Die Versicherungsgesellschaft gewährt Versicherungsschutz innerhalb eines Versicherungsvertrages. Die Partei, die Versicherungsschutz nimmt, wird Versicherungsnehmer genannt. Innerhalb des Vertrages können mehrere Parteien beteiligt sein.
Die Versicherungsgesellschaft gewährt Versicherungsschutz innerhalb eines Versicherungsvertrages. Die Partei, die Versicherungsschutz nimmt, wird Versicherungsnehmer genannt. Innerhalb des Vertrages können mehrere Parteien beteiligt sein.