Das Mindesteinkommen ist der Betrag von welchem gesetzliche Versicherer ausgehen, um bei Versicherungsbeginn die Versicherungsbeiträge zu berechnen.
Das Mindesteinkommen ist der Betrag von welchem gesetzliche Versicherer ausgehen, um bei Versicherungsbeginn die Versicherungsbeiträge zu berechnen.