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Kfz-Versicherung wechseln

Wenn die Versicherung wieder teurer wird, rollen viele Halter genervt mit den Augen. Wer sich damit nicht abfinden will, fasst den Kfz-Versicherungswechsel ins Auge. Wird es sehr kompliziert, den alten Vertrag zu kündigen? In der Praxis ist der Wechsel eigentlich unkompliziert – solange sich Halter bei der Kündigung des alten Kfz-Versicherers an ein paar Regeln halten.

Deutschlandweit sind 2024 mehr als 49 Millionen Pkw auf den Straßen laut KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) unterwegs gewesen. Und jeder Pkw braucht zumindest eine Kfz-Haftpflicht. Bei einem Gebrauchtwagenverkauf oder einer Anpassung der Beiträge wird die Chance gerne genutzt, den Vertrag der Kfz-Versicherung zu wechseln.

Das Wichtigste zum Kfz-Versicherung wechseln im Überblick:

  • Kündigung des bisherigen Versicherers bei Ende der Laufzeit möglich
  • Halter können auch Kfz-Haftpflichtversicherung wechseln
  • Bei einer Beitragsanpassung gilt Sonderkündigungsrecht
  • Hohe Unterschiede beim Beitrag zwischen den Versicherungen
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1. Wann lohnt sich ein Wechsel?

Kfz-Versicherungen auf den Prüfstand zu stellen, macht vielleicht nicht jeden Tag Spaß. Aber es rechnet sich in jedem Fall, bei den aktuellen Tarifen genauer hinzuschauen. Wann lohnt sich der Wechsel denn nun eigentlich? Ganz einfach: Wenn sich mit diesem Schritt eine Verbesserung bei den Leistungen – zum gleichen Preis – oder eine Einsparung beim Beitrag ergibt. So kann der Fiat 500 bei einem Versicherer günstiger versichert sein als bei der Konkurrenz. Beides sind handfeste Gründe, aufgrund derer viele Versicherungsnehmer jedes Jahr – pünktlich zum Jahresende – ihre Versicherung wechseln.

Beide liegen auch irgendwie auf der Hand. Es gibt Gründe, die sind weit weniger offensichtlich. Ob die Regulierung im Schadenfall wirklich so kulant abläuft, wie der Versicherer anfangs versprochen hat, finden Halter erst heraus, wenn es so weit ist. Lange Wartezeiten in der Hotline, die Verweisung an eine entfernte Vertragswerkstatt oder die Einrede der groben Fahrlässigkeit – es gibt mehr als einen Grund, bei der Regulierung über den Auftritt der Versicherung frustriert zu sein.

Eine neue Autoversicherung muss nicht nur günstig sein – die Rahmenbedingungen haben zu stimmen. Im Versicherungsvergleich sollte es deshalb nicht nur um den Beitrag gehen. Versicherungsnehmer, die auch Kundenmeinungen in ihre Bewertung einbeziehen, fahren oft deutlich besser. Bevor aber einfach dem Versicherer gekündigt wird, braucht es den Blick ins Kleingedruckte. So können das Versicherungsjahr und Kalenderjahr voneinander abweichen. Außerdem gibt es eine Versicherung, ohne die Halter im Straßenverkehr ein echtes Problem haben. Ein Wechsel der Kfz-Versicherung kann sich lohnen – aber nur, wenn er richtig gemacht wird.

2. Kündigungsfristen bei der Kfz-Versicherung

Pünktlich im November rühren die Versicherer noch einmal die Werbetrommel und animieren Fahrzeughalter zum Wechsel. Hier entsteht der falsche Eindruck, das jeder Vertrag in der Kfz-Versicherung zum Jahresende ausläuft. Es gibt aber genug Verträge, bei denen sich Kalender- und Versicherungsjahr unterscheiden. Hier greift auch die Kündigungsfrist von einem Monat zum Vertragsende – aber eben zum Ende des Versicherungsjahres, das nicht am 31. Dezember endet. Wurde der Vertrag zum Beispiel am 01. März abgeschlossen, kann ein Halter bis Ende Januar die Kfz-Versicherung wechseln.

