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Erhöhung des Versicherungsschutzes

Schließt  man in der PKV einen Tarif ab, legt man anfangs den Leistungsumfang fest. Soll dieser erhöht werden, muss in der Regel der Tarif gewechselt werden. Bei einem Tarifwechsel wird meist eine erneute Gesundheitsprüfung vorgenommen. Wird  in einen niedrigeren Tarif gewechselt oder das Krankentagegeld erhöht, entfällt diese Prüfung.