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Kfz-Haftpflichtversicherung 2024

Wer in Deutschland mit dem Auto unterwegs sein will, muss an die laufenden Kosten denken. Und ohne eine Haftpflichtversicherung lässt sich das Auto gar nicht zulassen. Warum nimmt es der Gesetzgeber hier so genau? Die Haftpflicht schützt vor finanziellen Risiken. Wie teuer die besten Tarife sind, zeigt der Kfz-Versicherungs Ratgeber.

Kfz-Haftpflichtversicherung: Alle Fakten im Blick

  • In Deutschland handelt es sich um eine Pflichtversicherung
  • Deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Gesetzliche Mindestdeckung wird von Experten als zu niedrig angesehen
  • Beitrag hängt von Typ- und Regionalklasse ab
  • Pkw-Zulassung nur mit eVB-Nummer
Achtung: Bitte prüfen Sie, dass die eingegebenen Daten korrekt und vollständig sind. Ansonsten kann leider kein Vergleich erstellt werden.

1. Kfz-Haftpflichtversicherung: Rechtliche Grundlagen

In Deutschland gibt es – bis auf wenige Ausnahmen – keine Pflichtversicherung. Die Kfz-Haftpflichtversicherung gehört zu diesen Ausnahmen. Warum? Der Gesetzgeber geht im Straßenverkehr von einer generell höheren Gefährdung durch Kraftfahrzeuge aus. Hier wird der Begriff Gefährdungshaftung verwendet.

Aufgrund der technischen Voraussetzungen ist die Nutzung der Kraftfahrzeuge ein Gefährdungsrisiko, welches Halter und Fahrer zugestanden wird. Mit dem Abschluss der Kfz-Haftpflichtversicherung soll zumindest das finanzielle Risiko von Schäden an anderen Verkehrsteilnehmern aufgefangen werden. Aus diesem Grund ist die Kfz-Haftpflicht eine Pflichtversicherung für Halter eines Kraftfahrzeugs.

Weitere Versicherungszweige, in denen ein Abschluss entsprechender Verträge Pflicht sind/sein kann, sind:

  • Krankenversicherung (nach dem Versicherungsvertragsgesetz)
  • Sozialversicherung
  • Berufshaftpflicht für verschiedene Berufe
  • Gebäudeversicherung (ist in einigen Bundesländern verpflichtend)

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist – anders als die Kfz-Haftpflichtversicherung – keine Police, die man abschließen muss.

Wer muss die Haftpflicht als Pflichtversicherung abschließen

In Deutschland regelt das Pflichtversicherungsgesetz alle Rahmenbedingungen der Kfz-Haftpflichtversicherung. Dazu gehören auch festgeschriebene Deckungshöhen, welche die Verträge mindestens zur Kfz-Haftpflicht erfüllen müssen. Auf diese Weise soll einerseits der Halter durch die Auto-Haftpflichtversicherung adäquat versichert werden – aber auch Betroffene, bei denen Schäden entstehen.

Für den Abschluss ist zuerst der Halter eines Pkw verantwortlich. Dieser muss den bestehenden Versicherungsschutz nachweisen. Ohne das Vorhandensein der Kfz-Haftpflichtversicherung kann ein Fahrzeug in Deutschland nicht angemeldet werden.

2. Beitragsgestaltung der PKW Haftpflicht (wie entsteht der Preis)

Wie teuer die Kfz-Versicherung wird, beeinflussen harte Kriterien wie das Auto und der Wohnort. Es dreht sich hier um die Typ- und Regionalklasse. Aber: Versicherer berücksichtigen in der Berechnung noch ganz andere Faktoren. Die jährliche Fahrleistung macht sich beim Beitrag zur Kfz-Haftpflichtversicherung ebenfalls bemerkbar – genauso wie umsichtiges Fahren in der Autoversicherung über die SF-Klasse.

Harte Tarifierungsmerkmale

In Verbindung mit der Kfz-Haftpflichtversicherung sind die Regionalklasse und Typklasse sogenannte harte Tarifierungsmerkmale der Versicherer für ihre Kunden.

  1. Regionalklasse: Deutschland ist in Zulassungsbezirke eingeteilt. Für jeden Bezirk wird jährlich das Schadensaufkommen ausgewertet. Auffallend ist, dass in den Statistiken Städte oft schlechter als der ländliche Raum in der Kfz-Haftpflichtversicherung abschneiden.
  2. Typklasse: Jedem Fahrzeugmodell wird eine Versicherungsklasse zugeordnet. Auch hier findet einmal pro Jahr die Neubewertung statt – mit Auswirkung auf die Kfz-Haftpflicht.

Rabatte ergeben sich durch die sogenannte SF-Klasse. Es spiegelt sich wider, wie „unfallfrei“ Fahrer/Halter unterwegs sind. Für Jahre ohne Schadensregulierung wird die SF-Klasse angehoben, es gibt einen Schadenfreiheits-Rabatt. Achtung: Das System der SF-Klasse gibt es auch in der Kaskoabsicherung.

Weiche Tarifierungsmerkmale

Weiche Tarifierungsmerkmale umfassen in der Kfz-Haftpflichtversicherung insbesondere Aspekte wie die Anzahl und das Alter eingetragener Fahrer oder die Fahrleistung. Auch der Beruf des Versicherungsnehmers, die Nutzung oder die Unterbringung des Fahrzeugs am Wohnort kann bei der Berechnung eine Rolle spielen. Tipp: Auch die Zahlweise – also ob halbjährlich oder ein Jahresbeitrag bezahlt wird – macht sich in der Berechnung des Beitrags für die Kfz-Haftpflichtversicherung bemerkbar. Unter anderem wird unterstellt, dass gewisse Berufe eine andere Fahrweise nach sich ziehen. Ein Aspekt, der auch fürs Alter des Versicherten gilt.

3. Leistungen, Absicherung & Deckungssumme

Hauptaufgabe der Kfz-Haftpflicht ist die Absicherung von Halter und Fahrer. Indirekt schützt die Haftpflichtversicherung damit auch andere Verkehrsteilnehmer. Personenschäden kosten schnell Millionen Euro, wenn durch die Folgen das Unfallopfer nicht oder nur noch eingeschränkt erwerbsfähig ist.

Halter bzw. Fahrer sind in Deutschland nach § 823 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) bei Fahrlässigkeit und Vorsatz zum Schadenersatz verpflichtet. Unfallopfern eine Rente von mehreren zehntausend Euro im Jahr zahlen – hier ist fast jede Haushaltskasse überfordert. Durch die Kfz-Haftpflichtversicherung wird genau dieses finanzielle Risiko gedeckt.

Basisleistungen

Über die Kfz-Haftpflichtversicherung wird das finanzielle Risiko aus dem Betrieb von Kraftfahrzeugen abgesichert. Durch die Versicherungsgesellschaften werden dabei folgende Bereiche abgedeckt:

  1. Personenschäden
  2. Sachschäden
  3. Vermögensschäden

Für alle drei Bereiche vereinbaren Versicherungsnehmer und Versicherer eine Deckungssumme. Bis zu deren Höhe leistet die Kfz-Versicherung. Alle weiteren Kosten gehen zulasten des versicherten Halters. Heißt: Sind die Deckungssummen zu niedrig, entsteht eine gefährliche Versicherungslücke.

Ein Haftpflicht-Tarif schützt grundsätzlich nur die Unfallfolgen für den Gegenüber. Schäden am eigenen Fahrzeug reguliert der Versicherer nicht. Dazu muss eine Kaskoversicherung abgeschlossen werden.

Außerdem schließt die Haftpflichtversicherung für Fahrzeughalter noch einen wenig beachteten Leistungsbaustein ein – den mittelbaren Rechtsschutz. Sofern gegen Halter eine Schadenersatzforderung auf Haftpflichtbasis erhoben wird, prüft der Versicherer. Ist das Ergebnis, dass hier kein Haftpflichtschaden vorliegt, wird eine Regulierung abgelehnt.

