Die meisten Menschen gehen davon aus, dass sie bis zum Rentenalter gesund und vital bleiben. Doch dass im Leben nicht immer alles nach Plan läuft, ist bekannt. So kann es durchaus sein, dass der Körper von heute auf morgen keine Kraft mehr besitzt, um die Anforderungen des Alltags und Berufs weiterhin meistern zu können. Damit Sie trotz einer Berufsunfähigkeit in der Lage sind, Ihren gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten, halten Verbraucherschützer eine Berufsunfähigkeitsversicherung für notwendig. Personen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, sollten dies aufgrund der nicht mehr vorhandenen staatlichen Berufsunfähigkeitsversicherung klar berücksichtigen.
Wissenswertes rund um die Abschaffung der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente:
- „Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit“
- Bis zum 01.01.1961 Geborene erhalten gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente
- Erwerbminderungsrente ersetzt gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente
- Erwerbsminderungsrente schützt nicht ausgeübten Beruf
- Verweisung auf anderen Beruf möglich
Inhaltsverzeichnis
1. Gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente: Seit dem Jahr 2001 abgeschafft
Wer zuvor sein Vertrauen in eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente gesetzt hatte, der wurde ab den drastischen Änderungen der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente eines Besseren belehrt. Laut der Regelung des 2001 in Kraft getretenen „Gesetzes zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit“ haben demnach alle Personen, die nach dem 01. Januar 1961 geboren wurden, keinen Anspruch mehr auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente.
Stattdessen dürfen Erwerbstätige, die infolge von gesundheitlichen Beeinträchtigungen ihre Erwerbsfähigkeit verlieren, auf eine Erwerbsminderungsrente hoffen. Diese springt im Falle einer Erwerbsminderung ein und steht Betroffenen zu, die das Rentenalter noch nicht erreicht haben. Abhängig von dem Grad der Einschränkung erfolgt eine Unterscheidung der Erwerbsminderungsrente dabei in drei Stufen:
- Volle Erwerbsminderung
- Halbe Erwerbsminderung
- kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente
2. Erwerbsminderungsrente: Die Alternative im Detail
Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente gehört für viele der Vergangenheit an. Doch welche Vorzüge bietet ihr Nachfolger? Und ist die private Vorsorge in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung fortan hinfällig? Fragen über Fragen, deren Beantwortung wir gerne für Sie übernehmen.
Anspruch auf Rentenauszahlung im Detail
Wie bereits erwähnt, wird die Erwerbsminderungsrente in drei Stufen unterteilt. Doch was bedeutet die Abstufung im Falle des Verlusts der Erwerbsfähigkeit? Eine volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn die betroffene Person künftig nur noch weniger als drei Stunden pro Tag ihre berufliche Tätigkeit verrichten kann. Bei einer halben Erwerbsminderung hingegen ist die Person weiterhin in der Lage, zwischen drei und höchstens sechs Stunden am Tag zu arbeiten. Keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente erhalten hingegen Personen, die weiterhin imstande sind, mindestens sechs Stunden am Tag ihrer beruflichen Tätigkeit nachzugehen.
Die Abstufung verdeutlicht: Nicht jeder hat bei einer eingeschränkten Erwerbsfähigkeit gleichermaßen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Besonders Berufsanfänger, die nicht mehr arbeiten können, schneiden hierbei schlecht ab. Denn allgemein gilt: Nur wer eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren nachweisen kann, besitzt überhaupt erst Anspruch auf die staatliche Hilfe. Ferner müssen von diesen fünf Jahren drei Jahre lang Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt worden sein. Wurden die Beträge nicht in die Rentenversicherung eingezahlt, gibt es für den Versicherten keine Rente.Unter Umständen wird zwar auch eine vorzeitige Erfüllung der Mindestversicherungszeit anerkannt, dies ist meist jedoch nur bei einer vollen Erwerbsminderung der Fall.
