Wer sich privat versichert, kann mittels Selbstbeteiligung die Beiträge senken. Diese Beteiligung bezeichnet den Anteil der Kosten, den der Versicherte im Versicherungsfall selbst zahlen muss. Die Selbstbeteiligung kann dabei auf einzelne Bereiche der Privaten Krankenversicherung angewendet werden, beispielsweise auf den Zahnersatz.