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Auto parkt am Strassenrand

Schadenfreiheitsklasse übertragen: So gehts!

Mit den Schadenfreiheitsklassen belohnen die KFZ-Versicherer jene Halter, die unfallfrei unterwegs sind. Über Jahre lässt sich so ein beachtlicher Beitragsrabatt „erfahren“. Wer das Auto nicht mehr braucht, kann die eine oder andere SF-Klasse abgeben – und damit Kindern oder Enkeln unter die Arme greifen. Aber: Es gibt auch Situationen, in denen sich das Schadenfreiheitsklasse übertragen nicht wirklich lohnt.

Deutschlandweit haben 2023 mehr als 1,2 Millionen Fahranfänger ihre praktische Prüfung bestanden und dürfen Auto fahren. Wer direkt ein eigenes Auto hat, muss es versichern. Ohne Kfz-Versicherung keine Zulassung. Leider steigen Fahranfänger mit einer hohen SF-Klasse ein. Und da sie den Führerschein gerade erst erhalten haben, lohnt es sich auch nicht, die Übertragung der SF-Klasse von den Eltern in Erwägung zu ziehen. Dieser Schritt ist interessant, wenn Fahrer bereits eine gewisse Erfahrung haben.

Das Wichtigste zum SF-Klasse Übertragen im Überblick:

  • SF-Klasse eine innerhalb der Familie übertragbar
  • Anzahl der Sf-Klassen von der Zeitspanne des Führerschein-Besitzes abhängig
  • Sondertarife können Übertragung im Weg stehen
  • Übertragung der Schadenfreiheitsklasse nur auf Antrag
Achtung: Bitte prüfen Sie, dass die eingegebenen Daten korrekt und vollständig sind. Ansonsten kann leider kein Vergleich erstellt werden.

1. SF-Klasse übertragen: Das steckt dahinter

Kfz-Versicherer bieten mit dem System der SF-Klassen Autofahrern die Chance, durch Umsicht und vorausschauendes Fahren am Beitrag für die Kfz-Versicherung zu sparen. Wer über Jahre unfallfrei und damit ohne Schaden unterwegs ist, bekommt Beitragsrabatte gutgeschrieben. Dass Fahranfänger mit einem gewissen Neid auf die Prämie der Kfz-Haftpflichtversicherung ihrer Eltern oder Großeltern blicken, wirkt nachvollziehbar.

Aber: Wer zum ersten Mal ein Auto versichert, kann trotz seiner Einstufung sparen – mit einer Übertragung der SF-Klasse. Dahinter steckt ein vergleichsweise einfaches Prinzip. Versicherungsnehmer, die über lange Jahre ohne Schaden unterwegs waren, geben einfach einen Teil der „erfahrenen“ SF-Klassen ab. Diese Übernahme verschafft dem übernehmenden Versicherungsnehmer einen Beitragsvorteil. Aber: Die Übernahme von Schadenfreiheitsklassen ist an gewisse Spielregeln gebunden.

2. Voraussetzungen für die Übertragung der SF-Klasse

Um SF-Klassen zu übertragen, müssen diese natürlich erst einmal von Versicherten erfahren werden. Eine der Voraussetzungen, die auf der Hand liegt. Was viele Verbraucher nicht wissen: Eine Übernahme kann nicht nur von den Eltern oder Großeltern stattfinden. Die Übertragung der SF-Klassen ist auch innerhalb eines Haushalts möglich – also zwischen beispielsweise Lebens- oder Ehepartnern. Wer die Schadenfreiheitsklassen übernehmen darf, kann von Versicherung zu Versicherung variieren. Einige Anbieter ziehen hier sehr enge Grenzen, andere Gesellschaften lassen eher mit sich reden. Aber: Die Übernahme lohnt sich nicht in jedem Fall.

Wer einen Teil der erfahrenen Schadenfreiheitsklassen abgeben will, verliert diese dauerhaft. Es ist nicht möglich, sich diese einfach nach ein paar Jahren wieder zurückzuholen. Damit gehen natürlich auch die finanziellen Vorteile der erfahrenen Prämienrabatte verloren.

Damit sich der ganze Aufwand rechnet, sollte es sich beim übernehmenden Versicherungsnehmer übrigens nicht um einen Fahranfänger handeln. Hintergrund: SF-Klassen können in der Kfz-Versicherung immer nur in einem Umfang übernommen werden, welcher dem Besitz des Führerscheinerwerbs entspricht. Damit kann ein 20-jähriger Fahrer, bei dem der Führerscheinerwerb erst zwei Jahre zurückliegt, nicht mehr als zwei Jahre übernehmen.

