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Kündigungsschild an Wäscheleine

Kfz-Versicherung kündigen: Was ist zu beachten?

Jedes Jahr erleben Autofahrer eine Überraschung: Die Kfz-Versicherung hebt den Beitrag wieder an. Wenn der Vertrag zur Kfz-Haftpflichtversicherung oder für einen Kaskotarif teurer wird, macht sich in Haushalten Stirnrunzeln breit. Muss ich die teure Autoversicherung bezahlen? Eine hohe Beitragsbelastung ist für viele Versicherte das Signal, sich nach einem neuen Anbieter umzusehen.

Der erste Schritt ist meist der Versicherungsvergleich. Zeigt sich, dass die Konkurrenz günstige Tarife anbieten kann, steht der Versicherungswechsel an – was die Kündigung der Kfz-Versicherung mit sich bringt. Hier sind einige sehr wichtige Aspekte zu berücksichtigen, was vor allem für die Kündigungsfristen gilt.

Kfz-Versicherung kündigen – Das Wichtigste im Überblick:

  • Kfz-Versicherung ordentlich nach Ablauf der Versicherungsperiode kündigen
  • Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung
  • Kündigung der alten Versicherung erst nach Annahme des neuen Vertrags
  • Versicherungsvergleich zeigt beste Alternativen zum bisherigen Vertrag
Achtung: Bitte prüfen Sie, dass die eingegebenen Daten korrekt und vollständig sind. Ansonsten kann leider kein Vergleich erstellt werden.

1. Vertrag für die Kfz-Versicherung kündigen

Den Versicherungsvertrag kündigen ist in den letzten Jahren vergleichsweise einfach geworden. Mit einer Kündigungsvorlage muss nicht einmal lange darüber nachgedacht werden, wie das Kündigungsschreiben formuliert wird. Bevor Autofahrer allerdings etwas überstürzt zur Kündigungsvorlage greifen, muss klar sein, auf welcher Basis der Vertrag gekündigt wird.

Im Zusammenhang mit der Kündigung der Kfz-Versicherung gibt es zwei Möglichkeiten: Die ordentliche Kündigung zum Ablauf der Versicherungsperiode und die außerordentliche Kündigung. Letztere ist an sehr strenge Rahmenbedingungen gebunden. Was unterscheidet beide Kündigungen?

Ordentliche Kündigung

Die ordentliche Kündigung einer Autoversicherung kommt in Frage, wenn Halter mit ihrer Versicherung nicht mehr zufrieden sind und den Ablauf der Versicherungsperiode nutzen, um den Vertrag zu beenden. Für die einzelnen Verträge sind jeweils Kündigungsfristen vorgeschrieben, welche für eine ordentliche Kündigung unbedingt einzuhalten sind.

Die Formulierung Versicherungsperiode ist an dieser Stelle bewusst gewählt. Für viele Versicherungsnehmer erstreckt sich die Vertragslaufzeit auf das Versicherungsjahr (das sich vom Kalenderjahr unterscheiden kann). Gerade Neuabschlüsse können sich über 24 Monate erstrecken, weshalb der Begriff Versicherungsperiode für die Vertragslaufzeit an dieser Stelle eher zutreffend ist.

Festgelegt ist die Kündigungsfrist in den Versicherungsbedingungen, welche für die Kfz-Versicherung gelten. In der Regel sehen die Versicherer hier eine Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit vor. Beispiel: Endet die Versicherungsperiode zum 31. August, muss bei einmonatiger Kündigungsfrist bis zum 31. Juli als Stichtag die Kündigung bei der Kfz-Versicherung sein.

Es ist durchaus üblich, dass ein Versicherer Interesse daran hat, den Kündigungsgrund zu erfahren. Sollte durch den Kundendienst diese Frage gestellt werden, muss darauf keine Antwort gegeben werden. Eine ordentliche Kündigung braucht keine Begründung durch den Versicherungsnehmer.

Außerordentliche Kündigung: Anwendung des Sonderkündigungsrechts

Als zweite Möglichkeit gibt es die außerordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung. Diese wird innerhalb der Versicherungsperiode vollzogen und muss immer begründet sein. Ein Grund, aus dem viele Versicherungsnehmer dazu greifen: Beitragserhöhungen durch den Versicherer.

Einmal im Jahr findet eine Überprüfung der Typ- und Regionalklasse statt. Muss das Auto neu eingestuft werden, kann es teurer werden. Da sich hier die Leistungen nicht ändern, haben Versicherte das Recht, den betreffenden Vertrag – aufgrund der einseitigen Änderung der Konditionen – zu kündigen. Das Ganze ist natürlich nur so lange ein wirklich scharfes Schwert, wenn sich Versicherungsnehmer auch an die Fristen halten und die Kfz-Versicherung rechtzeitig kündigen.

