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Notlagentarif

Der Notlagentarif wurde vom Gesetzgeber für Privatversicherte eingeführt, die nicht mehr ihre Beiträge zahlen können. Der Notlagentarif ist ein spezieller Tarif, der einen reduzierten Leistungsumfang aufweist. Wer über ihn versichert ist, kann medizinische Leistungen der Akut- und Schmerzversorgung sowie bei chronischer Krankheit beziehen. Zu den Leistungen vom Notlagentarif PKV zählen außerdem die teilstationäre und stationäre Versorgung und die Leistungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung.