Wie sieht das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung & Steuer aus? Viele Versicherte blenden diesen Aspekt beim Abschluss der BU-Versicherung aus. Dabei stellen sie mit der Entscheidung für einen Tarif bereits die Weichen für die spätere Besteuerung ihrer Renten. Und es gibt einige Punkte, die zu beachten sind. Beispielsweise ist oft nicht klar, dass die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung in der Beitragszahlungsphase – in Kombination mit der Krankenversicherung – zum Steuern sparen geeignet ist. Und die Berufsunfähigkeitsrente aus der SBU günstiger als eine BUZ-Rente ist.
Berufsunfähigkeitsversicherung versteuern – worauf ist zu achten:
- Beitrag zur BUZ über Altersvorsorge-Sonderausgaben abziehbar
- BUZ-Prämie ist eine Sonderausgabe
- Vorauszahlung KV-Beitrag hilft beim Steuersparen
- Berufsunfähigkeitsrente muss versteuert werden
- Rente aus Zusatzversicherung voll zu versteuern
Inhaltsverzeichnis
1. Berufsunfähigkeitsversicherung versteuern: Nicht vergessen!
Steuern sind ein eher unliebsames Thema. Bedeuten Steuern am Ende doch immer, dass Einkommen mit dem Finanzamt – und damit letztlich dem Staat – geteilt werden müssen. Viele Steuern fallen im Alltag gar nicht auf. Die Mehrwertsteuer gehört dazu. Und auch die Lohnsteuer tritt nur offen zutage, wenn Beschäftigte ihr Brutto- und Nettoeinkommen miteinander vergleichen.
Es werden aber nicht nur Löhne und Gehälter oder Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit in Deutschland besteuert. Das Einkommenssteuergesetz – kurz EStG – kennt verschiedene Einkunftsarten. Dazu gehören:
- Kapitalerträge
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.
Wo tauchen die Renten auf? Insgesamt werden über das Steuerrecht sieben Einkunftsarten erfasst. Nummer 7 – die sonstigen Einkünfte – erfassen neben Unterhaltsleistungen und Einnahmen aus Veräußerungsgeschäften auch den Punkt der wiederkehrenden Bezüge. Und genau darum handelt es sich bei den Renten.
Rentenreform 2005 brachte einige Neuerungen mit sich
Die Rentenbesteuerung wurde mit Wirkung ab 2005 grundlegend reformiert. Davon betroffen sind nicht nur Renten aufgrund Alters (etwa die gesetzliche Rentenversicherung). Auch im Bereich der Berufsunfähigkeitsrente haben die Reformen Spuren hinterlassen. Wann ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung steuerpflichtig? Und wer muss überhaupt eine Steuererklärung abgeben?
Die Pflicht zur Abgabe entsteht zum Beispiel, wenn Rentenbezieher mit ihren Einkünften den Grundfreibetrag überschreiten. Letzterer wird regelmäßig angepasst und lag für 2022 zum Beispiel bei 9.984 Euro (2017: 8.820 Euro). Generell gilt, dass den Einkünften nicht nur die Rente zugerechnet wird. Auch Einkommen aus Vermietung oder Kapitalerträge sind relevante Einkommen. Aber: Ob tatsächlich Steuern anfallen, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
2. Steuern zahlen nach Schichtenmodell
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung versteuern stiftet regelmäßig Verwirrung. Eine übrigens nachvollziehbare Situation. In der Praxis kann eine BU-Versicherung auf unterschiedlichen Wegen durchgeführt werden:
- selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung
- Zusatzversicherung
- im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge.
Das Problem: Jedes der genannten Vertragskonstrukte gehört in eine andere Schicht der Vorsorge. In Deutschland existieren drei Säulen – und zwar:
- Basisvorsorge
- staatliche geförderte Vorsorge
- ungeförderte Vorsorge.
