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Dienstunfähigkeit bei Beamten auf Lebenszeit

Eine falsche Bewegung, eine Minute der Unachtsamkeit, eine leichtsinnige Handlung und schon kann es passieren – die Dienstunfähigkeit steht vor der Tür! Umso wichtiger ist es für Sie, dass Sie bereits vor der Dienstunfähigkeit präventive Maßnahmen treffen und in Form einer passenden Dienstunfähigkeitsversicherung die Weichen für einen sorgenfreien und unbeschwerten Ruhestand stellen. Beamte, die ihre Dienstfähigkeit verlieren und infolgedessen dienstunfähig werden, können mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung vorsorgen und von vielen Vorteilen profitieren:

Alle Infos zur Dienstunfähigkeit Beamte auf Lebenszeit:

  • Finanzielle Absicherung bei Dienstunfähigkeit bei Beamten auf Lebenszeit
  • Nicht an die Prüfung der Dienstunfähigkeit durch Dienstherrn geknüpft
  • Garantierte Rente im Ruhestand bei einer Dienstunfähigkeit
  • Falls dienstunfähig, dann Möglichkeit zur Anpassung des Versicherungsschutzes
  • Beamte auf Probe und Widerruf erhalten ebenfalls Leistungen
Wichtig: Bitte geben Sie Ihre Daten korrekt in das Formular ein. Nur so kann ein Vergleich entstehen, der auf Sie zugeschnitten ist.

1. Dienstunfähigkeit bei Beamten auf Lebenszeit: Das Ruhegehalt

BU Prognosezeitraum Den Status Beamter auf Lebenszeit möchten alle Beamten in ihrer Berufszeit erwerben. Zum Beamten auf Lebenszeit oder zur Beamtin auf Lebenszeit werden nämlich diejenigen ernannt, die ihre Probezeit im Dienst erfolgreich bestanden haben. Die Umwandlung des Beamtenverhältnisses geschieht dabei durch den Dienstherrn. Doch ist der Weg zum Beamten auf Lebenszeit oftmals nicht gerade leicht zu meistern. Schließlich bindet sich der Staat ein Berufsleben lang nur an diejenigen, die imstande sind, gewisse Kriterien zu erfüllen. Grundsätzlich kann jeder Beamte oder jede Beamtin in das Dienstverhältnis „auf Lebenszeit“ aufgenommen werden, der oder die diese entsprechenden Voraussetzungen erfüllt:

  • Der Beamte/die Beamtin muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder die eines EU-Staates
  • Er/Sie muss hinter der freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes stehen
  • Er/Sie muss über eine entsprechende Vorbildung verfügen
  • Er/Sie muss die Probezeit in vollem Umfang bestanden haben

Dienstunfähigkeit Beamter auf Lebenszeit – Das Ruhegehalt genügt nicht immer

Ein besonderer Vorteil des Dienstverhältnisses auf Lebenszeit: Im Falle einer Dienstunfähigkeit erhalten Beamte auf Lebenszeit Anspruch auf ein sogenanntes Ruhegehalt, welches eine Form der Altersvorsorge darstellt und nur an Personen ausgezahlt wird, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen. Die Höhe des Ruhegehalts hängt dabei von Faktoren wie z.B. der Anzahl der geleisteten Dienstjahre ab und kann vor allen Dingen im Falle einer Dienstunfähigkeit eine finanzielle Absicherung darstellen.

Doch Vorsicht:  Selbst bei einer Dienstunfähigkeit bei Beamten auf Lebenszeit stellt das Ruhegehalt oftmals keinen vollumfänglichen Schutz dar. So haben vor allem Beamte, die ihren Status auf Lebenszeit erst vor einigen Monaten oder Jahren erworben haben, im Falle einer Dienstunfähigkeit mit finanziellen Engpässen im Ruhestand zu rechnen.

Berechnung des Ruhegehalts bei Dienstunfähigkeit

Kommt es tatsächlich zu einer Dienstunfähigkeit aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder einer sonstigen Form von Beschädigung, so hoffen viele Beamte auf die Auszahlung ihres Ruhegehalts im Ruhestand. Fakt ist jedoch, dass nur Beamte auf Lebenszeit, die mindestens seit 5 Jahren in Besitzt dieses Status sind, tatsächlich einen Anspruch auf ein Ruhegehalt im Falle einer Dienstunfähigkeit besitzen. Ein Beamter im Dienst, der somit erst vor einigen Monaten den Nachtrag auf Lebenszeit erwerben konnte und krankheitsbedingt dienstunfähig wird, geht im Falle eine Dienstunfähigkeit leer aus.

