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Zahlt die Private Krankenversicherung Reha & Kur?

Nach einem Unfall oder OP bleiben Betroffene noch einige Tage auf Station. An die Akutbehandlung schließt sich eine Anschlussrehabilitation (AHB) an. Diese ist dafür gedacht, den Heilungsfortschritt sicherzustellen. In welcher Höhe die Reha das Beitragskonto belastet, interessiert Kassenpatienten nicht – die GKV übernimmt entstehende Kosten.

Wie sieht die Situation für PKV-Mitglieder aus? Ist die Kur privat versichert oder muss tief ins Portemonnaie gegriffen werden? Im Ratgeber geht es um diese Frage und die Höhe der Reha-Kosten. Aber auch die Frage nach Behandlungen bei Psychosomatik-Störungen oder chronischen Erkrankungen steht im Raum. Denn Reha-Maßnahmen sind teuer. Allein 2021 hat die Rentenversicherung mehr als 7,1 Milliarden Euro dafür eingesetzt.

Achtung: Bitte prüfen Sie, dass die eingegebenen Daten korrekt und vollständig sind. Ansonsten kann leider kein Vergleich erstellt werden.

1. Wer übernimmt die Kosten für Reha-Aufenthalte als PKV-Patient?

Reha-Maßnahmen schließen sich in der Regel an einen stationären Aufenthalt an. Patienten erhalten hier nach einer Operation alle notwendigen Maßnahmen, um die Heilung zu unterstützen. Das Ziel: Folgen einer Erkrankung oder der Operation mildern und die Arbeitsfähigkeit wieder herstellen. In diesem Zusammenhang wird der Begriff Anschlussrehabilitation benutzt – auch AHB abgekürzt. Warum ist diese Abgrenzung von anderen Reha-Maßnahmen und Kuren so wichtig?

Unterschiedliche Leistungspflicht für Reha-Maßnahmen

Reha-Maßnahmen sind Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Allerdings beschränken sie sich nicht auf die Krankenversicherung. Als präventive Maßnahme zur Verhinderung eines Ausscheidens aus dem Erwerbsleben werden Reha-Leistungen auch durch die Rentenversicherung erbracht. Geht die Notwendigkeit auf einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit zurück, kann die Unfallversicherung Leistungsträger der Reha sein.

Grundsätzlich kommen als Träger für die Kostenübernahme einer Rehabilitation folgende Versicherungszweige in Frage:

  • Krankenversicherung
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Unfallversicherung
  • Rentenversicherung
  • Träger der Kriegsopferversorgung
  • Jugendhilfeträger
  • Sozialhilfeträger.

Wie entscheidet sich, wer die Rehabilitationsmaßnahmen zahlt? Geht es um die Wiedereingliederung in den Beruf oder den Präventionsgedanken, sind wahrscheinlich ein Rentenversicherungsträger oder die Bundesagentur für Arbeit für Kuren zuständig.

Schließt sich die Rehabilitation dagegen an eine Operation an, werden Kosten durch die Krankenversicherungen getragen. Die Ausnahme: Folgen der Arbeits- und Wegeunfälle fallen der Unfallversicherung zu.

Unfallkassen übernehmen auch Leistungen für den direkten Weg zur und von der Arbeitsstätte. Zudem werden Rehabilitationsmaßnahmen für Kinder und Schüler übernommen. In der Freizeit greift deren Schutz aber nicht mehr. Hier ist ein zusätzlicher Schutz – etwa durch Unfallversicherungen oder den Berufsunfähigkeitsschutz – aufzubauen.

PKV zahlt nur Anschlussheilbehandlung

In der Praxis ist die Abgrenzung der Rehabilitationsmaßnahme auch für Versicherte der privaten Krankenversicherungen von Bedeutung. Sofern andere Kostenträger in der Leistungspflicht stehen, wird die Krankenversicherung keine Maßnahmen erstatten. Eine Reha zahlt die private Krankenversicherung nur, wenn es sich um eine AHB handelt.

