In bestimmten Fällen und Situationen, beispielsweise bei aufwendigen Operationen und in bestimmten Gründen, können Ärzte und Zahnärzte ein Honorar verlangen, welches nicht in der Gebührenordnung festgelegt ist. PKV Versicherte bekommen das Honorar nicht immer erstattet, in diesem Fall muss der Patient die Kosten selbst tragen.