Unter diesem Begriff wird vor allem verstanden, was ein Privatversicherter an Leistungen oder Behandlungen erwarten kann. Dieses beinhaltet oftmals: Das Recht in einem Krankenhaus ein Ein- oder Zweibettzimmer zu verlangen, die Behandlung durch einen Chefarzt, häufig modernere Behandlungsmethoden und Medikamente oder die freie Arzt- und Krankenhauswahl.