Weitere Faktoren, die die Wartezeit beeinflussen:
- Arbeitslosengeld
- Arbeitslosengeld II
- Krankengeld
- Übergangsgeld
- Rentensplitting
- Kindererziehung
- Häusliche Pflege
Des Weiteren handelt es sich bei der Erwerbsminderungsrente um eine Zeitrente, die nur für einen gewissen Zeitraum einspringt. Ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Erwerbsfähigkeit wieder hergestellt werden kann, vorhanden, so beträgt der Zeitraum in der Regel drei Jahre. Sollte die Erwerbsminderung danach jedoch weiterhin fortbestehen, muss der Antrag auf Rente erneut gestellt werden.
Allgemein gilt: Damit die Rente ausgezahlt werden kann, benötigt es einen schriftlichen Antrag, welcher an den zuständigen Träger der Rentenversicherung gestellt werden muss. Darüber hinaus muss der Antrag innerhalb von drei Kalendermonaten nach Eintritt der Erwerbsminderung vorliegen, damit die Rente ab dem Monat beginnen kann, zu dessen Beginn die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt worden sind.
Höhe der Erwerbsminderungsrente im Falle einer BU
Die gesetzliche BU Rente schützt nur noch einen gewissen Personenkreis. Wer demnach keinen Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung besitzt, ist bei Verlust seiner beruflichen Tätigkeit auf eine staatliche Absicherung in Form einer Erwerbsminderungsrente angewiesen. Doch wie hoch fällt diese tatsächlich aus? Und kann mit ihr der gewohnte Lebensstandard weiterhin fortgesetzt werden?
Fakt ist: Die Höhe der Erwerbsminderungsrente wird maßgeblich durch die Anzahl der individuellen Versicherungsjahre der Rentenversicherung bestimmt. Auch die persönlichen Entgeltpunkte, welche jährlich gesammelt werden, fließen in die Berechnung mit ein.
Insgesamt lässt sich sagen, dass sich die Erwerbsminderungsrente oftmals unter einem Drittel des Bruttogehalts der Betroffenen befindet. Liegt lediglich eine halbe Erwerbsminderung vor, so müssen Versicherte zudem mit einer Senkung der Beiträge rechnen. Schließlich hängt die Höhe der Erwerbsminderungsrente ebenfalls von dem Umfang der Arbeitsleistung der Betroffenen ab. Sollten Betroffene mit einer halben Erwerbsminderung allerdings aufgrund der Arbeitsmarktlage keinen entsprechenden Arbeitsplatz finden, so können sie die volle Erwerbsminderungsrente beantragen.
Gesetzliche BU Rente beantragen
Wie kann ich eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente beantragen? Die Antwort lautet: Gar nicht. Denn die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente existiert seit 2001 nicht mehr. Eine umfassende Absicherung des bisherigen Lebensstandards kann für Betroffene nur noch durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgen. Entscheiden sich Erwerbstätige gegen die private Vorsorge, werden dann aber berufsunfähig, so erstreckt sich ihr Versicherungsschutz ausschließlich auf die Erwerbminderungsrente. Diese schützt jedoch nicht den ausgeübten Beruf, sondern prüft lediglich, ob der Betroffene außerstande ist, weiterhin aktiv am Arbeitsleben teilzunehmen und eine berufliche Tätigkeit auszuführen.
Gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente Voraussetzungen
Ausnahme hiervon bilden lediglich Personen, die vor dem Jahr 1962 geboren sind. Sie erhalten eine staatliche BU Rente bei vergleichsweise geringen Leistungen. Allerdings ist die passende Bezeichnung hierfür mittlerweile „Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung“.
Gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente Höhe
Die gesetzliche BU Rente Höhe hängt dabei unter anderem von der Anzahl der gezahlten Rentenkassen-Beiträge sowie dem Bruttogehalt ab. Grundsätzlich gilt: Ungefähr 17 Prozent des bisherigen Bruttogehalts beträgt die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Vertrauen Versicherte demnach darauf, dass sie durch die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente rundum abgesichert sind, so müssen sie ebenfalls mit erheblichen finanziellen Einbußen rechnen.
