Unter dem Begriff Zahlungspflicht wird eine Verhaltensvorschrift bezeichnet, die den Versicherungsnehmer dazu anhält, seine Beiträge zu zahlen. In welcher Höhe diese ausfallen, hängt von seinem gewählten Tarif ab. Egal, ob der Versicherungsnehmer privat oder gesetzlich versichert ist: Zur Zahlungspflicht der Beiträge ist jeder verpflichtet.