Viele Verträge werden seitens der Kfz-Versicherer mit einer Laufzeit von 12 Monaten abgeschlossen. Wird nicht im Rahmen der Kündigungsfrist die Police beendet, setzt sie sich um ein weiteres Jahr fort. Gerade im Neugeschäft gibt es aber auch diverse Anbieter, bei denen die Kfz-Versicherung im Erstvertrag über 24 Monate läuft.

Damit den Kfz-Versicherern gekündigt werden kann und Halter ihre Versicherung wechseln, muss ein wichtiger Grundsatz immer erfüllt sein: Der Vertrag hat die Mindestversicherungszeit bereits erreicht. Solange diese Bedingung nicht erfüllt ist, wird der Versicherer eine Kündigung in jedem Fall ablehnen.

Wichtig: Eine Kündigungsfrist greift auch dann, wenn der Vertrag über ein Sonderkündigungsrecht aufgelöst werden kann. In diesem Fall gelten vier Wochen – mit Erhalt der Benachrichtigung. Dieses Sonderkündigungsrecht nehmen Halter meist dann in Anspruch, wenn die Kfz-Versicherung den Beitrag wegen einer neuen Einstufung in die Typ-/Regionalklasse anpasst.

3. Wie funktioniert ein Kfz-Versicherung Wechsel?

Eigentlich funktioniert der Wechsel einer Kfz-Versicherung genauso wie der Wechsel jedes anderen Versicherungstarifs. Halter informieren sich über den Vergleich, welche neue Autoversicherung die besten Konditionen hat – beispielsweise im Zusammenhang mit der Absicherung des eingetragenen Fahrerkreises. Anschließend wird der Antrag auf den Versicherungsbeginn beim neuen Anbieter gestellt. Mit dessen Bestätigung über die Annahme bzw. dem Versand des Versicherungsscheins wird dem bisherigen Anbieter der Kfz-Versicherung gekündigt.

Wichtig ist, dass sich Halter an die Rahmenbedingungen halten – also im Hinblick auf die Kündigungsfristen und Mindestlaufzeiten des Altvertrages. Wo diese Details vor dem Wechsel nicht noch einmal überprüft werden, kann es zu Problemen kommen.

In Deutschland ist die Kfz-Haftpflicht verbindlich vorgeschrieben. Im Zuge einer Kündigung informiert der alte Kfz-Versicherer die Zulassungsstelle. Gleiches tut die Gesellschaft, bei welcher der neue Tarif zur Kfz-Versicherung abgeschlossen wurde.

4. Kfz-Versicherung wechseln: Folgende Leistungsmerkmale beachten

Halter, die sich für eine neue Kfz-Versicherung entscheiden, dürfen nicht nur auf den Beitrag achten. Es geht in diesem Punkt einfach um sehr viel mehr. Gerade bei den Leistungen gibt es innerhalb der Versicherer große Unterschiede. Hier ein Überblick, welche Merkmale für den Vergleich und Wechsel der Autoversicherung besonders wichtig sind.

Deckungssummen

Wer sich als Fahrzeughalter für eine neue Autoversicherung interessiert – die Gründe spielen dafür keine Rolle – muss zuallererst die Leistungen der Versicherer auf den Prüfstand stellen. Hier geht es um die Deckungssummen, welche in der Kfz-Haftpflicht eine Rolle spielen. Hintergrund: Die einzige Aufgabe der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht darin, Schäden gegenüber Dritten zu regulieren. Aufgrund der besonderen Rahmenbedingungen, unter denen Autos betrieben werden, ist deren Abschluss sogar vorgeschrieben – unter Einhaltung einer Mindestdeckung.

