Einen Tarifwechsel können Privatversicherte durchführen, wann immer sie möchten, die Altersrückstellungen werden dabei mitgeführt. Eine erneute Gesundheitsprüfung wird dann notwendig, wenn der Tarif höherwertig ist. Ist der Tarif gleichwertig oder enthält geringere Leistungen, entfällt diese erneute Prüfung.