In den ersten vier bis fünf Jahren nach der erfolgreich bestandenen Fahrprüfung lohnt sich die Übertragung der SF-Klasse deshalb selten. Durch die Übernahme der Schadenfreiheitsklasse haben Fahranfänger keinen Vorteil. Wo sich das Übernehmen lohnt, sind Fahrer, die schon länger in Besitz eines Führerscheins sind – aber bisher kein Auto versichert und angemeldet haben. In diesem Fall sorgt die Übernahme der SF-Klassen beim Kfz-Versicherer für einen ordentlichen Schadenfreiheitsrabatt.

Die Kfz-Versicherer stufen einen Halter, der schon seit mindestens drei Jahren einen Führerschein, aber keine Versicherung abgeschlossen hat, in die SF-Klasse 1/2 ein. Hierdurch ergibt sich schon ein erster Schadenfreiheitsrabatt.

Je nach Autoversicherung liegt der Beitrag in der SF-Klasse 1/2 zwischen 75 Prozent bis 70 Prozent. Im Vergleich zur Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse 0 oder M immer noch ein deutlicher Fortschritt. In der Praxis kann es durch die Übernahme von drei bis vier SF-Klassen schnell um noch einmal 20 Prozent bis 30 Prozent günstiger werden. Es macht einen Unterschied, ob der Beitragssatz bei 71 Prozent oder 47 Prozent liegt.

3. Schadenfreiheitsklasse übertragen – So geht’s

Eine Schadenfreiheitsklasse übertragen ist nur auf Antrag möglich – wenn sich der empfangende und der abgebende Versicherungsnehmer einig sind. Was im Detail an Dokumenten und Unterlagen erforderlich ist, hängt von der Versicherung ab – es kommt letztlich auf den individuellen Einzelfall an. Natürlich lässt sich ein grober Ablauf skizzieren, den wir nachfolgend einmal darlegen wollen:

  1. Zur Kfz-Versicherung einen Kontakt herstellen: Zuallererst meldet sich der abgebende Versicherungsnehmer bei seiner Autoversicherung. Es ist unter anderem zu klären, welcher Personenkreis eine Schadenfreiheitsklasse überhaupt erhalten kann. Parallel geht es um die Frage, welche Dokumente und Informationen die Versicherungsgesellschaft benötigt.
  2. Lassen sich die SF-Klassen überhaupt übertragen: Wichtig ist für die Übertragung der SF-Klassen zu klären, ob die Übernahme wie geplant überhaupt stattfinden kann. Die Anzahl der Schadenfreiheitsklassen wird die Versicherung nur im Umfang der Jahre akzeptieren, über welche der Führerschein besessen wird.
  3. Übertragung der SF-Klasse: Die eigentliche Übertragung der Schadenfreiheitsklasse in der Kfz-Haftpflichtversicherung muss bei der Versicherung beantragt werden. Um den Antrag erfolgreich abzuwickeln, können sich Versicherte das Formular einfach auf dem Postweg zuschicken lassen. Sehr viel einfacher wird eine Überschreibung der SF-Klasse auf einen anderen Versicherungsnehmer mit dem Online-Formular. Dies lässt sich einfach am Computer ausfüllen oder ausdrucken und auf der Couch ausfüllen.
  4. Günstige Einstufung des übernehmenden Halters: Geht der Antrag beim Versicherer ein, wird bearbeitet und erfolgt die Übertragung der SF-Klasse, kann sich der empfangende Versicherungsnehmer um einen neuen Tarif bzw. die bessere Einstufung in der Kfz-Versicherung bemühen.

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4. Teure Fehler bei der SF-Klasse-Übertragung vermeiden

Auf dem Papier wirkt es einfach, die Schadenfreiheitsklasse zu übertragen. Allerdings zeigt sich in der Praxis, dass der übernehmende Halter nicht zu früh mit dem Schadenfreiheitsrabatt rechnen sollte. Auf dem Weg dahin liegen einige Hürden und Stolpersteine, welche bei der Übertragung zu einem Problem zu werden drohen. Nachfolgend haben wir die Hürden einmal zusammengetragen, welche nicht außer Acht gelassen werden sollten:

  1. Zu viele SF-Klassen: Beim Schadenfreiheitsklasse übertragen besteht durchaus die reale Gefahr, aus falschem Ehrgeiz mehr Rabatt in Anspruch zu nehmen. Der limitierende Faktor bleibt immer der Zeitraum vom Führerscheinerwerb. Zu viele SF-Klassen werden nicht nachträglich dem Kundenkonto des Versicherungsnehmers bei der Kfz-Versicherung gutgeschrieben – sie verfallen. Eine Tatsache, welche die Übertragung letztlich für den abgebenden Fahrer teuer macht.
  2. Sondereinstufung: Wenn Fahrzeuge auf die Eltern – siehe Regelung zum Zweitwagen – mit einer Sondereinstufung zugelassen werden, kann es zu Problemen kommen, wenn der Versicherer aus dieser speziellen Einstufung die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse nicht anerkennt.
  3. Übertragung von Motorrad auf Auto: Es hält sich immer noch die Ansicht, dass auch mit einem Motorrad erfahrene SF-Klassen und die Schadenfreiheitsklassen zwischen den Autos einfach übertragen lassen. In der Praxis stößt dieser Wunsch auf eine Übertragung der Schadenfreiheitsklasse allerdings auf Hürden. Da es sich bei Motorrad und Auto um verschiedene Fahrzeugklassen handelt, ist diese Übertragung nicht ohne Weiteres möglich. Grundsätzlich lohnt es sich hier, bei der Versicherung nachzufragen.

5. Alternativen zur Übernahme von SF-Klassen

Junge Fahrer vermuten in der Abgabe von Schadenfreiheitsklassen und deren Übernahme eine Möglichkeit, um beim Versicherungsbeitrag zu sparen. Dass SF-Klassen nur im Umfang des Führerscheinerwerbs übertragen werden, ist ein Dämpfer. Es gibt aber Alternativen, die wir nachfolgend einmal etwas genauer beleuchten wollen:

  • Versicherung als Zweitwagen: Viele Anbieter einer Kfz-Versicherung bieten für Zweitwagen eine günstige Einstufung an. Fahranfänger nutzen diese Chance, in dem das Auto als Zweitwagen der Eltern oder Großeltern angemeldet wird. Hierdurch lässt sich eine deutliche Einsparung beim Beitrag in der Autoversicherung erreichen.
  • Die Auswahl des Fahrzeugs: Beim Übernehmen der Schadenfreiheitsklasse geht es ums Geld sparen. Gerade Fahranfänger, die ihren Führerschein seit wenigen Monaten haben, profitieren davon nicht. Hier gibt es eine andere Alternative – den Griff zum „richtigen“ Auto. Modelle, die von jungen Fahrern bevorzugt werden, fallen häufiger in den Schadensstatistiken auf. Entsprechend hoch werden sie auch in der Typklasse eingestuft. Es lohnt sich, vor dem Kauf diesen Punkt über öffentlich zugängliche Datenbanken zu prüfen.
  • Auto-Abo oder Leasing mit Versicherung: In den letzten Jahren hat eine wachsende Zahl von Auto-Abo Anbietern in Deutschland Fuß gefasst. Hier ist die Besonderheit, dass Verbraucher eine monatliche Rate zahlen und sich auch um die Versicherung keine Gedanken mehr zu machen brauchen. Einen gewaltigen Nachteil hat das Ganze. Wer später wieder auf sein eigenes Auto umsteigen will, hat keine schadenfreien Jahre gesammelt – obwohl er viel mit dem Auto unterwegs war.

6. Die SF-Klasse Übertragung beim Versicherungswechsel

Verliere ich nach der Übertragung der SF-Klasse meinen Rabattvorteil, wenn ich die Kfz-Versicherung wechsele? Eine berechtigte Frage. Ist die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse bereits abgeschlossen und fährt man mit der neuen SF-Klasse, wird diese bei einem Wechsel der Versicherung in der Regel mit übertragen.

Was allerdings passieren kann (oder wird), sind Veränderungen bei den Beitragsrabatten. Diese sind nicht zentral festgelegt. Jeder Kfz-Versicherer entscheidet hier individuell. Wer sich als Halter eine Schadenfreiheitsklasse übertragen lässt, ist damit nicht automatisch für immer an die Versicherung gebunden.

Dass die erfahrene SF-Klasse und die übertragenen Schadenfreiheitsklassen auch bei einem Wechsel mitgenommen werden, beruhigt. Aber: Es gibt an dieser Stelle eine Situation, die Halter überrascht. Wer sich seine SF-Klassen teilweise über einen Rabattschutz „erfahren“ hat, muss diese Sicherheit beim Wechsel leider wieder abgeben. Die neue Versicherung übernimmt die tatsächliche Schadens­bilanz.