Darauf hat aber nicht der Versicherungsnehmer zu achten. Es ist die Aufgabe des Kfz-Versicherers, in den Verträgen für die Absicherung der Mindestsummen zu sorgen. Autofahrer können sich in Deutschland also darauf verlassen, dass jede Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens folgenden Anspruch erfüllt:

  1. 7,5 Millionen Euro für Personenschäden
  2. 1,22 Millionen für Sachschäden
  3. 50.000 Euro für den Vermögensschaden

Aber: In den Augen vieler Verbraucherschützer und Versicherungsexperten wird diese Leistung aus dem Versicherungsvertrag als zu gering angesehen. Stattdessen wird dafür plädiert, Anbieter mit einer höheren Deckungssumme für den Versicherungswechsel ins Auge zu fassen. Fahrer bzw. Halter sollten Verträge mit mindestens 50 Millionen Euro als Deckungssumme für den Vertrag in Erwägung ziehen. Besser sind 100 Millionen Euro Deckungssumme.

Haftung bei grober Fahrlässigkeit

Bis 2009 konnte es in der Kaskoversicherung zu einer gefährlichen „Lücke“ kommen. Hegte die Kfz-Versicherung den Verdacht, dass ein Versicherungsnehmer grob fahrlässig einen Unfall verursacht hat, konnte sie die Leistungen verweigern. Damit entstand ein durchaus ernstzunehmendes finanzielles Risiko. Inzwischen hat sich die Situation etwas gebessert. Wobei an dieser Stelle die Betonung auf „etwas“ liegt.

Grobe Fahrlässigkeit spielt im Hinblick auf die Leistungen des Kfz-Versicherers für einen Haftpflichtschaden keine Rolle. Hier besteht eine Leistungspflicht, die bis auf sehr wenige Ausnahmen greift – wie ein vorsätzlich herbeigeführter Schadensfall. Der Aspekt der groben Fahrlässigkeit gewinnt in der Teilkasko und Vollkasko an Gewicht.

Die Autoversicherung kann in den beiden Kaskotarifen – also der Teilkasko als auch der Vollkasko – den „Joker“ Einrede wegen grober Fahrlässigkeit ziehen. In diesem Zusammenhang können sich die Kfz-Versicherungen zwar nicht mehr vollständig auf Leistungsfreiheit berufen. Aber: Es können die Leistungen zumindest teilweise gemindert werden. Der daraus entstehende finanzielle Druck für den Versicherungsnehmer kann aus der Welt geschaffen werden, indem auf den genauen Passus in Bezug auf die grobe Fahrlässigkeit in den Versicherungsbedingungen geachtet wird.

Marderbiss

Der Marder fühlt sich in deutschen Autos ziemlich wohl. Fahrer bzw. Halter sind gut beraten, den Marderbiss als Leistung in der Kfz-Versicherung eine Rolle spielen zu lassen. Leider fällt ein Marderbiss-Schaden in manchen Fällen erst spät auf. Dafür kann das ganze dann aber teuer werden. Wer seine Kfz-Versicherung wechseln will, achtet auf diese Leistung. Normalerweise ist sie in der Teilkasko mitversichert.

Tierschaden

Bei einem Wechsel der Autoversicherung schließen Halter – üblicherweise wenn das Auto immer noch deutlich mehr als 4.000 Euro wert ist – den Versicherungsschutz einer Teilkasko-Versicherung ab. Diese deckt auch den Tierschaden ab. Leider kann diese Leistung in der Praxis einige Lücken haben. Der Grund: Im Versicherungsschutz sind nicht pauschal alle Tierunfälle erfasst. Gerade wenn sich eine Kfz-Versicherung am Jagdgesetz orientiert, entsteht ein Kostenrisiko. Über § 2 Bundesjagdgesetz wird das jagdbare Wild definiert. Andere Tierschäden zählen dann nicht. Beim Wechsel der Kfz-Versicherung ist bei den Anbietern auf halterfreundliche Bedingungen zu achten – also auf eine umfassende Deckung des Tierschadensrisikos im Kfz-Versicherungsvertrag.

