Unter einer Mindestmitgliedschaft wird bei den gesetzlich Krankenversicherten eine Mitgliedschaft von 18 Monaten, bevor eine Kündigung und ein Wechsel in eine andere Krankenkasse möglich werden, bezeichnet.
Unter einer Mindestmitgliedschaft wird bei den gesetzlich Krankenversicherten eine Mitgliedschaft von 18 Monaten, bevor eine Kündigung und ein Wechsel in eine andere Krankenkasse möglich werden, bezeichnet.