Jeder Arbeitnehmer der PKV versichert ist, hat Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss. Während sich die Beiträge bei GKV Versicherten nach der Höhe des Gehalts richten, richten sich die Beiträge bei PKV Versicherten ausschließlich an der Gesamtsumme die an den PKV Anbieter gezahlt werden muss. Dabei wird jedoch eine maximale Grenze zu den Zuzahlungen veranschlagt, die bei 301,13€ (Stand 2015) liegt.