Wenn ein Elternteil oder beide privat versichert sind, fragen sich viele, ob sie ihr Kind mitversichern können und ob dafür mehr Kosten anfallen. Welche Leistungen erhält das Kind bei einer privaten Krankenversicherung? Wir sind dem nachgegangen.
Fakten zur privaten Krankenversicherung Kind:
- Kinder werden mitversichert
- Für sie gelten spezielle Tarife
- Kindertarife sind kostengünstiger als die von Erwachsenen
- Keine Gesundheitsprüfung, wenn Versicherung max. 2 Monate nach Geburt
Um für sich und sein Kind die beste private Krankenversicherung und Kindertarif zu finden, bietet sich der PKV Vergleich an.
Wichtig: Um Fehleinschätzungen zu vermeiden, raten wir bei den Eingaben genau hinzuschauen. Nur wenn die Angaben korrekt und ohne Fehler gemacht werden, führt der individuelle PKV Vergleich zu passenden Ergebnissen.
Inhaltsverzeichnis
1. Kann das Kind mitversichert werden?
Kinder können bei der PKV mitversichert werden, bei der der Versicherte selbst versichert ist. Sollte der Fall eintreten, dass ein Elternteil gesetzlich versichert ist oder das andere privat, wird das Kind bei demjenigen mitversichert, der das höhere Einkommen hat. Hierbei ist aber zu beachten, dass es nicht in die beitragsfreie Familienversicherung eintreten kann, wenn das privatversicherte Elternteil mehr verdient und ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze nachweisen kann.
Wenn beide Eltern privat versichert sind, können sie ihr Kind nicht gesetzlich versichern lassen. Sind die Eltern beide bei der gesetzlichen Krankenkasse, kommt ihr Kind automatisch in die Familienversicherung. Trotzdem sie ihr Kind privat versichern lassen, wenn ihnen wichtig ist, dass es eine höhere Versorgung erhält. Es gibt PKVs, die Kindertarife direkt ab der Geburt anbieten, wo die dann eine Gesundheitsprüfung notwendig ist. Sind die Eltern nicht verheiratet, können sie frei entscheiden, bei welcher Krankenversicherung der Beiden das Kind mitversichert werden soll.
Demnach ist möglich, sein Kind bei der PKV mitzuversichern. Dennoch kommt es auf die Konstellation und die Versicherungen beider Elternteile sowie ihr Einkommen an, um festzustellen, bei welchem Elternteil es versichert wird, wenn nicht beide bei der gleichen privaten Krankenversicherung sind oder einer bei der GKV. Die Beiträge werden für jedes Kind einzeln gezahlt, die kostengünstiger als die der Erwachsenen sind. Kinder können nicht wie bei der GKV beitragsfrei mitversichert werden.
2. Wie berechnet sich der Beitrag?
Die Höhe des Beitrags hängt von dem gewählten Kindertarif ab, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Kindes. Daher kann eine Gesundheitsprüfung anfallen. Wird das Kind innerhalb von zwei Monaten nach seiner Geburt bei der PKV versichert, entfällt die Gesundheitsprüfung. Das hat den Vorteil, dass es selbst bei schwersten Erkrankungen oder Behinderungen des Kindes zu keinen Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen kommt. Die Deutscher Ring Krankenversicherung bietet auf ihrer Website genauere Details zu ihren Kindertarifen. Die jeweiligen Berater der PKV können im Vorfeld den Beitrag für die private Krankenversicherung berechnen.
Der Arbeitgeberzuschuss, den der Privatversicherte erhält, kann laut Gesetz auch für das Kind gelten. Die Hälfte des Versicherungsbeitrags wird vom Arbeitgeber übernommen, jedoch maximal den Arbeitgeberanteil für einen gesetzlich versicherten Arbeitnehmer von 309,34 Euro (in 2016). Liegt der Zuschuss für einen Privatversicherten unter der Höchstgrenze, wird auch der PKV-Beitrag eines Angehörigen maximal zur Hälfte bezuschusst werden. Dabei gilt jedoch, dass alle Zuschüsse zusammengenommen nicht die Höchstgrenze überschreiten.
Private Krankenversicherung Tarife umfassen ein spezielles Angebot für Kinder, das zu ihrer Lebenssituation passt und bei dem sich die private Krankenversicherung Kind Kosten im Rahmen halten. Die Tarife für Kinder fallen in der Regel gering aus. Damit die Aufnahme in die private Krankenversicherung Kind problemlos erfolgen kann, muss ein Elternteil mindestens drei Monate in einer PKV versichert sein, bei dem auch die Krankenversicherung für das Kind abgeschlossen werden soll. Zudem muss der Aufnahmeantrag innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt erstellt werden. Die PKV greift dann rückwirkend. Somit besteht die private Krankenversicherung für Kind und Eltern.
Der Beitrag für mitversicherte Kinder hängt somit vom gewählten Tarif, dem Alter und der Gesundheitsprüfung ab. Letztere kann bei einer Versicherung innerhalb der ersten zwei Monate nach der Geburt des Kindes umgangen werden, wodurch keine Risikozuschlägen und Leistungsausschlüssen möglich sind.
3. Das sind die Leistungen für mitversicherte Kinder
Ist mindestens ein Elternteil des Kindes verbeamtet und das Kind ist bei ihm versichert, hat es wie seine Eltern oftmals Anspruch auf Beihilfe. Grundsätzlich erhält das Kind den gleichen Versicherungsschutz wie seine Eltern. Soll es einen Krankenschutz bekommen, der über den seiner Eltern hinausgeht, ist eine Gesundheitsprüfung auch innerhalb der ersten zwei Monate nach der Geburt erforderlich. Bei der Aufnahme in diesen beiden ersten Monaten entfällt auch die Wartezeit, während der keine Leistungen in Anspruch genommen werden dürfen.
Der Leistungsschutz für Kinder geht über den der gesetzlichen Krankenkasse hinaus. Viele Tarife für Kinder ermöglichen die freie Krankenhaus- und Arztwahl. Im Krankheitsfall kann das Kind somit von einem Spezialisten behandelt werden. Häufig übernehmen PKVs außerdem die Kosten für die Kieferorthopädie für das Kind. Somit bietet die private Krankenversicherung Kind und Familie einen optimalen und angemessenen Schutz.
Wenn das Kind aus Krankheitsgründen zu Hause bleiben muss, besteht für privatversicherte Arbeitnehmer das Recht, es selbst zu betreuen, wobei das Gehalt weiterhin gezahlt wird. Laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts muss der Arbeitgeber das Gehalt für bis zu fünf solcher Tage weiterzahlen, sofern das Kind unter 8 Jahre alt ist. Eine Ausnahme besteht nur, wenn nach Tarif- oder Arbeitsvertrag eine andere Regelung gilt. Unabhängig davon, können sich Arbeitnehmer unbezahlt für zehn Tage im Jahr freistellen lassen, wenn das Kind krank und unter 12 Jahren ist. Die Grenze pro Arbeitnehmer liegt bei 25 Tagen Freistellung im Jahr. Alleinerziehende haben den Anspruch, sich 20 Arbeitstage im Jahr pro Kind bzw. maximal 50 Arbeitstage freistellen zu lassen.
Der Leistungsschutz für Kinder ist somit umfassender als der einer gesetzlichen Krankenkasse und entspricht der PKV der Eltern. Innerhalb der ersten zwei Monate nach der Geburt des Kindes ist eine Gesundheitsprüfung nur notwendig, wenn das Kind einen höheren Krankenschutz erhalten soll. Die Leistungen sind an den Bedarf von Kindern angepasst, sodass häufig z.B. kieferorthopädische Behandlungen übernommen werden.
Fazit: Optimaler Schutz für Kinder
Wenn das Kind den gleichen Schutz für die Eltern erhalten soll und innerhalb der ersten zwei Monate nach seiner Geburt krankenversichert wird, fällt gar keine Gesundheitsprüfung an. Dadurch entstehen trotz einer möglichen schweren Erkrankung oder Behinderung keine Risikozuschläge und es gibt auch keine Leistungsausschlüsse. Der Beitrag wird für jedes Kind einzeln gezahlt, ist aber wesentlich günstiger als der für Erwachsene. Er hängt vom jeweiligen Tarif, dem Alter des Kindes und vom Gesundheitszustand ab, sofern die Gesundheitsprüfung notwendig ist.