Unter diesem Begriff wird die Beteiligung an erwirtschafteten Überschüssen der Versicherten einer Versicherungsgesellschaft verstanden. Diese entstehen, wenn die Versicherungsgesellschaft weniger ausgibt, als sie kalkuliert hat. Nach welcher Art diese Überschussbeteiligung ausfällt, entscheidet der Versicherer (beispielsweise durch Rücklagen oder Beitragserstatttungen).