Damit eine private Krankenversicherung die Kosten übernimmt, müssen zwei wichtige Grundbedingungen erfüllt sein:

  1. Reha-Maßnahme ist medizinisch notwendig
  2. Kein gesetzlicher Kostenträger steht in der Leistungspflicht
Für die Rehabilitationsmaßnahmen können sich privat versicherte Angestellte oder Selbständige für verschiedene Einrichtungen entscheiden. Neben privat geführten Reha-Kliniken dürfen auch Leistungen von Kliniken in Anspruch genommen werden, die Verträge mit der gesetzlichen Krankenversicherung unterhalten. Zwischen der PKV und der Deutschen Rentenversicherung besteht zudem ein Kooperationsvertrag.

Patienten können entweder die Suchfunktion des PKV Verbandes für ihre Entscheidung zu einer Reha-Einrichtung nutzen. Alternativ helfen die Sozialdienste der Krankenhäuser im Rahmen des Entlassungsmanagements sowie die privaten Krankenversicherer weiter.

Rehabilitationsleistungen für Beamte

Eine Berufsgruppe genießt in der privaten Krankenversicherung eine Sonderstellung. Beamte – sprich beihilfeberechtigte Personen – müssen nur einen Teil der Leistungen im Krankheitsfall versichern. Den Rest übernimmt der Dienstherr. Welche Folgen hat dies für das Thema Kur und Reha? Es gibt in diesem Zusammenhang zwei unterschiedliche Träger der Kosten – einmal den Dienstherren und die PKV.

Letztere übernimmt in Beihilfe-Tarifen die Absicherung der Restkosten für den Krankheitsfall. Der Dienstherr wird normalerweise durch die Beihilfestelle vertreten. Welche Regeln im Detail gelten, entscheidet die Beihilfeverordnung. Bund, Länder und Kommunen arbeiten mit unterschiedlichen Verordnungen.

Wichtig: Neben der Kombination Dienstherr und Beihilfe-Tarif in der PKV gibt es Beamte, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind. Reha-Maßnahmen werden in diesem Fall wie für Pflichtversicherte abgerechnet. Krankenkassen fällt die Kostenübernahme für eine medizinische Rehabilitation zu.

2. Welche Reha-Maßnahmen werden von der Privaten Krankenversicherung gezahlt?

Im Rahmen einer Rehabilitationsmaßnahme werden verschiedene Behandlungen durchgeführt. Ob in der PKV eine Kostenerstattung der Behandlungskosten stattfindet, richtet sich nach dem PKV Tarif. Besondere Leistungen zur Unterbringung im 1- oder 2-Bett-Zimmer können an dieser Stelle wie im Krankenhaus in Anspruch genommen werden. Parallel dürfen die Versicherten auch eine Chefarzt-Behandlung beanspruchen.

Für solche Privatleistungen muss eine Kostenerstattung mit der privaten Vollversicherung vereinbart werden. Wer als Freiberufler darauf verzichtet, hat bei einer Reha keinen Anspruch darauf. Übrigens: Kassenpatienten können die Unterschiede zwischen PKV und GKV verschwinden lassen – mit einer Zusatzversicherung. Tarife als Ergänzung zum Krankenversicherungsschutz werden von vielen Gesellschaften angeboten.

Muss die PKV für eine Reha überhaupt zahlen?

Was die Reha als Ganzes betrifft, ist die Kostenübernahme leider nicht sicher. Hier spielen die Tarifbedingungen eine große Rolle. Hintergrund: Während es für die gesetzliche Krankenversicherung einen klaren Rahmen für die Reha gibt, existiert dieser in der PKV nicht. Was bedeutet dies in der Praxis? Um im Ernstfall die Kosten einer Reha-Klinik nicht aus eigener Tasche zu finanzieren, sollten Privatversicherte beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung auf eine Kostenübernahme als Leistungsbaustein achten.

