Hierunter ist einsehbar, welche zahnärztlichen Leistungen wie vergütet werden. Sie enthält dabei einen allgemeinen Teil und eine Übersicht der einzelnen Leistungen mit ca. 200 Positionen. Der Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA) enthält im Gegensatz dazu, alle Leistungen die innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden. Das bedeutet, dass jegliche Leistungen die nicht in der BEMA enthalten sind, über die GOZ abgerechnet werden.