Als häusliche Krankenpflege wird die im eigenen Haushalt oder im familiären Haushalt bzw. auch in betreuten Wohnformen durchgeführte Pflege einer pflegebedürftigen Person bezeichnet. GKV Versicherte bekommen hier durch die Pflegekassen die Kosten nur dann bezahlt, wenn durch die häusliche Krankenpflege ein Aufenthalt im Krankenhaus verkürzt bzw. ganz verhindert werden kann. Vorteile haben hier PKV Versicherte. Hier übernehmen die Kassen oftmals auch die Kosten die über die notwendigsten Maßnahmen hinausgehen.