Berufsunfähigkeitsversicherung Steuer – Basisvorsorge
In die Basisvorsorge fällt eine BU-Versicherung, wenn sie als Zusatztarif mit einer Basisrente (auch unter der Bezeichnung Rürup Rente bekannt) kombiniert wird. Der Vorteil: Solange der Beitrag für den Schutz gegen Berufsunfähigkeit weniger als 50 Prozent der Gesamtkosten ausmacht, kann die Berufsunfähigkeitsversicherung über die Altersvorsorgeaufwendungen abgesetzt werden.
Der Nachteil: Im Fall des Rentenbezugs gelten die Regelungen aus dem Alterseinkünftegesetz. Letzteres sieht einen stufenweisen Anstieg der Besteuerungsanteile bis auf 100 Prozent für das Jahr 2040 vor.
Bezieht ein Versicherter ab 2017 eine BU-Rente in Höhe von 1.200 Euro, so sind 74 Prozent der Rente steuerpflichtige Einkünfte – also 10.656 Euro. Ob auf diese Summe am Ende tatsächlich Steuern erhoben werden, hängt davon ab, in welchem Umfang Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Berufsunfähigkeitsversicherung Steuer – geförderte Vorsorge
Hierin fallen Umsetzungen der BU-Versicherung als Form der betrieblichen Vorsorge bzw. über die Riester Rente. Die Besteuerung der Rente ist an diesem Punkt ein klarer Nachteil. Da diese im Leistungsfall voll der Steuer unterworfen wird und zudem die Höhe der Beiträge einen nur überschaubaren Spielraum bei der Rentenhöhe zulassen, spielen Kombinationen aus Riester Rente und Berufsunfähigkeitsversicherung in der Praxis heute keine größere Rolle.
Berufsunfähigkeitsversicherung Steuer – selbständige BUV
Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherungen bzw. deren Renten fallen in Schicht 3 des Vorsorgemodells. Die privat abgeschlossene Versicherung ist in der Beitragszahlung im Rahmen der Sonderausgaben – zumindest auf dem Papier – steuerlich begünstigt. Wirklich interessant wird das Thema Steuern in der Auszahlungsphase.
Da es sich hierbei um eine Leibrente mit definierter Laufzeit (abgekürzte Leibrente) handelt, greifen die Regelungen zur Besteuerung nach dem Ertragsteil. Basierend auf § 55 EStDV i. V. mit § 22 EStG wird der Ertragsteil über die Laufzeit der Zahlungspflicht zu Beginn des Rentenbezugs ermittelt.
Beispiel: Abgeschlossen wurde eine BU-Versicherung über eine Rente von 1.200 Euro monatlich. Die Versicherungsdauer erstreckt sich bis zum 65. Lebensjahr. Der Versicherte wird mit 57 Jahren berufsunfähig. Die Rente muss über 8 Jahre gezahlt werden. Entsprechend § 55 EStDV ergibt sich ein Ertragsteil in Höhe von acht Prozent – es sind 1.296 Euro aus der Rente für das Steuerjahr steuerpflichtiges Einkommen.
3. Berufsunfähigkeitsversicherung steuerfrei: In diesen Fällen
Prinzipiell ist keine der BU-Renten – egal, nach welchem Modell sie durchgeführt wird – pauschal steuerfrei. Allerdings ergibt sich bei genauer Betrachtung eine Steuerfreiheit in bestimmten Situationen.
Hintergrund: Sobald die im Steuerjahr erzielten Einkünfte unter dem Grundfreibetrag bleiben, werden durch die Finanzämter keine Steuern erhoben – es bleibt die Berufsunfähigkeitsversicherung steuerfrei. An diesem Punkt ist es schwierig, sich pauschal festzulegen. Generell sind individuelle Faktoren in der Betrachtung zu berücksichtigen.
Beispiel: Sofern die Berufsunfähigkeitsrente das einzige Einkommen darstellt, kommt es bei einer BU-Rente bis 993 Euro aus Schicht 1 zu keiner Besteuerung der Rentenleistung (ohne Berücksichtigung der Beiträge zur Krankenversicherung).
