PKV Versicherte können ihre Tarife ordentlich schriftlich kündigen (mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres). Wegen der Versicherungspflicht in Deutschland muss jedoch bereits eine neue Versicherung vorliegen, sonst bleibt der Versicherte bei seiner aktuellen Versicherung. Neben der Form der ordentlichen Kündigung, gibt es auch das Sonderkündigungsrecht welches den Wechsel zwischen den Tarifen oder Versicherern schneller ermöglicht.