Beim Thema Kur oder Reha kann eine private Krankenversicherung auf stur schalten. Wenn im Tarif keine Leistungen für eine Rehabilitation versichert sind, lässt sich wenig dagegen tun. Im Fall einer AHB (Anschlussheilbehandlung) bleiben Versicherte nicht im Regen stehen. Laut PKV-Verband übernimmt die Versicherung in diesem Fall den Reha-Aufenthalt.

Wie erfahren Privatpatienten davon, dass eine Kur bzw. Rehabilitationsmaßnahme von der Versicherung übernommen wird? Laut den Musterbedingungen sind die privaten Krankenversicherungen verpflichtet, innerhalb einer Frist von höchstens vier Wochen über Anfragen auf Leistungen zu entscheiden – wenn diese im Umfang mehr als 2.000 Euro ausmachen. Sofern die Behandlung sehr dringend ist, darf die Antwort nicht länger als zwei Wochen dauern. Versicherer antworten im besten Fall unverzüglich.

Wie erkennen Privatversicherte, dass eine AHB bezahlt wird. In der Versicherungsbedingungen finden sich im Leistungsverzeichnis normalerweise eigens ein Abschnitt, der sich nur mit der Erstattung der Kosten für Kuraufenthalte beschäftigt. Hier werden nicht nur die Anspruchsvoraussetzungen umrissen. Auch welche Leistungen übernommen werden, ist hier festgehalten. Einige Versicherungen zahlen beispielsweise ein Reha-Tagegeld.

In den Versicherungsbedingungen taucht immer wieder das Kürzel MB/KK auf. Hier nehmen die privaten Krankenversicherungen Bezug auf die Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung. Die zwei. bzw. vierstellige Zahl gibt das Jahr an, in dem diese in Kraft getreten sind.

3. Wie hoch sind die Reha-Kosten für einen 4-wöchigen Aufenthalt (Beispiel)?

Wie teuer Kurkliniken werden, ist pauschal nicht zu fassen. Deutliche Unterschiede entstehen durch den Umfang der Behandlung und den Komfort in der Unterbringung. Einige Anbieter setzen hier sogar auf die Möglichkeit, sich mit viel Komfort den Kuraufenthalt in einer Privatsuite zu versüßen.

Tagessatz Reha Privatpatient (pro Tag):

  • günstige Unterbringung – ab 100 Euro
  • durchschnittliche Kosten auf Normalstation – 180 Euro bis 210 Euro
  • Kosten mit Chefarzt-Behandlung – 280 Euro bis 300 Euro

Anhand dieser Eckdaten ergeben sich Kosten zwischen knapp 2.800 Euro bis über 8.000 Euro. Wo eine Begleitperson mit anreist, werden die Kosten für Kuren noch höher.

4. Müssen die Reha-Kosten in der PKV in Vorleistung gezahlt werden?

Aufgrund der Rahmenbedingungen, welche in der privaten Krankenversicherung gelten, gibt es keine eindeutige Antwort. Vielmehr ist Einzelfall entscheidend. Ganz wichtig: Es gibt für die private Krankenversicherung keine Pflicht, eine Kur oder Reha zu erstatten. Entscheidend ist letztlich immer der gewählte Versicherungstarif.

Neben einer Kostenübernahme für Bleaching oder die Magen-OP gehört die Erstattung für die AHB unbedingt auf den Prüfstand. Informationen zur Erstattung stecken in den Tarifbedingungen. Dabei darf es nicht nur um die Kostenübernahme für einzelne Leistungen der privaten Krankenkassen im Rahmen einer Anschlussheilbehandlung gehen. Eine wichtige Frage: Muss ich als Privatversicherter komplett in Vorleistung gehen?

Kostenerstattung vs. Direktabrechnung

An diesem Punkt empfiehlt es sich, vor Antritt der Reha mit der privaten Krankenversicherung in Kontakt zu treten. Denkbar sind verschiedene Szenarien.