Kommt es zu einem Unfall, zahlt der Versicherer nicht nur für einen Blechschaden oder die eingestürzte Mauer. Kernelement der Kfz-Versicherung ist die Deckung von Schadensersatzansprüchen aus Personenschäden, wie:

  • Eine lebenslange Rente
  • Behandlungskosten akuter Verletzungen
  • Reha-Maßnahmen
  • Prothesen
  • Eventuell den Umbau des Eigenheims usw.

Erweiterte Leistungen

In den Kernleistungen deckt die Kfz-Haftpflicht Ansprüche Dritter aus den Folgen eines Unfalls. Maßgebend ist das Verschulden durch den Versicherungsnehmer. Aber: In der Versicherung für Kraftfahrzeuge werden einige erweiterte Leistungen untergebracht. Diese erstrecken sich beispielsweise auf den bereits angesprochenen Rechtsschutz durch die Autoversicherung. Viele Versicherungsgesellschaften bieten ihren Kunden außerdem Leistungen in der Kfz-Haftpflicht wie den Kfz-Schutzbrief für den Fall der Panne. Damit kann der Versicherungsnehmer sein Fahrzeug zum Beispiel einfach abschleppen lassen – gratis und rund um die Uhr.

Mitversicherte Personen

In verschiedenen Versicherungszweigen – etwa der Privathaftpflichtversicherung oder Rechtsschutz-Tarifen – lassen sich Familienmitglieder mitversichern. Eltern wissen so ihre Kinder und sich abgesichert. In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Situation anders. Auch wenn Paare einen Pkw gemeinsam erwerben, ist der Partner im Versicherungsvertrag nicht automatisch mitversichert.

Was möglich ist: Den Ehe- oder Lebenspartner als zusätzlichen Fahrer aufnehmen zu lassen. Allerdings besteht dann die Gefahr, höhere Beiträge zu zahlen – wenn der Versicherer von einem höheren Risiko ausgehen muss.

Zweitfahrer vor dem Hintergrund eines niedrigen Beitrags nicht anzumelden, wird bei einem Unfall zum Bumerang. Nicht eingetragene Fahrer werden zum Problem, wenn sie den Unfall verursacht haben. Durch den Haftpflichtversicherer wird der Schaden zwar reguliert, Versicherungsnehmer müssen aber mit Sanktionen rechnen:

  • Vertragsstrafen in unterschiedlicher Höhe
  • Veränderungen beim Selbstbehalt in Kaskotarifen
  • Beitragsnachforderungen
Nicht eingetragene Fahrer das eigene Kraftfahrzeug führen zu lassen, ist grundsätzlich keine gute Idee. Es gibt aber auch Ausnahmen: Gesundheitliche Notfälle. Zwei Bespiele sollen es verdeutlichen:

  • Erleidet der eingetragene Fahrer während einer längeren Fahrt einen Schwächeanfall, kann der nicht-eingetragene Fahrer ihn nach Hause fahren. In diesem Fall wäre auch der nicht-eingetragene Fahrer versichert.
  • Bei einer schwangeren Frau setzen unerwartet die Wehen ein. Die Nachbarin erklärt sich bereit die Frau mit dem Auto der Schwangeren ins Krankenhaus zu bringen.

Achtung: Trunkenheit ist kein gesundheitlicher Notfall. Ist der eingetragene Fahrer betrunken und lässt sich von seinem Freund, der nicht als Fahrer eingetragen ist, nach Hause fahren, gilt dies nicht.

Haftungsausschlüsse

Zahlt die Kfz-Haftpflicht jeden Schaden? Was die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht deckt, sind Schäden am eigenen Auto. Diese gehören grundsätzlich immer in den Bereich der Haftungsausschlüsse für diesen Versicherungszweig. Wer als Versicherungsnehmer das eigene Fahrzeug schützen will, muss eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abschließen. Haftungsausschlüsse gelten aber auch, wenn Schäden unter Vorsatz herbeigeführt werden. Außerdem kann die Versicherung bei einem Unfall für Sach- und Personenschäden leistungsfrei sein, wenn Verstöße gegen das Versicherungsrecht – wie Verletzungen der Obliegenheiten – den Vertrag nichtig machen.

