Das Sonderkündigungsrecht steht PKV Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen zu. Sie wird dann wirksam, wenn Sie fristgemäß und schriftlich eingereicht wird. Voraussetzungen sind:
- Die Versicherung kündigt eine Beitragserhöhung an
- Der Versicherte fällt mit seinem Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze.