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Krankentransportkosten

Unter einem  Krankentransport wird zumeist der Einsatz eines Rettungsdienstes verstanden, bzw. den  Fall, wenn ein Patient aus Gründen seines aktuellen Gesundheitszustands ein medizinisch notwendiges Ziel nicht erreichen kann. Auch hier gibt es Unterschiede zwischen gesetzlich Versicherten und privat Versicherten.

Gesetzlich Versicherten werden die Fahrtkosten zum Teil erstattet, das gilt für Rettungsfahrten zum Krankenhaus, als auch für Krankentransporte und Fahrten zu ambulanten Behandlungen.  In der Privaten Krankenversicherung ist die Kostenerstattung für Rettungswagen- und Rettungshubschraubereinsätze enthalten, aber die Erstattung der Fahrkosten zu ambulanten Behandlungen und Krankentransporte im Ausland sind abhängig vom gewählten Tarif.