Deckungssumme

Ob eine Kfz-Versicherung Halter beim Thema Haftpflicht wirklich umfassend schützt, hängt nicht nur an den Haftungsausschlüssen. Es dreht sich immer um die Deckungssummen der Kfz-Haftpflichtversicherung. Vom Pflichtversicherungsgesetz werden in § 4 PflVG konkrete Angaben gemacht:

  • 7,5 Millionen Euro für Personenschäden
  • 1,22 Millionen Euro für Sachschäden
  • 50.000 Euro für Vermögensschäden

Im ersten Moment klingen diese Deckungssummen der Kfz-Versicherung hoch. Aber: In der Praxis halten viele Experten diese Festlegung für zu niedrig. Besonders im Zusammenhang mit den Personenschäden wird sich bei der Kfz-Haftpflicht für einen wesentlich umfassenderen Versicherungsschutz stark gemacht.

So tendieren beispielsweise die Verbraucherzentralen für die Kfz-Haftpflichtversicherung zu einer allgemeinen Deckungssumme von 100 Millionen Euro – was deutlich über den 7,5 Millionen Euro liegt. Das Ziel: Es wird eine Unterdeckung des versicherten Risikos vermieden. Eine lebenslange Rente kann hunderttausende Euro ausmachen. Zu niedrige Summen in der Kfz-Haftpflicht hinterlassen ein finanzielles Risiko. Eine sehr ähnliche Haltung wie die Verbraucherzentralen vertreten auch Automobilklubs. Zu den bekanntesten Klubs gehört hier der ADAC. Dessen Empfehlung geht ebenfalls sehr klar in Richtung 100 Millionen Euro bei der Deckungssumme.

4. Unterschiede zur Teil- und Vollkasko

Rund ums Auto versichert – und dabei auch noch Schäden am eigenen Pkw abgesichert? Die Haftpflichtversicherung geht nicht so weit, hier werden ausschließlich Schäden an Gesundheit, Vermögen oder Sachen gegenüber Dritten ersetzt. Die Kfz-Haftpflicht wird dafür abgeschlossen, Regressansprüche zu regulieren.

Genau hier liegt der Hauptunterschied zwischen den Kasko- und Haftpflicht-Kfz-Versicherungen. Über die Kaskoversicherung kann der Versicherungsnehmer auch den Schaden am eigenen Auto abdecken. Wie weit die Versicherungssummen reichen, hängt vom gewählten Tarif ab. Es gibt:

  1. Teilkasko-Tarife
  2. Vollkaskoversicherungen

Übersicht zu den Unterschieden zwischen Kasko- und Kfz-Haftpflichtversicherung:

Versicherungsart Leistungen
Kfz-Haftpflichtversicherung – Deckt nur Schäden anderer Personen
– Versicherungssumme mit Mindestdeckung von 7,5 Millionen Euro
– Deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden
– Ist in Deutschland eine Pflichtversicherung für Fahrzeughalter
– Versicherungsbeginn unmittelbar vor Zulassung
Kaskoversicherung – Sichert Schäden am eigenen Auto ab
– Schutz variiert mit Teil-/Vollkasko
– Für die Erstzulassung mit GAP Deckung empfohlen

Unterschiede zur Teilkasko

Die Versicherung des Fahrzeugs mit der Haftpflicht ist verbindlich festgeschrieben. Eine Teilkasko-Versicherung kann man abschließen. Zweiter wichtiger Unterschied sind die Leistungen. Die Haftpflichtversicherung deckt Pkw Schäden nur beim Unfallgegner. Versicherer, bei denen Kunden eine Teilkasko nach der Erstzulassung abschließen, decken unter anderem folgende Dinge ab:

  • Schäden am eigenen Fahrzeug bei Kollisionen mit Tieren
  • Diebstahl
  • Brand sowie Explosionen
  • Tierbiss
  • Glasschaden

Natürlich ist der Preis für diese Tarife deutlich höher.