Ein Beamter auf Lebenszeit, der bereits 5 Jahre lang seinen Dienst geleistet hat und nun berufsunfähig wird, weiß sich zwar durch das Ruhegehalt besser abgesichert als ein Arbeitnehmer aus der gesetzlichen Rentenversicherung, doch auch ebenso wie der Betroffene aus der gesetzlichen Rentenversicherung muss er oftmals mit finanziellen Engpässen rechnen. Wird schließlich die Höhe des Ruhegehalts berechnet, so wird der Anzahl der geleisteten Jahre im Dienst ähnlich wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung eine immense Bedeutung zugesprochen.

Gemäß § 5 BeamtVG des BBG beträgt das Ruhegehalt demnach für jedes Jahr ruhegehaltfähige Dienstzeit 1,79375 vom Hundert der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Der Höchstsatz beträgt 71,75 vom Hundert. Das Ruhegehalt selbst wird laut diesem Absatz auf bis zu 2 Stellen nach dem Komma ausgerechnet und die 2. Dezimalstelle um eins erhöht, sofern sich an der dritten Stelle nach dem Komma eine Zahl von 5 bis 9 befindet.

Rechenbeispiel: Tritt eine Dienstunfähigkeit bei Beamten auf Lebenszeit auf, die eine Dienstzeit von 15 Jahren aufweisen, so haben diese einen Anspruch von 26,91 % (1,79375 X 15) der ruhegehaltfähigen Bezüge.

Mindestversorgung bei Dienstunfähigkeit

Nichtsdestotrotz stellt das Ruhegehalt im Ruhestand eine gewisse Mindestversorgung dar und darf einen festgelegten Mindestwert nicht unterschreiten. Wird ein Beamter im Dienst dienstunfähig, existieren demnach insgesamt 2 Arten der Mindestversorgung:

Art der Versorgung Höhe der Bezüge
Vom Amt abhängige Mindestversorgung 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge
Vom Amt unabhängige Mindestversorgung 65 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge

Gewählt wird die Form der Mindestversorgung, die für den Beamten vorteilhafter ist.

2. Dann liegt eine Dienstunfähigkeit vor

BU Berufsunfaehigkeitsgrad Doch ab wann spricht man tatsächlich von einer Dienstunfähigkeit bei Beamten auf Lebenszeit? Laut BBG heißt es in § 44 (1) sinngemäß, dass eine Versetzung in den Ruhestand für einen jeden Beamten auf Lebenszeit gilt, der aufgrund von gesundheitlichen oder körperlichen Einschränkungen innerhalb von 6 Monaten mehr als 3 Monate keinen Dienst getan hat. Ferner gilt als dienstunfähig, wer keine Aussicht auf die Wiederherstellung der Dienstfähigkeit innerhalb der weiteren 6 Monate aufweist. Als dienstunfähig werden demnach Beamte im Dienst deklariert, die infolge einer Krankheit oder im Sinne einer anderen Invalidität außerstande sind, ihren bisherigen Dienstpflichten weiterhin dauerhaft nachzukommen. Eine Dienstunfähigkeit bei Beamten auf Lebenszeit muss dabei ärztlich festgestellt und nachgewiesen werden. Wird eine Dienstunfähigkeit bei Beamten auf Lebenszeit tatsächlich festgestellt, so werden diese durch den Dienstherrn in den Ruhestand entlassen.

Depression & andere psychische Probleme

Die Gründe für eine Dienstunfähigkeit bei Beamten auf Lebenszeit können dabei vielfältig sein. Tatsache ist jedoch, dass psychische Probleme als häufigste Ursache für den Verlust der Dienstfähigkeit betrachtet werden. In Deutschland sind es ganze 32 Prozent der Beamten, die im Laufe ihres Beamtendaseins einer psychischen Erkrankung wie Burnout, Depressionen oder einer anderen Form von Nervenkrankheit unterliegen. Missachtet man frühzeitige Anzeichen im Dienst und trifft keine präventiven Maßnahmen, so muss über kurz oder lang mit einem Verlust der Dienstfähigkeit gerechnet werden.

Ähnlich wie in der privaten Wirtschaft existieren gewisse Risikogruppen von Beamten, denen ein hohes Risiko zur Dienstunfähigkeit beigemessen wird. Statistisch gesehen sind demnach Lehrer, Polizisten und Soldaten besonders hohen psychischen als auch körperlichen Belastungen im Dienst ausgesetzt und demnach besonders häufig von einer Dienstunfähigkeit betroffen. Gerade für diese Berufsgruppen empfiehlt es sich, eine private Vorsorge in Form einer Dienstunfähigkeitsversicherung in Betracht zu ziehen und im Falle des Verlustes der Dienstfähigkeit einen gut abgesicherten Ruhestand zu genießen.

3. Meldepflicht bei der Dienstunfähigkeitsversicherung

BU Verweisung Liegt eine Dienstunfähigkeit bei Beamten auf Lebenszeit vor, so sind diese aus gesetzlichen Gründen dazu verpflichtet, ihre gesundheitlichen Beschwerden unmittelbar durch ein ärztliches Gutachten bei ihrem Dienstherrn nachzuweisen. Trifft das ärztliche Gutachten bei dem Dienstherrn ein, so muss dieser erst einmal den Wahrheitsgehalt dessen anerkennen. Lediglich in begründeten Fällen, wenn beispielsweise die gesundheitlichen Diagnosen sehr unklar sind, kann eine zweite Prüfung durch einen Amtsarzt veranlasst werden.

Sollten dabei Diskrepanzen zwischen dem Urteil des Haus – und Amtsarztes bezüglich des gesundheitlichen Zustandes des Betroffenen auftreten, so wird dem Urteil des Amtsarztes in der Regel höhere Gewichtung zugesprochen. Dessen medizinisches Urteil muss jedoch auf nachweisbaren Tatsachen basieren und eine Begründung enthalten, warum die vom Hausarzt aufgeführten gesundheitlichen Probleme anzuzweifeln ist.

Wer eine Dienstunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat und dienstunfähig wird, ist zudem dazu verpflichtet, seinen zuständigen Versicherer unmittelbar über die eingetroffene Dienstunfähigkeit zu informieren. Wichtig ist dabei, dass der Beamte im Dienst eine „echte Dienstunfähigkeitsklausel“ in seinem Vertrag integriert hat. Denn nur unter Berücksichtigung dieser echten Klausel wird es dem Versicherten möglich sein, seine Leistungen ohne jegliches Wenn und Aber beziehen zu können. Erkennt die Versicherung das Urteil des Dienstherrn an, verpflichtet sie sich zur Zahlung der Zusatzrente im Ruhestand, ohne eine weitere Prüfung des gesundheitlichen Zustandes einfordern zu können.

4. Eine BUV mit Dienstunfähigkeitsklausel kann helfen

Die Frage, wie der Unterschied zwischen einer Dienst- und Berufsunfähigkeitsversicherung lautet, ist eine allgegenwärtige. So gehen viele Beamte im Dienst davon aus, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Zuge eines Kräfteverfalls ebenso für sie greift, wie bei einem Erwerbstätigen ohne Beamtenstatus. Fakt ist jedoch, dass dem nicht so ist! Denn nicht jeder Beamte im Dienst, der dienstunfähig wird, verzeichnet auch gleichzeitig eine Berufsunfähigkeit.

Berufsunfähigkeit vs. Dienstunfähigkeit Beamter auf Lebenszeit

Eine Berufsunfähigkeit weist jeder Versicherte auf, der infolge einer Krankheit, eines Unfalls oder einer anderen Ursache einen Kräfteverfall aufweist, aufgrund dessen er seinen Beruf zu 50 % nicht mehr ausführen kann.

Dienstunfähig werden jedoch Beamte, die aufgrund einer körperlichen oder geistigen Schwäche ihren Pflichten im Dienst dauerhaft nicht mehr nachkommen können. Wird die Dienstunfähigkeit vonseiten des Dienstherrn letztendlich bestätigt, wird der Beamte als dienstunfähig erklärt und in den Ruhestand entlassen.