Die wichtigsten Fragen & Antworten zum Thema

Grundsätzlich ist eine Übernahme der Schadenfreiheitsklassen auch nach dem Tod eines Versicherungsnehmers möglich – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Dieser Schritt ist für Hinterbliebene wie Ehepartner oder die Kinder und Enkel vorgesehen. Voraussetzung ist ein Antrag auf die Übernahme sowie die Vorlage einer Sterbeurkunde. Die Entscheidung muss nicht sofort getroffen werden. Für die Übernahme sind bis zu 12 Monate Zeit.

Mitarbeiter im Außendienst sind mit einem Firmenwagen unterwegs und fahren über Jahre sicher. Davon haben sie allerdings wenig, da das Auto auf den Betrieb zugelassen und versichert ist. Eine Übernahme der SF-Klassen ist hier nicht direkt vorgesehen. Allerdings kann arbeitsvertraglich bestimmt werden, dass ein Mitarbeiter die erfahrenen Schadenfreiheitsklassen mitnehmen darf. Hier empfiehlt es sich, vorab bei der Kfz-Versicherung eine Beratung zu diesem Thema in Anspruch zu nehmen.

Nein, in der Teilkaskoversicherung ist eine Übertragung der SF-Klassen nicht möglich. Allerdings nicht aufgrund der Tatsache, dass die Versicherer ihren Kunden keinen Schadenfreiheitsrabatt zugestehen. In der Teilkasko gibt es das System der Schadenfreiheitsklasse schlicht nicht. Daher kann die SF-Klasse in der Versicherung auch nicht übertragen werden.

Jedes Jahr wechseln in Deutschland hunderttausende Autos ihren Besitzer. Grundsätzlich greift auch beim Gebrauchtwagenkauf die Kfz-Haftpflichtversicherung. Wie lässt sich das Auto nach dem Übertragen der Besitzrechte sonst im Straßenverkehr bewegen? Der Gesetzgeber hat sich an dieser Stelle für die Kfz-Versicherung etwas einfallen lassen. Der Tarif wird beim Verkauf einfach mit übertragen.

Hieraus ergeben sich Probleme. Hat die Kfz-Versicherung von dem Verkauf keine Kenntnis und passiert ein Unfall, wird sie den ursprünglich im Vertrag genannten Versicherungsnehmer zurückstufen. Um Ärger aus dem Weg zu gehen, werden die Versicherung sowie die Zulassungsstelle über den Verkauf mittels Kopie des Kaufvertrags und einer Veräußerungsanzeige informiert. Dem neuen Halter bleibt dann in der Regel ein Monat, um eine neue Kfz-Versicherung abzuschließen. Mit diesen Schritten wird verhindert, dass übertragene Schadenfreiheitsklassen durch den Verkauf verlorengehen.

Ja, die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse schützt nicht davor, im Fall eines Unfalls zurückgestuft zu weden. Die Versicherung geht hier wie bei jeder anderen Schadensregulierung vor. Versicherte können den Schaden immer noch selbst übernehmen und so ihren Rabatt retten. Oder sie warten einfach, bis die Rückstufung erfolgt und übernehmen dann eine SF-Klasse.

Fazit: SF-Klasse übernehmen & Beitragsrabatte mitnehmen

Versicherte suchen nach Wegen, Geld beim Versicherungsbeitrag zu sparen. Vollkommen natürlich und nachvollziehbar. Im Fall der Kfz-Versicherung bieten die SF-Klassen eine Möglichkeit, nachhaltig beim Beitrag zu sparen – nicht nur durch umsichtiges und vorausschauendes Fahren. Halter können Schadenfreiheitsklassen von anderen Versicherungsnehmern aus der Familie übernehmen.

Wenn Großeltern auf das Auto verzichten, müssen die SF-Klassen nicht verfallen. Durch das Übertragen der SF-Klassen wird es für Kinder oder Enkelkinder am Ende sehr viel günstiger – auch auf lange Sicht. Allerdings lohnt sich dieser Schritt nicht immer. Fahranfänger haben hier leider einfach das Nachsehen.

Dennis Schubert

Dennis Schubert beschäftigt sich seit einigen Jahren intensiv mit dem Thema der privaten Krankenversicherungen und der Berufsunfähigkeit. Da er selbst durch eine PKV versichert ist, weiß er worauf es ankommt und versucht stets die besten Informationen bereit zu stellen.

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