  1. Reha-Klinik rechnet direkt mit dem Versicherten ab: Für ambulante Behandlungen gilt allgemein das Prinzip der Kostenerstattung. Behandler rechnen direkt mit dem Privatversicherten ab. Dieser reicht die Belege an die private Krankenversicherung weiter. Entsprechend dem im Versicherungs-Tarif vereinbarten Leistungsspektrum erstattet der Versicherer die Kosten – natürlich abzüglich einer eventuell festgelegten Selbstbeteiligung.
  2. Direktabrechnung der Kur für Privatversicherte: Im Rahmen stationärer Behandlungen gehen viele Gesellschaften dazu über, ihre Versicherten aus dem Vorleistungsaspekt zu entlassen. Zwischen den Rehakliniken und Versicherungen gibt es Verträge zur Direktabrechnung. Damit kein ein Kuraufenthalt ohne Angst vor hohen Rechnungen in Anspruch genommen werden. Patienten können sich während ihrer Sanatoriumsbehandlung voll auf die Genesung konzentrieren. Dieses Modell wird laut Deutscher Krankenhausgesellschaft zunehmend auch für Kosten salonfähig, welche für versicherte Beihilfeberechtigte anfallen.
Patienten, die im Rahmen einer Rehabilitation als Selbstzahler gegenüber der Reha-Klinik auftreten, müssen mit Vorauszahlungen rechnen. Hier hilft die private Krankenkasse nicht weiter, das Thema ist mit den Kliniken zu klären. Aus diesem Grund ist die Direktabrechnung aus Patientensicht unkomplizierter.

Grundsätzlich ist im Zusammenhang mit einem Reha-Aufenthalt sinnvoll, sich von der privaten Krankenversicherung eine Erklärung über die Kostenübernahme ausstellen zu lassen. Damit sind Patienten langfristig auf der sicheren Seite.

5. Was ist der Unterschied zwischen Reha und Kur?

Versicherte verwechseln beide Begriff schnell. Aber: Zwischen Reha-Maßnahmen und einer Kur gibt es deutliche Unterschiede – sowohl hinsichtlich des Anspruchs als auch in Bezug auf den Antrag und Ablauf. Der Begriff ist anders als die Rehabilitationsmaßnahme nicht konkret definiert, wird aber regelmäßig auch für Heilbehandlungen verwendet. Was unterscheidet die Sanatoriumsbehandlung während einer Kur und die Reha?

  • Kuren liegt keine konkrete Grunderkrankung zugrunde. Es handelt sich hier regelmäßig um vorbeugende Maßnahmen. Unter anderem fallen in diese Kategorie Mutter-Kind-Kuren oder die inzwischen auch verbreiteten Vater-Kind-Kuren. Diese werden als Leistung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
  • Rehamaßnahmen werden für den Fall einer Krankheit oder zur weiteren Behandlung der Folgen nach einer OP verordnet. Hier gibt es unterschiedliche Träger der Kosten – von der GKV über private Krankenversicherung bis zu den Unfallkassen oder einer Haftpflichtversicherung. Besonders sticht an dieser Stelle die medizinische Rehabilitation heraus. Eine Reha hat allgemein das Ziel, die Wiederherstellung der Gesundheit und Wiedereingliederung zu erreichen.

Kosten Reha: Private Krankenversicherung zahlt keine Kuren

Dass trotz einer hohen Behandlungsqualität die private Krankenversicherung keine Kurkosten ersetzt, erklärt sich aus dem Präventionsgedanken für den Kuraufenthalt. In den Musterbedingungen (Stand 2009) zu den Tarifen der privaten Krankenversicherung taucht der Kuraufenthalt zur Vorsorge als Leistungsfall leider nicht auf.

Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen.