Wer sich als Autofahrer dazu entscheidet, ein neues Auto zuzulassen und das alte beim Händler in Zahlung zu geben, muss sich nicht weiter um die Kündigung kümmern. Sobald der Händler das Auto abmeldet, erlischt die alte Versicherung. Da in Deutschland die Versicherung nicht an die Person des Halters gebunden ist, sondern immer an das versicherte Auto, müssen Halter für das neue Auto einen neuen Versicherungsvertrag abschließen.

Wenn Verbraucher ein zugelassenes Auto auf dem Gebrauchtwagenmarkt kaufen, übernehmen sie immer den Vertrag aus der Kfz-Versicherung mit. Der Gesetzgeber will mit dieser Regelung einfach sicherstellen, dass ein lückenloser Versicherungsschutz besteht. Allerdings dürfen Halter im Anschluss unter Einhaltung der festgesetzten Fristen die Kfz-Versicherung kündigen und sich mit dem Sonderkündigungsrecht einen neuen Versicherer suchen.

Hinweis: Wenn das Auto privat verkauft wird, geht der Versicherungsschutz auf den neuen Halter über. Dieser kann ein Sonderkündigungsrecht nutzen. Eine Möglichkeit, die dem alten Halter allerdings nicht zusteht – dieser hat kein Sonderkündigungsrecht.

Es passiert jeden Tag – Unfälle auf den Straßen. Laut den Unfallstatistiken des Statistischen Bundesamts haben sich 2023 mehr als 2,5 Millionen Unfälle ereignet. Den überwiegenden Anteil haben an dieser Zahl natürlich kleinere Unfälle, in denen es lediglich zu einem Blechschaden kommt, den die Kfz-Versicherung reguliert. In dieser Situation bietet sich Verbrauchern die Möglichkeit, ihre Kfz-Versicherungsverträge auf den Prüfstand zu stellen.

Hintergrund: Das Versicherungsrecht erkennt in diesem Fall eine Sonderkündigungsrecht in der Kfz-Versicherung. Sobald der Kfz-Versicherer einen Schaden reguliert hat, lässt sich das Kündigungsrecht nutzen, um den Versicherungsschutz neu auszurichten – vielleicht, weil man als Versicherungsnehmer mit der Abwicklung unzufrieden ist. Allerdings muss an dieser Stelle eines klar sein – nämlich dass eine Rückstufung damit nicht verhindert werden kann.

Hinweis: Wer einen Rabattschutz bei seiner Kfz-Versicherung abschließt, hat in der Regel einen Schaden pro Versicherungsjahr „frei“. Für den Wechsel der Versicherung nach einer Kündigung gilt allerdings, dass der Schaden mitgenommen wird. Nach dem Kfz-Versicherung kündigen wird mit der SF-Klasse weitergefahren, die man als Halter nach einer regulären Rückstufung erhalten hätte.

Das Sonderkündigungsrecht greift allerdings nicht nur in eine Richtung. Auch ein Versicherer hat das Recht, nach einem Schaden aus dem Vertrag auszusteigen. Allerdings gibt es für die Kfz-Haftpflichtversicherung einen Kontrahierungszwang, wodurch eine Kündigung seitens der Kfz-Versicherung sehr viel schwieriger wird.

2. Kfz-Versicherung Kündigungsfrist und Stichtag

Egal, ob es sich um eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung handelt – beim Kfz-Versicherung kündigen gelten Fristen und der eine oder andere Stichtag. Zwischen beiden Formen der Kündigung fallen Unterschiede auf.

  1. Ordentliche Kündigung: Immer zum Ende der Vertragslaufzeit unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist. In der Regel beträgt diese vier Wochen zum Ende der Versicherungsperiode. Um Überraschungen zu vermeiden, ist zum Versicherungswechsel die Kündigungsfrist in jedem Fall zu prüfen.
  2. Außerordentliche Kündigung: Hier gilt eine Frist von vier Wochen, um dem Versicherer zu kündigen. Erhöht die Autoversicherung den Beitrag, startet die Frist mit der Zustellung der Beitragsmitteilung als Stichtag. Wirksam wird die Kündigung in der Regel aber erst mit dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung. Kaufen Halter privat einen Gebrauchtwagen, startet mit dem Kauf die vierwöchige Frist.