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Psychische Leiden als Grund einer Dienstunfähigkeit nehmen zu

Definitionsunterschied keine Sache der Formalität

Die Versetzung in den Ruhestand wird ebenfalls vom Dienstherrn veranlasst. Er entscheidet demnach weitestgehend, ob eine Dienstunfähigkeit bei einem Beamten auf Lebenszeit vorliegt oder nicht. Dies impliziert jedoch nicht, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung den Versicherten im selben Atemzug als berufsunfähig einstufen muss. Denn ist der Versicherte grundsätzlich noch in der Lage, eine andere Tätigkeit auszuüben, für die er die passenden Qualifikationen besitzt, so ist er nicht berufsunfähig.

Ob ein Beamter dann jedoch tatsächlich eine Anstellung bekommt und eine Versetzung infolgedessen umsetzbar ist, ist dabei zweitrangig: Allein die Feststellung, dass er eine andere Tätigkeit ausüben könnte, genügt dem Versicherer bereits, um die Rente zu verwehren und stattdessen eine Versetzung zu veranlassen. Aus diesem Grund ist es von immenser Wichtigkeit, dass Beamte einen Tarif für sich ermitteln können, der eine echte Dienstunfähigkeitsklausel besitzt und sie bestens absichert, wenn sie dienstunfähig werden.

Diese Berufsgruppen müssen besonders auf die Bedingungen achten

Berufsgruppen, bei denen das Risiko, von einer Dienstunfähigkeit getroffen zu werden, besonders hoch ist, als auch Beamte, die keinen Status auf Lebenszeit, sondern bspw. nur auf Probe genießen dürfen, empfiehlt sich der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung. Letztere profitieren besonders stark von der privaten Vorsorge, da sie im Falle einer Dienstunfähigkeit keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt genießen und oftmals mit finanziellen Engpässen zu rechnen haben.

Entscheidet sich ein Beamter auf Probe/Widerruf oder auch ein Referendar zum Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung, so wird diese zunächst als normale BU geführt, da bspw. der Beamte auf Probe noch keinen Status auf Lebenszeit genießt. Von immenser Bedeutung ist jedoch, dass der jeweilige Tarif eine Dienstunfähigkeitsklausel enthält, um die oben geschilderte Problematik zu umgehen. Künftige Beamte auf Lebenszeit bei der Polizei, Feuerwehr oder auch an der Schule müssen demnach unbedingt auf eine solche Regelungen bei Abschluss ihrer Versicherung bestehen.

5. Jetzt online Berufsunfähigkeitsversicherungen vergleichen!

Der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung besitzt viele Vorteile und kann im Worst-Case-Szenario die finanzielle Existenz bewahren. Um im Ernstfall jedoch tatsächlich von den Leistungen der Versicherung profitieren zu können, müssen mögliche Klauseln entdeckt, gestrichen oder in einigen Fällen auch hinzugefügt werden. Hier lohnt sich vor allem ein Vergleich der bestehenden Policen, um die beste Versicherung für sich ermitteln zu können. Mithilfe des Online-Tarifvergleichs können Sie sich unverbindlich informieren und die Leistungen für sich entdecken, die auf Ihre speziellen Bedürfnisse angepasst sind!

Fazit: Private Absicherung kann hilfreich sein

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass auch Beamte auf Lebenszeit von einer Dienstunfähigkeitsversicherung profitieren und ihren Schutz optimal ausweiten. Insbesondere Beamte auf Lebenszeit, die sich noch im Anfangsstadium des Dienstverhältnisses auf Lebenszeit befinden, als auch Beamte auf Probe und Widerruf können von der privaten Vorsorge einen beachtlichen Nutzen ziehen und passende Maßnahmen für eine risikofreie und unbedenkliche Zukunft treffen. Wichtig für den Rundumschutz: Eine echte Dienstunfähigkeitsklausel muss im Tarif integriert sein! Nur so kann ein jeder Beamter sicherstellen, dass er im frühzeitigen Ruhestand seine Rente ausgezahlt bekommt.
Dennis Schubert

Dennis Schubert beschäftigt sich seit einigen Jahren intensiv mit dem Thema der privaten Krankenversicherungen und der Berufsunfähigkeit. Da er selbst durch eine PKV versichert ist, weiß er worauf es ankommt und versucht stets die besten Informationen bereit zu stellen.

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