Unter dem Begriff Heilmittel werden jegliche Stoffe, Gegenstände oder Behandlungsverfahren verstanden, die dem Patienten eine Heilung versprechen. Nicht zu verwechseln ist der Begriff Heilmittel mit dem Begriff Arzneimittel oder Medizinprodukt – diese sind nach deutschem Sozialrecht keine Heilmittel, sondern werden im deutschen Arzneimittelgesetzt bzw. im Medizinproduktegesetz definiert und geführt.