Letztere können in unterschiedlicher Art und Weise erhoben werden – etwa als:
- Beitrag für freiwillige Mitgliedschaft in der GKV
- Beitrag zur PKV oder
- Beitrag zur KVdR (Krankenversicherung der Rentner).
Letzteres wäre der Fall, wenn neben der BU-Rente eine gesetzliche Rente ausgezahlt wird. Angenommen, die Basisabsicherung in einer privaten Krankenversicherung kostet den Rentenbezieher 2.564 Euro im Jahr. Diese Summe wird als Sonderausgabe voll steuermindernd geltend gemacht. Damit wäre eine Berufsunfähigkeitsrente von 1.206 Euro immer noch steuerfrei.
4. Beiträge zur BU sind absetzbar in der Steuererklärung
Die Einordnung der Berufsunfähigkeitsversicherung wirkt sich nicht nur auf die Besteuerung der Rentenleistung auf. Auch die Absetzbarkeit in der Einkommenssteuer während der Beitragszahlung wird hierdurch beeinflusst. Wie werden die Prämien zur BUV in der Steuererklärung behandelt?
Grundsätzlich ist das Potenzial hier für die Zusatzversicherung am höchsten – zumindest auf den ersten Blick. Kombiniert mit einer Basisrente, ist hier (sofern die 50-Prozent-Regel bezüglich des Beitrags erfüllt ist) ein Abzug über die Altersvorsorgeaufwendungen möglich. Dieser ist inzwischen an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt. Für 2016 konnten so bis zu 82 Prozent von 22.766 Euro steuerlich abgesetzt werden.
SBU steht der BUZ ein wenig nach
Eine SBU wird im Hinblick auf das Berufsunfähigkeitsversicherung absetzen eher zu einer Herausforderung. Hintergrund: Die Versicherung bzw. der Beitrag für die Absicherung ist zwar eine Sonderausgabe nach dem EStG. Deren Abzugsfähigkeit ist allerdings begrenzt. Das Steuerrecht sieht hier eine Höchstgrenze von 1.900 Euro für Steuerpflichtige allgemein vor. Versicherte, die ihre Krankenversicherung aus eigenen Mitteln vollständig finanzieren (zum Beispiel Selbständige) können bis zu 2.400 Euro als Sonderausgabe geltend machen.
Allerdings nimmt dieser Betrag nicht nur die BU-Versicherung auf, sondern auch den Beitrag zur Krankenversicherung. In vielen Fällen ist das Sparpotenzial damit ausgeschöpft. Aber: Es gibt einen Trick, um höhere Summen steuerlich geltend zu machen.
Vorauszahlungs-Trick erlaubt Absetzen der BU
Die Vorauszahlung der KV-Beiträge ist bis zu 2,5 Jahre möglich. In einem Jahr wird der Beitrag für zwei Versicherungsperioden überwiesen. Da die Krankenversicherungsbeiträge voll abgesetzt werden können, entsteht kein Nachteil. Durch diesen Schritt besteht für das Folgejahr die Möglichkeit, den BU-Beitrag voll als Sonderausgabe geltend zu machen. Achtung: Das Ganze funktioniert nicht bei einer Pflichtversicherung in gesetzlichen Krankenkassen.
5. Jetzt Berufsunfähigkeitsversicherung online vergleichen
Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll? Diese Frage wird auch von Verbraucherorganisationen mit einem klaren JA beantwortet. Bleibt die Herausforderung, optimale Leistungen zu einem vertretbaren Beitrag zu versichern. Falsche Entscheidungen machen sich leider oft erst nach Jahren bemerkbar. Der Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich gibt Ihnen die Möglichkeit, leistungsfähige Tarife gegeneinander ins Rennen zu schicken. Hierbei geht es nicht allein um den Beitrag und die BU-Rente. Behalten Sie auch die Verweisung des Versicherers und Sonderkonditionen – wie die Nachversicherungsgarantie – im Auge. Tipp: Damit der Tarifrechner den für Sie passenden Vertrag ermitteln kann, müssen alle Angaben korrekt sein.