Unter Leistungsausschluss werden jegliche Leistungseinschränkungen der privaten und gesetzlichen Krankenkassen verstanden. GKV Versicherte haben beispielsweise keinen Anspruch auf Leistung wenn eine Erkrankung vorsätzlich zugezogen wurde oder wenn eine medizinisch nicht notwendige ästhetische Operation ((mit eventuell auftretende Komplikationen) durchgeführt wurden. Gleiches gilt auch für PKV Versicherte: Hier herrscht kein Anspruch auf Leistung bei einer vorsätzlich zugezogenen Krankheit und bei Kriegsereignissen. Private Krankenversicherungen können weiterhin individuelle Leistungsausschlüsse festlegen, beispielsweise wenn eine schwere Vorerkrankung vorliegt oder eine Schwangerschaft vorliegt.