Freie Arztwahl beschreibt die Möglichkeit von GKV- und PKV- Versicherten den behandelnden Arzt frei wählen zu können. Dabei gibt es jedoch einige Einschränkungen die beachtet werden sollten:
- Es können nur an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte gewählt werden
- Patienten dürfen den Arzt nur innerhalb eines Quartals wechseln
- Einige Ärzte können nur im Notfall aufgesucht werden