3. Kündigung Kfz-Versicherung Muster zum Download

Es gibt die Möglichkeit, bei einigen Anbietern einfach einen Kündigungsservice zu nutzen. Wie kündigen, wenn es diese Gelegenheit nicht gibt? An dieser Stelle bleibt nur eine Möglichkeit: Das Kündigungsschreiben. Nicht jeder Halter nimmt gern Zettel und Stift in die Hand. Wir haben genau dafür eine Lösung – das Muster für die Kündigung der Autoversicherung.

Musterkündigung verwenden: Darauf achten

Die Musterkündigung ist in einer Weise aufgebaut, dass sie einfach benutzt werden kann. Alles, was es braucht, sind einige Daten zum Versicherungsvertrag. Dazu gehören:

  • das Datum
  • der Name und die Adresse des Versicherers
  • die Anschrift des Versicherungsnehmers
  • die Versicherungsnummer
  • das Kennzeichen des Fahrzeugs
  • das Datum zum Wirksamwerden der Kündigung.

Zu guter Letzt gehört noch die Unterschrift des Versicherungsnehmers unter die Mustervorlage. Anschließend kann das Schreiben an die Adresse des Versicherers geschickt werden.

4. Aus welchen Gründen sollte man eine Autoversicherung kündigen?

Eine Kündigung der Autoversicherung ist heute vergleichsweise einfach. Dank Mustervorlage, in die nur noch wenige Daten einzutragen sind, bedeutet dieser Schritt keinen nennenswerten Aufwand mehr, der sich mit einem Kündigungsservice einiger Anbieter noch einmal reduziert. Vermutlich dauert der Vergleich länger. Auf die leichte Schulter nehmen viele Halter die Kfz-Versicherung kündigen sicher nicht – auch, weil die falsche Entscheidung für eine Kfz-Haftpflicht erhebliche finanzielle Konsequenzen hat. Die Kündigung vom Kfz-Versicherungsvertrag wird aus mehreren Gründen in Erwägung gezogen.

  1. Alter Vertrag verursacht zu hohe Kfz-Beiträge: Wird die Autoversicherung teurer, lohnt sich der Blick auf die Angebote der Konkurrenz. Es gibt mit hoher Wahrscheinlichkeit Anbieter, bei denen die Kfz-Haftpflicht oder eine Kaskoversicherung günstig abgeschlossen werden kann. Hier ist zu beachten, dass in der neuen Kfz-Versicherung gleichwertige Leistungen eingeschlossen sind.
  2. Kundenservice nicht erreichbar oder unzuverlässig: Ein zweiter Punkt, bei dem viele Halter schnell an das Kfz-Versicherung kündigen denken, ist eine Kundendienst – der diese Bezeichnung nicht oder nur sehr eingeschränkt verdient. Braucht es bei einem Schaden Hilfe, muss diese umgehend erreichbar sein. Stundenlanges Warten in einer Warteschleife am Telefon ist ärgerlich und kostet Geld – wenn zeitnah entschieden werden muss, in welche nächste Partnerwerkstatt es geht (eine Reparatur in anderen Werkstätten sorgt schnell für Ärger).
  3. Leistungen stimmen nicht mehr mit den Bedürfnissen überein: Die Bedürfnisse der Autofahrer verändern sich. Durch eine neue Beschäftigung wird umgezogen, Rahmenbedingungen wie die Jahreslaufleistung ändern sich oder der Restwert des versicherten Fahrzeugs wird zu gering – nur drei Beispiele für veränderte Bedürfnisse. Tritt eine solche Situation ein, braucht es oft genug eine neue Autoversicherung. Kündigung und Versicherungswechsel liegen in diesem Moment nahe.
  4. Gebrauchtwagenkauf: Offenkundig in Frage kommt gerade das Sonderkündigungsrecht beim Gebrauchtwagenkauf. Sobald der Kaufvertrag unterschrieben und das Eigentum auf den Käufer übergegangen ist, lohnt sich der Blick in Richtung Versicherungswechsel. Spätestens innerhalb der nächsten vier Wochen steht die Kündigung der Kfz-Versicherung an.
  5. Erbschaft: Autos sind regelmäßig Teil einer Erbschaft. Wichtig ist in diesem Zusammenhang zu wissen, dass die Erbschaft kein Sonderkündigungsrecht auslöst. Erben treten in die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag ein. Läuft die Versicherungsperiode aus, sind Kündigung und Wechsel eine Option.

