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Leistungsumfang

Versicherte innerhalb der privaten Krankenversicherung können die Leistungen die sie für sich beanspruchen wollen und deren Umfang durch den gewählten Tarif bestimmen. Im Allgemeinen sind im Leistungsumfang der Kassen die freie Wahl zwischen Ärzten festgelegt, aber nur in der PKV sind dabei auch die Leistungen bei einem Heilpraktiker zumeist mit inbegriffen. Der Leistungsumfang umfasst außerdem von der Schulmedizin anerkannte Untersuchungs-  und Behandlungsmethoden sowie Arzneimittel.