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Höchstsatz PKV

Behandelt ein Arzt einen Patienten, wird dies über die Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet. Die Leistungen für PKV Versicherte werden dabei mit dem Regelhöchstsatz abgerechnet. Sollte die Behandlung jedoch umfangreicher sein, hat der Arzt hier die Möglichkeit den Regelhöchstsatz zu überschreiten und bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung abrechnen. Dies muss vom behandelnden Arzt jedoch schriftlich auf der Rechnung begründet werden, sollte er den Regelhöchstsatz überschreiten.