Dieser wird auf den Beitragssatz erhoben, wenn ein Antragsteller eine akute Vorerkrankung aufweist. Zu diesem Zweck wird die Gesundheitsprüfung vorher durchgeführt, um das entsprechende Risiko einschätzen zu können und gering zu halten. Um die Kosten für den Antragssteller dennoch gering zu halten, steht dem Versicherungsnehmer hier noch die Möglichkeit eines Leistungsausschlusses offen. Wird ein Risikozuschlag erhoben, hat der Versicherungsnehmer außerdem die Möglichkeit, diesen alle zwei Jahre überprüfen zu lassen.