Unterschiede zur Vollkasko

Im Vergleich zur Auto-Haftpflichtversicherung geht die Vollkaskoversicherung noch eine ganzes Stück weiter. Viele Schäden im Bereich des eigenen Fahrzeugs werden hier aufgefangen. Die Tarife weiten die Deckung der Teilkasko um den Schaden durch einen selbstverschuldeten Unfall und Vandalismus aus. Aufgrund dieser umfassenden Deckung wird die Vollkasko gern für finanzierte Fahrzeuge bei der Erstzulassung von Banken vorgeschrieben.

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5. Schäden mit ausländischen Fahrzeugen

Auf deutschen Straßen sind mehr als 60 Millionen Kraftfahrzeuge aus dem Inland unterwegs. Jeden Tag bewegen sich aber auch Pkw mit ausländischen Haltern im Straßenverkehr. Unfälle mit ausländischen Autos sind nicht unwahrscheinlich. Hinsichtlich der Regulierung sind zwei unterschiedliche Szenarien zu betrachten:

  1. Unfallverursacher ist das ausländische Fahrzeug
  2. Der Unfall wurde durch den deutschen Fahrzeughalter verursacht

Hat der Unfallverursacher einen deutschen Wohnort, werden Sachschäden am ausländischen Fahrzeug wie gewohnt reguliert. Hat der ausländische Fahrer Schuld, greift dessen Versicherung. Das Gesetz über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger schreibt eine adäquate Absicherung vor.

6. Jetzt Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen!

Sie brauchen schnell eine Kfz-Haftpflichtversicherung, um heute noch mit der Versicherungsbestätigung das Auto anzumelden? Mit dem Vergleich finden Halter den Versicherungstarif, der zu ihnen passt. Achten Sie nicht nur auf den Beitrag, der monatlich vom Konto abgezogen wird.

Für die Entscheidung spielen die Versicherungssumme, das Thema Werkstattbindung oder Rabatte eine Rolle. Entscheiden Sie sich für die beste Absicherung gegen Sachschäden und Vermögensschäden. Mit dem Vergleich lassen Sie die Kosten nicht ausufern und bringen den Versicherungswechsel perfekt über die Bühne. Behalten Sie für den Autoversicherung-Vergleich die Fahrleistung im Auge. Hierdurch kann sich der Beitrag – genauso wie mit der richtigen Zahlweise – ändern. Ihre Versicherungsbestätigung bekommen Sie direkt und können mit der eVB-Nummer das Auto zulassen.

7. Kann die Kfz-Versicherung einfach gekündigt werden

Versicherungsnehmer fragen sich nach einem Vergleich, warum sie noch so viel für ihre Autoversicherung wie die Haftpflicht- oder die Teilkasko- und Vollkasko-Versicherung bezahlen. Es muss doch möglich sein, den Vertrag einfach zu beenden? Grundsätzlich gibt es vier Momente, in denen es Sinn macht den Vertrag zu kündigen:

  1. Erhöhung beim Beitrag
  2. Wechsel des Fahrzeugs
  3. Ende der Vertragslaufzeit
  4. Schaden

a. Kündigung wegen einer Beitragsanpassung

Jedes Jahr werden in der Versicherungswirtschaft die Aufwendungen für Leistungen in der Autoversicherung überprüft. Von einem Gutachter kann dann – wenn in den letzten 12 Monaten ein Fahrzeugtyp besonders oft bei den regulierten Leistungen auftaucht – die Typklasse angehoben werden. Damit werden alle Verträge der Kfz-Versicherung teurer, mit denen die betreffenden Modelle versichert werden. Zum Jahreswechsel 2023/2024 hat dies laut ADAC mehr als 7,4 Millionen Autos betroffen, für welche die Beiträge zur Autoversicherung teurer wurden.

Erhöhen sich die Beiträge der Kfz-Haftpflichtversicherung – ohne dass auch die Leistungen besser werden – kann ein Vertrag gekündigt und der Versicherungswechsel zu einem anderen Anbieter ins Auge gefasst werden. Achtung: Dieses Sonderkündigungsrecht greift auch bei anderen Versicherungen, allerdings nur zeitlich begrenzt. Erhalten Versicherungsnehmer die Mitteilung zur Erhöhung der Beiträge, bleiben vier Wochen, um das Sonderkündigungsrecht auszuüben. Wirksam wird das Vertragsende im Regelfall erst mit dem Wirksamwerden der Erhöhung beim Beitrag zur Kfz-Versicherung.

Versicherungsverträge, die beispielsweise über eine Dynamik-Option Beiträge und Leistungen parallel erhöhen, sind von dem Sonderkündigungsrecht und der Möglichkeit zu anderen Gesellschaften aufgrund der Beitragserhöhung ausgeschlossen.

Innerhalb des Zeitfensters hat sich der Versicherungsnehmer um einen Überblick und eine neue Kfz-Haftpflichtversicherung zu bemühen. Auch beim Wechsel zu einem anderen Anbieter gilt der Grundsatz: Ohne Haftpflichtversicherung darf das Fahrzeug nicht auf der Straße bewegt werden. Auf Kurzentschlossene hat die Branche reagiert: Bereits mit dem Antrag auf die Kfz-Haftpflichtversicherung bei dem anderen Versicherer kann über die eVB-Nummer der Versicherungsschutz nachgewiesen werden.

b. Kündigung nach einem Schaden

Versicherungsnehmer können einen Unfall bzw. die Regulierung von Schäden zum Anlass nehmen, den Vertrag in der Kfz-Versicherung zu beenden. Im Versicherungsrecht ist dieser Schritt mit § 92 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) festgeschrieben. Passiert also ein Unfall, den die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert, darf der Versicherer gewechselt werden.

Aber: Auch hier gibt es gewisse Fristen einzuhalten. Versicherungsnehmer müssen sich für das Sonderkündigungsrecht innerhalb von vier Wochen entscheiden – nachdem die Kfz-Haftpflicht-Versicherung den Schaden abgewickelt hat. Läuft die Frist ab, ist eine Kündigung außerhalb des vertraglich vereinbarten Versicherungsrechts nicht mehr möglich.

Eine Sonderkündigung nach § 92 VVG ist nicht nur für den Versicherten möglich. Der Gesetzgeber sieht diese Möglichkeit auch für die Haftpflichtversicherung vor. Für die Pflichtversicherungszweige gelten hier Sonderregelungen.

Dass die Kfz-Versicherer – ähnlich wie die Gesellschaften in der privaten Krankenversicherung – einen Antrag nicht einfach ablehnen und bestehende Verträge nicht ohne triftigen Grund kündigen dürfen, ergibt sich aus dem besonderen Status beider Versicherungen. Zu den wenigen Gründen gehören:

  • Drohung oder arglistige Täuschung
  • Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht
  • Nichtzahlung der ersten Prämie

c. Kündigung der Haftpflichtversicherung: Auto wechseln

Mit der Entscheidung, ein neues Auto zu kaufen, verändert sich der Versicherungsstatus. Wird das alte Auto verkauft, erlischt der bisherige Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer. Aber: Im Gegenzug braucht es für neue Autos immer mindestens eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Die bestehende Haftpflichtversicherung endet aber nicht einfach. Um den Versicherungsschutz lückenlos zu gewährleisten, geht die Haftpflichtversicherung auf den Käufer über.

Mit dieser sogenannten Nachhaftung wird sichergestellt, dass auch durch den privaten Gebrauchtwagenverkauf ein lückenloser Schutz besteht. Diese Haftung gilt für vier Wochen bzw. bis Fahrzeuge umgemeldet werden. Verkäufer sollten die Versicherungen umgehend informieren. Im Rahmen des Verkaufs an gewerbliche Händler müssen sich Verbraucher normalerweise um nichts kümmern. Seitens der Käufer werden alle Schritte in Bezug auf die Abmeldung und die Versicherung übernommen.

Häufige Fragen & Antworten zur Kfz-Haftpflicht

Zahlt die Kfz-Haftpflicht auch für den Schaden am eigenen Auto – diese Frage kann direkt mit einem klaren „Nein“ beantwortet werden. Eine Kfz-Haftpflicht deckt nur den Schaden anderer Verkehrsteilnehmer, an deren Auto bei einem Unfall ein Schaden auf der Straße entstanden ist. Natürlich wird auch Schadenersatz reguliert, wenn Personen in den Unfall verwickelt werden.

