Ein Beamter auf Probe befindet sich in einer 3-jährigen Probezeit, bei Bewährung wird der Beamte auf Probe in einen Beamten auf Lebenszeit umgewandelt
Ein Beamter auf Probe befindet sich in einer 3-jährigen Probezeit, bei Bewährung wird der Beamte auf Probe in einen Beamten auf Lebenszeit umgewandelt