Bei Beihilfe handelt sich um eine finanzielle Unterstützung in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen für deutsche Beamte, Soldaten und Berufsrichter. Erstattet werden 50 bis 80 Prozent der Aufwendungen, je nach Familiensituation und Bundes- bzw. Landesrecht. Dabei werden in der Regel nur beihilfefähige Aufwendungen berücksichtigt und Selbstbehalte abgezogen. Abhilfe kann ein Beihilfeergänzungstarif schaffen.
Mit einer privaten Krankenversicherung wird der Teil der Kosten abgedeckt, der nicht durch die Beihilfe abgesichert ist. Die Aufwendungen der Beihilfe zusammen mit den Leistungen der PKV dürfen dabei die Grenze von hundert Prozent der Kosten nicht übersteigen. Mehr zum Thema Beihilfe, gibt es im ausführlichen Ratgeber.