3. Private Vorsorge wird stets empfohlen
Egal ob gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente oder Erwerbsminderungsrente: Einen 100-prozentigen Rundumschutz genießen Versicherte bei keiner der beiden Varianten. Kommt es schließlich zu einer Berufsunfähigkeit, müssen Erwerbstätige bei unzureichendem Schutz mit finanziellen Einbußen gerechnet werden. Im schlimmsten Fall kann eine Berufsunfähigkeit sogar zu einer Herabstufung des Lebensstandards führen und die Lebensqualität mindern.
Vor diesem Hintergrund verweisen Versicherungsexperten auf die hohe Notwendigkeit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Demnach würden die Restriktionen der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung einmal mehr die Bedeutung der privaten Vorsorge unterstreichen. Doch auch die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente gewährt nur eingeschränkten Schutz und genügt in der Regel nicht, um finanzielle Engpässe vorbeugen zu können.
Damit der bisherige Lebensstandard weiterhin aufrechterhalten werden kann, ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung demnach von elementarer Bedeutung. Die Berufsunfähigkeitsversicherung greift nicht nur, wenn Versicherte 50 Prozent ihrer bisherigen Arbeit nicht mehr ausführen können, sondern verspricht höhere Beiträge und bessere Leistungen. Schließlich passt sich die Höhe des Beitrags auf den zuletzt ausgeübten Beruf und das dort erzielte Einkommen des Versicherten ab. Auf diese Weise wird ein Fortbestand des bisherigen Lebensstandards ermöglicht und die Lebensqualität gewahrt. Anders als die Erwerbsminderungsrente schützt die Berufsunfähigkeitsrente zudem den ausgeübten Beruf und leistet auch, wenn der Betroffene theoretisch in der Lage wäre, einen Beruf mit einer geringeren Qualifikation auszuüben.
Private Absicherung: So hoch sollte Ihre BU Rente sein
Die Gesundheit ist das wichtigste Gut eines jeden Menschen. Umso wichtiger ist es, diesen kostbaren Besitz mit allen Mitteln zu schützen und im Falle der Fälle bestens vorbereitet zu sein. Für einen jeden Versicherten, der sich zu einer BU Versicherung entschließt, bedeutet dies eine finanzielle Absicherung in den nachfolgenden Jahren. Denn die Berufsunfähigkeitsversicherung schützt jeden, der seinen Beruf nicht mehr ausüben kann und auf eine finanzielle Unterstützung angewiesen ist.
Leider gibt es keine Berufsunfähigkeitsversicherung für lau. Wie hoch der einzelne Beitrag jedoch am Ende ausfällt, ist von individuellen Faktoren abhängig. Wer berufsunfähig wird und trotzdem seinen bisherigen Lebensstandard fortsetzen möchte, der sollte grundlegend darauf achten, dass keine allzu hohe Diskrepanz zwischen der Höhe der Berufsunfähigkeitsrente und dem bisherigen Nettoeinkommen entsteht.
Ein guter Wert zur Orientierung: Mindestens 60 Prozent des Nettoeinkommens sollten abgesichert werden, damit im Falle einer Berufsunfähigkeit keine allzu starken finanziellen Engpässe entstehen. Ebenfalls empfehlenswert ist, die Beiträge mittels der Integration einer „Dynamik“ in regelmäßigen Abständen zu erhöhen. Dadurch steigen zwar zeitgleich die Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung, jedoch wird die BU Versicherung inflationssicher.
4. Jetzt Berufsunfähigkeitsversicherung online vergleichen!
Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist für jeden Erwerbstätigen eine Überlegung wert. Einen 100-prozentigen Schutz gegen eine Berufsunfähigkeit genießt schließlich niemand. Aus diesem Grund besteht auf dem Versicherungsmarkt eine Vielzahl an diversen Berufsunfähigkeitsversicherungen. Doch sollte der Abschluss der passenden Police niemals leichtfertig erfolgen. Damit Sie einen guten Gesamtüberblick erhalten und die richtige Berufsunfähigkeitsversicherung finden können, lohnt sich ein Vergleich der bestehenden Angebote. Mithilfe des Online-Tarifvergleichs können Sie ganz unverbindlich die Tarife miteinander vergleichen und auf diesem Wege eine günstige Berufsunfähigkeitsversicherung für sich ermitteln!