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Mehr Informationen

Mallorca-Police

Mit der Mallorca-Police deckt die Autoversicherung Fahrzeughalter, die immer wieder im Ausland unterwegs sind. Es gibt zwar in der EU die verbindliche Kfz-Haftpflichtversicherung als Mindestschutz. Allerdings kann die Deckung durchaus gewissen Einschränkungen unterliegen. Die Mallorca-Police sorgt dafür, dass Fahrer eines Mietwagens bei einem Unfall im Vergleich zum Versicherungsschutz in Deutschland nicht schlechter gestellt werden und hierdurch eine Deckungslücke erfahren.

Neu- und Kaufpreisentschädigung

Leider passiert es auf den Straßen Deutschlands täglich, dass auch der ein bis zwei Jahre alte Neuwagen zu einem Totalschaden wird. Hier kann in der Kfz-Versicherung eine Deckungslücke in den Leistungen entstehen. Der Grund: In den ersten drei Jahren ist der Wertverlust sehr hoch. Ersetzt die Autoversicherung nur den Zeitwert, muss der Halter die Differenz aus der Versicherung selbst tragen. Daher ist für die Teilkasko und Vollkasko die Neupreisentschädigung für den Versicherungswechsel ein wichtiger Punkt im Versicherungsschutz. Versicherer übernehmen die Leistung der Neupreisentschädigung in der Regel für einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten.

5. Wie hoch ist das Sparpotenzial beim Kfz-Versicherungswechsel?

Fakt ist: Pauschal einen Betrag oder Prozentsatz in den Raum zu stellen, ist beim Kfz-Versicherungswechsel einfach unseriös. Das Einsparpotenzial hängt dafür zu stark von individuellen Rahmenbedingungen ab. Beispiel Laufleistung: Während die Allianz Versicherung mit sieben Fahrleistungsklassen arbeitet, sind es in der R+V Versicherung immerhin acht Laufleistungsklassen.

Auch bei der Bewertung der schadenfreien Jahre gibt es zwischen den Anbietern beim Kfz-Versicherung Wechseln Unterschiede. Während in Klasse 5 bei einem Versicherer 55 Prozent für die Beiträge berechnet werden, sind es bei einem anderen Versicherer nur 53 Prozent. Es sind diese Details, welche Unterschiede in den Tarifen beim Versicherungswechsel erklären.

Darüber hinaus gibt es Tarifierungsmerkmale, die sich nicht so einfach erfassen lassen – wie den Stellplatz für das Auto oder die Tatsache, dass der Halter bereits seinen Erstwagen beim gleichen Versicherer untergebracht hat. Auch der Beruf und Immobilienbesitz können auf den Beitrag der Kfz-Versicherung Einfluss nehmen. Halter können durchaus einige hundert Euro mit dem Vergleich und einem Wechsel der Kfz-Versicherung sparen – dürfen sich aber nicht pauschal darauf verlassen.

6. Wann gilt die außerordentliche Kündigung?

Halter kündigen ihre Kfz-Versicherung regulär unter Einhaltung der Kündigungsfrist, wenn der Vertrag über die Kfz-Versicherung ausläuft. Aber: Die Möglichkeit zum Versicherung wechseln bietet sich auch in anderen Situationen. Besonders oft wird in zwei Situationen dazu gegriffen – bei einer Anpassung der Beitragshöhe und wenn das Auto verkauft wird.

Das Sonderkündigungsrecht bei einer Erhöhung der Beiträge wird zum Joker, wenn die Neubewertung der Typ- und Regionalklassen in die Kfz-Versicherung eingepreist wird. Darüber informiert der Versicherer mit einem Schreiben nach dessen Erhalt mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden kann.

Ein Sonderkündigungsrecht greift auch in anderen Versicherungssparten, sobald der Versicherer den Preis für den laufenden Vertrag ändert. Ausgenommen sind meist Situationen, in denen es gleichzeitig auch zu einer Anpassung der Leistungen kommt.

Beim Verkauf des Autos erlischt die Kfz-Versicherung nicht etwa. Vielmehr geht der Vertrag auf den Käufer über. Im Versicherungsrecht ist an dieser Stelle von Nachhaftung die Rede. Innerhalb eines Monats muss sich der Käufer dann um den Wechsel der Kfz-Versicherung bemühen. Tut er dies nicht, hat die Versicherung nach Ablauf der Frist die Zulassungsstelle zu informieren.

