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Regelhöchstsatz

Der Begriff Regelhöchstsatz hängt mit den Gebührenordnungen für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) zusammen. Hierüber werden die Leistungen eines Arztes abgerechnet, wobei dabei grundsätzlich der sogenannte Regelhöchstsatz zur Anwendung kommt. Dieser beträgt das 2,3-Fache des Gebührensatzes, alles was darüber hinaus abgerechnet werden soll, muss vom Arzt schriftlich begründet werden