Das Kostenerstattungsprinzip ist das Abrechnungsprinzip der Privaten Krankenkassen. Das Abrechnungsprinzip bezeichnet die Art und Weise, wie ärztliche Leistungen und Medikamente vom Patienten bezahlt werden. In der PKV erhält der Patient zunächst eine Rechnung die er selbst bezahlt und dann bei der PKV einreicht, dass sogenannte Kostenerstattungsprinzip. Diese erstattet ihm dann die Kosten. Oft wird in PKV Verträgen auch ein jährlicher Selbstbeteiligungsbetrag festgesetzt. In der GKV gilt, dass der Patient lediglich die Sachleistung erhält, aber keine Rechnung, da diese direkt bei der Krankenversicherung eingereicht wird.