Der Standardtarif stellt wie der Basistarif einen Mindestversicherungsschutz dar, der mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar ist. Er wurde 1994 eingeführt und stand Personen offen, die vor dem 01.01.2009 eine Private Krankenversicherung abgeschlossen und seit mindestens 10 Jahren krankenversichert waren. Weiterhin musste das 65. Lebensjahr erreicht sein oder das Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegen: Dann war das Abschließen des Tarifs auch mit 55 Jahren möglich. Unabhängig vom Alter steht erwerbsunfähigen Personen, die ebenfalls zehn Jahre krankenversichert sind und ein Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze haben, das Abschließen des Standardtarifs ebenfalls zu.
Versicherte die nach dem 01.01.2009 einen Standardtarif abschließen wollen, schließen den Basistarif ab.