Kassenpatienten werden bei einem Aufenthalt außerhalb Deutschlands vor Herausforderungen gestellt – wie gut ist die Private Krankenversicherung im Ausland? Diese Frage steht für alle Privatversicherten im Raum, die aus der GKV kommen und sich schon auf den Urlaub freuen. Eines vorweg: Die Private Versicherung bietet im Vergleich zu gesetzlichen Krankenkassen jenseits der Grenze einen deutlich besseren Schutz. Ganz ohne zusätzlich Absicherung durch eine Auslandsreisekrankenversicherung werden auch Privatpatienten nicht auskommen, wenn sie sich über einen längeren Zeitraum im Ausland aufhalten wollen.
Private Krankenversicherung Ausland: Alle Fakten im Überblick
- Private Krankenversicherung Leistungen gelten grenzüberschreitend
- Private Versicherung leistet in Europa ohne Einschränkung
- Für außereuropäische Aufenthalte 1 Monat Versicherungsschutz
- Versicherungsschutz kann ausgeweitet werden
- Bei Heilbehandlung verlängert sich der Schutz automatisch
- Wohnsitzverlegung innerhalb EU setzt Versicherungsschutz fort
- Rücktransport kann mitversichert werden
Inhaltsverzeichnis
1. PKV im Ausland nutzen: Ist das überhaupt möglich?
Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse werden vor jedem Auslandsaufenthalt mit einem Problem konfrontiert. Laut SGB V greift der Versicherungsschutz durch die GKV nur im Inland: Aber: Innerhalb der EU bzw. in Staaten mit Sozialversicherungsabkommen können Kassenpatienten das Gesundheitssystem vor Ort in Anspruch nehmen. Das Problem besteht darin, dass sich die nationalen Absicherungssysteme von der GKV in Deutschland teils deutlich unterscheiden. Sind die Hürden für Privatversicherte ähnlich?
Nein! Wer sich – etwa wegen des Überschreitens der JAEG oder aufgrund der Selbständigkeit – für die Absicherung in der Privaten Krankenversicherung entschieden hat, genießt eine deutlich umfassendere Absicherung.
Wie diese im Detail aussieht, hängt natürlich vom gewählten Tarif ab. Allerdings lässt sich bereits anhand der Musterbedingungen des PKV Verbandes (Musterbedingungen 2009 für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung MB/KK 2009) erkennen, wie weit der Versicherungsschutz reichen kann.
Schutz in der EU-Zone grundsätzlich inkludiert
In § 1 Abs. 4 MB/KK 2009 dehnen die Musterbedingungen (an denen sich viele Versicherer orientieren) den Schutz (die Inanspruchnahme der Private Krankenversicherung Leistungen) über die Grenzen Deutschlands auf Europa aus – und zwar ohne zeitliche Beschränkung. Für Aufenthalte, welche über die Grenzen Europas hinaus gehen, sieht die Situation auch in der Privaten Krankenversicherung etwas anders aus. Die Private Krankenversicherung im Ausland greift in diesem Zusammenhang zeitlich beschränkt. Entsprechend MB/KK 2009 gilt der Schutz für den Zeitraum von einem Monat. Soll die PKV darüber hinaus gelten, müssen Versicherungsnehmer und Versicherer dies separat vereinbaren.
Was passiert, wenn der Privatversicherte erkrankt bzw. verunfallt und stationär behandelt werden muss? In diesem Fall schneiden die Musterbedingungen den Schutz der PKV im Ausland nicht einfach ab – sondern verlängern ihn um bis zu zwei Monate. Aber: Dies gilt nur für den Fall, dass ein Rücktransport ohne Gefährdung der Gesundheit des Versicherten nicht möglich ist.
Anders als in der GKV, wo die Verlegung des Wohnsitzes außerhalb Deutschlands zum Ausscheiden aus der Krankenversicherung führt, setzt sich die Private Krankenversicherung im Ausland fort – wenn der neue Wohnsitz innerhalb Europas liegt.
2. Welche Leistungen werden von der PKV im Ausland geboten?
Basierend auf den MB/KK 2009 des PKV Verbandes greift der Versicherungsschutz in Europa unbegrenzt und weltweit zeitlich begrenzt in vollem Umfang. Privatversicherte können damit das volle Spektrum der in Deutschland versicherten Leistungen auch während des Auslandsaufenthalts in Anspruch nehmen.
Einerseits vertritt der PKV Verband als Branchenvertretung diese Haltung. Auf der anderen Seite tauchen entsprechende Formulierungen in den Tarif-/Versicherungsbedingungen vieler Versicherer auf.
Vorübergehender Schutz im weltweiten Ausland
Viele Anbieter sehen in den Tarifbedingungen im Rahmen der Private Krankenversicherung Ausland einen vollen tariflichen Schutz der Kunden für den vorübergehenden Aufenthalt im Ausland vor.
Wer sich als Privatpatient im Ausland aufhält, kann also jene Leistungen beanspruchen, die er auch im Inland in Anspruch nehmen würde. Trotzdem ist zu empfehlen, vor dem Auslandsaufenthalt die Versicherungsbedingungen zu prüfen. Diverse Versicherer schließen einen Leistungsanspruch nämlich dann aus, wenn die Behandlung Grund für den Auslandsaufenthalt ist.
Um im Ernstfall wirklich umfassenden geschützt zu sein, hilft nur der genaue Blick auf die Leistungen. Wer sich für eine PKV interessiert, kommt an einem Private Krankenversicherung Vergleich nicht vorbei. Hier zählt – neben den Leistungen im Inland – auch die Reichweite im Ausland.
3. Fallen für die PKV im Ausland zusätzliche Kosten an?
Die Leistungen einer Privaten Krankenversicherung im Ausland beinhalten unter anderem:
- Ambulante Heilbehandlung
- Arzneimittel
- Heilmittel
- Stationäre Versorgung.
Ebenfalls versichert kann der Rücktransport sein. Privatversicherte sollten unbedingt prüfen, ob dies der Fall ist – und wenn, welche Kosten der Versicherer übernimmt. In der Praxis kann es passieren, dass die PKV nur zahlt, wenn das Versicherungsunternehmen den erforderlichen Rücktransport organisiert. Einige Tarife sehen an dieser Stelle generell keine Leistungspflicht vor.
Der Rücktransport ist damit einer der ersten Punkte, für den – trotz des Status Privatpatient – mit zusätzlichen Kosten zu rechnen ist. Darüber hinaus muss klar sein, auf welcher Basis die Erstattung der in Anspruch genommenen Leistungen erfolgt.
Die örtliche Gebührenordnung sollte abgedeckt sein
Ein ebenfalls wichtiger Punkt betrifft die Frage, entsprechend welcher Gebührenverzeichnisse Private Krankenversicherung Kosten aus einer Behandlung im Ausland erstattet werden. Hier sollte die vor Ort geltende Gebührenordnung greifen. Zu beachten ist an dieser Stelle, inwiefern durch den Tarif eine Deckelung der Kosten (zum Beispiel über die Steigerungsfaktoren) vorgesehen ist. Um Ärger nach der Rückkehr zu vermeiden, bietet sich aus Sicht der Privatpatienten vor Reiseantritt ein Gespräch mit dem Versicherer an.
4. Auslandskrankenversicherung: Wann sie nötig wird & was sie kostet
Das Thema Auslandsreise Krankenversicherung betrifft in erster Linie Kassenpatienten, deren Schutz im Ausland erhebliche Lücken haben kann. Aufgrund der Geltung in Europa bzw. zeitlich beschränkt weltweit ist für Privatversicherte die Reisekrankenversicherung oft obsolet. Dies gilt besonders für Versicherte in den Komforttarifen mit einer weltweiten Geltung von sechs Monaten.
Hintergrund: Auslandskrankenversicherungen greifen nicht selten über einen kürzeren Zeitraum. Wann macht sich die Reisekrankenversicherung für Privatversicherte bezahlt? Hier ist die Zielgruppe bei den Versicherten zu suchen, die über keine Absicherung bezüglich des Rücktransports verfügen. Je nach Aufenthaltsland kann dieser ein erhebliches Kostenrisiko darstellen, welches ausgeschlossen werden sollte. Die Kosten solcher Verträge für ein Jahr sind mit Prämien im unteren zweistelligen Segment überschaubar.
Rechenbeispiel: Auslandskrankenversicherung bei der Hanse Merkur
- Alter: 30 Jahre
- Reisedauer: 17 Tage
- Weltweiter Schutz (inkl. USA/Kanada)
- ohne Selbstbehalt
Tarif | Selbstbeteiligung | einm. Beitrag |
Reise-Krankenv. weltweit | – | 35,00 Euro |
Wer sich für den Jahresschutz entscheidet, kann sogar noch einmal ordentlich sparen:
Vorgaben & Daten:
- Alter: 30 Jahre
- Reisedauer: unbegrenzt (max. 56 Tage am Stück)
- Weltweiter Schutz (inkl. USA/Kanada)
- ohne Selbstbehalt
Tarif | Selbstbeteiligung | jährl. Beitrag |
Jahres-Reise-Krankenv. | – | 17,00 Euro |