Als Arbeitgeber wird derjenige bezeichnet, der mit einem Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag abgeschlossen hat und gegen Arbeitsentgelt die Arbeitskraft dessen erhält.
Als Arbeitgeber wird derjenige bezeichnet, der mit einem Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag abgeschlossen hat und gegen Arbeitsentgelt die Arbeitskraft dessen erhält.