7. Kfz-Versicherungsvergleich: Jetzt online & unverbindlich

Beim Kfz-Versicherungswechsel geht es nicht allein um den Beitrag. Klar, hohe Kosten für den Versicherungsschutz sind oft der „Stein des Anstoßes“ und der Grund, über den Versicherungswechsel überhaupt nachzudenken. Es geht beim Wechsel aber um mehr: Es zählen die Leistungen. Mit dem Versicherungsvergleich stellen Sie einfach den alten Vertrag auf den Prüfstand. Über die TSN und HSN finden Sie im Vergleich direkt das versicherte Auto und spüren den Tarif auf, der wirklich gut zu allen Wünschen passt. Das Wichtigste ist nicht nur eine billige Kfz-Versicherung – sondern ein angemessener Rund-um-Schutz.

Die wichtigsten Fragen & Antworten zum Thema

Nein, versicherte Halter sind an den Ablauf der Versicherungsperiode gebunden. In der Regel erstreckt sich diese auf ein Jahr. Achtung: Es geht nicht zwangsläufig um das Kalenderjahr, das Versicherungsjahr kann davon abweichen.

Wenn der Versicherer den Beitrag in der Kfz-Versicherung erhöht – etwa aufgrund einer Umstufung in der Typenklasse – gibt es ein besonderes Kündigungsrecht. Dieses steht immer dann zur Verfügung, wenn einseitig der Versicherungsvertrag angepasst wird und bei höheren Kosten keine Anpassung der Versicherungsleistung erfolgt.

Hier spiegelt sich wider, dass die Gesellschaften mit unterschiedlichen Schadenfreiheitsrabatten kalkulieren. Die SF-Klasse 3 kann bei einem Versicherer mit 50 Prozent Beitrag in der Kfz-Haftpflicht versichert werden. Bei einem anderen Autoversicherer werden nur 48 Prozent Beitragssatz erhoben.

Telematik-Tarife werden von einigen Gesellschaften angeboten, um Autofahrer zu sicherem Verhalten im Straßenverkehr anzuhalten. Über eine kleine Box wird das Fahrverhalten aufgezeichnet. In Städten mit dichtem Verkehr kann dieser Tarif Nachteile haben – einfach, weil sich Halter immer nach anderen Verkehrsteilnehmern richten müssen und auch schnell abbremsen oder beschleunigen.

Wer sich für die Übernahme von Schadenfreiheitsklassen entschließt, nimmt diese – wenn die Übertragung abgeschlossen ist – in der Regel zu seinem neuen Versicherer mit. Um Problemen aus dem Weg zu gehen, ist es sinnvoll, die Übernahme abzuwarten und erst dann den Versicherer zu wechseln.

Fazit: Erst neue Kfz-Versicherung abschließen, dann alte Police kündigen

Wird die alte Autoversicherung durch eine neue Typklasse teurer, kann die Kfz-Versicherung gewechselt werden. Natürlich ist eine Kündigung auch dann möglich, wenn das Ende des Versicherungsjahres naht. In allen Fällen muss ein wichtiger Punkt beachtet werden: Zuerst wird der neue Vertrag abgeschlossen – dann der Altvertrag gekündigt. Denn während in der Kfz-Haftpflicht ein Kontrahierungszwang greift, gilt dies für Kaskotarife nicht. Und natürlich setzt der Kfz-Versicherungswechsel einen intensiven Vergleich voraus. Hier geht es nicht einfach nur um eine günstige Versicherung, sondern um Tarife, in denen die Leistungen stimmen.
Dennis Schubert

Dennis Schubert beschäftigt sich seit einigen Jahren intensiv mit dem Thema der privaten Krankenversicherungen und der Berufsunfähigkeit. Da er selbst durch eine PKV versichert ist, weiß er worauf es ankommt und versucht stets die besten Informationen bereit zu stellen.

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