Als Zahnärztliche Behandlungen bezeichnet man alle Behandlungen, die durch einen Zahnarzt ausgeführt werden. Welche genau bei einem Privatversicherten erstattet werden, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Zumeist sind prophylaktische Behandlungen und Zahnersatz enthalten. Wer sich als GKV Versicherter hier auch weiter absichern lassen will, kann eine private Zahnzusatzversicherung abschließen.