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Sonderkündigungsrecht

Das Sonderkündigungsrecht steht PKV Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen zu. Sie wird dann wirksam, wenn Sie fristgemäß und schriftlich eingereicht wird. Voraussetzungen sind:

  1. Die Versicherung kündigt eine Beitragserhöhung an
  2. Der Versicherte fällt mit seinem Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze.