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Zahlungsverzug

Durch die Zahlungspflicht ist jeder Versicherungsnehmer dazu angehalten, seine Beiträge fristgerecht zu zahlen. Zahlungsverzug tritt dann ein, wenn Beiträge zu spät oder gar nicht gezahlt wurden und eine erste Mahnung bereits an den Versicherungsnehmer verschickt wurde. Da  in Deutschland eine allgemeine Versicherungspflicht besteht, können Private Versicherer ihren Mitgliedern nicht einfach eine Kündigung aussprechen. Stattdessen rutscht der säumige Beitragszahler in den Notlagentarif.