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Folgebetrag

Unter Folgebetrag wird der Betrag verstanden, der nach dem Erstbetrag gezahlt wird. Beiträge, die durch eine Erhöhung des Versicherungsschutzes entstehen, gehören ebenfalls dazu. In den Versicherungsbedingungen ist dabei bereits geregelt, wann der Folgebetrag genau gezahlt wird.