Teilstationäre Behandlungen sind stundenweise Aufenthalte oder Behandlungen in einem Krankenhaus und unterscheiden sich von einer ambulanten Behandlung. Während dieses Aufenthalts hat der Patient Anspruch auf Versorgung und Verpflegung. Diese Methodik wird angewandt, wenn eine vollstationäre Behandlung medizinisch nicht notwendig ist, in diesem Fall wird auch kein Krankenhaustagegeld gezahlt. GKV Versicherte bekommen teilstationäre Behandlungen gezahlt. Bei PKV Versicherten ist die Zahlung abhängig vom jeweils gewählten Tarif.