Grundsätzlich werden Schäden nicht übernommen, die am eigenen Fahrzeug entstehen. Dies schließt auch Verletzungen als Unfallfolge ein. Selbst, wenn weitere Personen im Auto sitzen, werden deren Kosten durch die Versicherung nicht übernommen. Wer häufiger als „Sammeltaxi“ unterwegs ist, denkt deshalb vielleicht über eine Insassenversicherung nach. Dies wäre auch anzuraten, wenn oft Kinder aus der Nachbarschaft mit dem eigenen Auto in die Schule mitgenommen werden. Darüber hinaus deckt die Haftpflichtversicherung keine Schäden, die auf Vorsatz beruhen. Unfallgeschädigte haben hier mitunter keinen Direktanspruch gegen die Autoversicherung. Aber: Dieser Sachverhalt ist in der Beweisführung schwierig und immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen.

Besonders häufig zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung für den Blechschaden. Ein Kratzer an der Stoßstange reicht – und der Unfallgegner darf zwischen 1.500 Euro bis 2.000 Euro (oder mehr) in der Vertragswerkstatt auf den Tisch legen. In Bezug auf die Häufigkeit der Schadensereignisse werden die Versicherer für Schäden sehr oft in Anspruch genommen. 2020 lag die Schadenshäufigkeit bei knapp 2,9 Millionen Haftpflichtschäden. Der überwiegende Anteil – fast vier Fünftel – wird dabei durch Pkw verursacht.

Im Durchschnitt ist für den Versicherungsschutz mit einem Jahresbeitrag zwischen 200 Euro bis 250 Euro zu rechnen. Für den Beitrag der Kfz-Haftpflicht sind verschiedene Punkte relevant. Grundsätzlich geht es um die Typ- und Regionalklasse. Beide werden jedes Jahr durch einen Gutachter neu bewertet und festgelegt. Dazu wird herangezogen, in welchem Umfang Fahrzeuge und Regionen zum Aufkommen beim Schaden beitragen. Entsprechend kann eine Herauf- oder Abstufung erfolgen. Parallel spielen auch die Laufleistung sowie das Alter des Versicherungsnehmers eine Rolle. Selbst der Stellplatz und Familienstand werden von vielen Gesellschaften berücksichtigt.

Wichtig: Für unfallfreie Jahre gibt es eine Belohnung – in Form der SF Klasse. Hierdurch realisiert der Versicherungsnehmer einen Beitragsnachlass. Selbst die Zahlweise beeinflusst den Beitrag.

Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Anders ist die Teilnahme am Verkehr auf öffentlichen Straßen nicht zugelassen. Inzwischen wird das Vorliegen des Versicherungsschutzes schon bei der Zulassung von Kraftfahrzeugen überprüft. Daher hat jeder Halter für sein Auto in Deutschland eine Haftpflichtpolice, die gegen Schäden bei einem Unfall versichert.

Fazit: Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht

Es ist schnell passiert: Der Vordermann bremst stark und das eigene Auto landet in dessen Heck. Jetzt wird es teuer. Der Gesetzgeber hatte genau diese Situation auf der Straße – oder schlimmere Szenarien – bei der Einführung der Kfz-Haftpflicht im Hinterkopf. Die Autoversicherung hat ein Ziel: Das Risiko Autofahren zumindest finanziell beherrschbar zu machen. Wer optimal gegen einen Schaden geschützt sein will, vergleicht Leistungen wie die Versicherungssumme für den Personen- oder Vermögens- und Sachschaden. Wer ohne Haftpflicht Auto oder Camper bewegt, handelt sich Ärger ein.
Niclas Heike

Niclas Heike interessiert sich seit Jahren für Themen rund um den Versicherungsschutz und recherchiert leidenschaftlich gern zu diesen Themen. Seine Themenbereiche sind vor allem Unfallversicherungen und Berufsunfähigkeit. Korrekte Tarife und faire AGB sind ihm dabei besonders wichtig.

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