Der Zeitraum zwischen Versicherungsereignis und Leistungsanspruch wird als Karenzzeit beschrieben. Wird durch einen Arzt die Arbeitsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit festgestellt, werden diese Tage bis zum Zeitpunkt der Feststellung als Karenztage bezeichnet. Diese Unterscheidung ist vor allem bei der Pflegegeld- und Krankentagegeldversicherung notwendig.