In diesem Sinne gibt es kein Ende der Mitgliedschaft in der GKV, da der zu Versichernde in Deutschland unter der Versicherungspflicht steht. Daher endet eine Mitgliedschaft in der GKV nur, wenn der Versicherungsnehmer bereits eine neue Versicherung abgeschlossen hat.
In der PKV können Versicherungsnehmer drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Hier besteht sogar ein Sonderkündigungsrecht, beispielsweise wenn der Versicherungsnehmer in der GKV versicherungspflichtig wird.