5. Die richtige Reihenfolge: Neue Versicherung abschließen, dann kündigen

Halter, denen ihre Kfz-Versicherung zu teuer ist oder wo es aus anderen Gründen Ärger gibt, müssen den Wechsel in der richtigen Reihenfolge durchführen. Es liegt nahe, aus einem ersten Impuls zuerst zu kündigen – und sich dann mit der Suche nach einem neuen Versicherer zu kümmern. Dabei gibt es gute Gründe, sich für einen anderen Weg zu entscheiden. Statt erst zu kündigen, wird nach einem neuen Versicherer gesucht.

Bei einem Versicherungswechsel fragt der neue Versicherer nach den bereits erfahrenen SF-Klassen in der Kaskoversicherung und Kfz-Haftpflicht. Beide finden Halter in den Jahresmitteilungen des alten Versicherers zum Beitrag für die kommende Versicherungsperiode.

Der Versicherungsbeginn lässt sich so in die Zukunft legen, dass zwischen alter und neuer Kfz-Versicherung keine Lücke entsteht. Ist klar, dass der Wunschversicherer den Vertrag zu den gewünschten Konditionen annimmt, kann die alte Versicherung mit dem Muster bzw. über den Kündigungsservice aufgelöst werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass der gesamte Prozess die geltende Kündigungsfrist einhält.

Warum empfiehlt sich zuerst der Abschluss des neuen Vertrags und erst im Anschluss das Kfz-Versicherung kündigen? Der Grund ist darin zu sehen, dass bei Problemen mit dem Abschluss des neuen Vertrags bei bereits ausgesprochener Kündigung durchaus Zeit knapp werden kann. Eine Situation, die sich auf diese Weise sehr einfach vermeiden lässt.

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Mehr Informationen

6. Wechsel statt Verzicht: Jetzt Kfz-Versicherung online vergleichen!

Haben Sie von Ihrer Kfz-Versicherung ein Schreiben zur Erhöhung der Beiträge bekommen? Dann nutzen Sie die Gelegenheit für einen Versicherungswechsel. Der erste Schritt ist nicht die Kündigung. Vorher greifen Sie zu einem Versicherungsvergleich. Halter suchen über unseren umfassenden Vergleich nach der Kfz-Haftpflicht oder Kaskoversicherung, die in den Leistungen besonders gut zu Ihnen passt. Kleiner Tipp: Statt bei den Leistungen zu sparen, nutzen clevere Autofahrer die jährliche Zahlweise und den Stellplatz im Carport oder einer Tiefgarage, um Rabatte zu realisieren.

Kfz-Versicherung kündigen: Häufige Fragen und Antworten

Beim Neuabschluss der Kfz-Versicherung wird direkt eine eVB Nummer in elektronischer Form verschickt, um damit das Auto zuzulassen. Wird der Versicherer gewechselt, wird der Beginn des neuen Vertrags nahtlos an das Ende der alten Versicherung angepasst.

Eine Kündigung der Kfz-Versicherung muss schriftlich erfolgen. Inzwischen kann dafür auch die E-Mail benutzt werden. Wichtig ist aber auch hier, innerhalb der Fristen die Kündigung auszusprechen.

Es ist allgemein üblich, dass der Versicherer die Kündigung der Versicherung bestätigt. Wenn dies nicht reicht, wird auf den Versand per E-Mail verzichtet und eher das Einschreiben mit Rückschein für den Versand in Erwägung gezogen.

In diesem Moment setzt sich der Vertrag ein weiteres Jahr fort – wenn es sich um eine ordentliche Kündigung handelt. Für den Fall einer Beitragserhöhung oder eines Schadens setzt sich der Vertrag zwar ebenfalls fort. Aber: Wer die Kündigung trotzdem ausspricht, kommt zum Ablauf der Versicherungslaufzeit aus dem Vertrag.

Fazit: Kfz-Versicherung erst kündigen, wenn der neue Vertrag steht

Autofahrer brauchen eine Kfz-Haftpflicht und decken Schäden am eigenen Auto über die Kaskoversicherung. Wird die Kfz-Versicherung zu teuer oder sorgen die Regulierung und der Kundendienst für Frust, steigt der Wunsch nach einem Anbieterwechsel. Mit dem Online-Vergleich finden Halter ohne großen Aufwand einen neuen Anbieter. Der nächste Schritt ist nicht die Kündigung. Erst muss der neue Versicherer den Vertrag bestätigen. Vorher ist es nicht zu empfehlen, die bestehende Autoversicherung zu kündigen.
Dennis Schubert

Dennis Schubert beschäftigt sich seit einigen Jahren intensiv mit dem Thema der privaten Krankenversicherungen und der Berufsunfähigkeit. Da er selbst durch eine PKV versichert ist, weiß er worauf es ankommt und versucht stets die besten Informationen bereit zu stellen.

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