Die Elternzeit bezeichnet das Recht ein Kind bis zum vollendeten dritten Lebensjahr zu betreuen. Während dieser Zeit kann das Kind in der PKV privat krankenversichert werden.
Die Elternzeit bezeichnet das Recht ein Kind bis zum vollendeten dritten Lebensjahr zu betreuen. Während dieser Zeit kann das Kind in der PKV privat krankenversichert werden.