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Beamtenbeihilfe

Beihilfe ist mit dem Arbeitgeberanteil der gesetzlichen Krankenkasse vergleichbar. Es handelt sich also um eine finanzielle Unterstützung in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen für deutsche Beamte, Soldaten und Berufsrichter. Erstattet werden 50 bis 80 Prozent der Aufwendungen, je nach Familiensituation und Bundes- bzw. Landesrecht. Dabei werden in der Regel nur beihilfefähige Aufwendungen berücksichtigt und Selbstbehalte abgezogen.