Hieraus erklärt sich, warum beispielsweise die Mutter-Kind-Kuren zur Vorsorge von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, von einer PKV dagegen nicht. Im SGB V (Sozialgesetzbuch 5. Buch) sind konkrete gesetzliche Rahmenbedingungen unter anderem über die §§ 24 und 41 festgelegt. An diese ist eine Krankenkasse für den Kuraufenthalt gebunden.

Achtung: Im Rahmen des Beihilferechts werden Mutter-Kind und Vater-Kind-Kuren erstattet. Beamte sollten im Vorfeld immer prüfen, wie die PKV (welche im Beamten-Tarif die Restkosten versichert) mit dem Thema umgeht. Andernfalls droht ein hohes Risiko für die Selbstbeteiligung an den Behandlungskosten.

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6. Was sind die typischen Reha-Behandlungsarten?

Reha ist nicht gleich Reha. Grundsätzlich lassen sich verschiedene Rehabilitationsmaßnahmen unterscheiden. Ein Ansatz: Ob Versicherte nach einem Unfall oder einer OP in die Reha-Einrichtung aufgenommen werden oder nur für Heilbehandlungen anwesend sind. Wer in der Einrichtung untergebracht ist und hier verpflegt wird, erhält eine stationäre Reha. Geht es nur um identische Heilbehandlung ohne Unterbringung und Verpflegung, handelt es sich um eine teilstationäre Reha. Bei einer Durchführung der Maßnahmen in einer ambulanten Reha-Einrichtung ist die Rede von einer ambulanten Rehabilitationsmaßnahme.

Bei den Kosten unterscheiden sich die einzelnen Rehabilitationen, die private Krankenversicherung erstattet die AHB – aber möglicherweise nach unterschiedlichen Grundsätzen. Eine weitere Unterscheidung findet im Zusammenhang mit dem zeitlichen Rahmen statt.

  1. Frührehabilitation: Die Frührehabilitation setzt noch im Krankenhaus an. Zielsetzung ist eine frühestmögliche rehabilitative Behandlung von schwer beeinträchtigten Patienten. Interdisziplinär wird in der Regel bei neurologischen Schäden – wie Schlaganfällen – zusammengearbeitet. Daher ist die neurologische Frührehabilitation heute Standard und hat Ziel eine frühestmöglichen Mobilisierung.
  2. Anschlussrehabilitation/AHB: In der Anschlussrehabilitation fasst sich die klassischen Reha-Behandlung zusammen. Angetreten innerhalb von zwei Wochen nach der Akutbehandlung, erstreckt sich die AHB über mindestens drei Wochen in einer Reha-Einrichtung mit entsprechender Ausstattung.
  3. Geriatrische Rehabilitation: Hier zielt die Behandlung auf eine Mobilisierung älterer Menschen ab. Es geht im Kern darum, die individuelle Selbständigkeit und Mobilität zu fördern und zu erhalten bzw. wiederherzustellen.
  4. Medizinische Heilverfahren: Dieser Begriff kommt aus dem Sozialrecht und bezeichnet der Reha ähnliche Leistungen. Deren Fokus liegt auf chronisch Erkrankten und Personen, die nicht mehr im Berufsleben stehen.

7. Wie beantragt man eine Reha bei der Privaten Krankenversicherung?

Zwischen einer AHB und der klassischen Reha gibt es im Hinblick auf den Antrag in der privaten Krankenversicherung die eine oder andere unterschiedliche Regel zu beachten. Und diese fallen sehr deutlich aus. Während sich Erkrankte bei einer Anschlussrehabilitation kaum kümmern müssen, sieht dies für eine herkömmliche Reha-Maßnahmen anders aus.

Antrag auf eine AHB

Mit dem Antrag auf eine Anschlussrehabilitation wird meist schon im Rahmen der stationären Akutbehandlung begonnen. Durch den behandelnden Arzt wird der Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Innerhalb von 14 Tagen muss die AHB angetreten werden. Ausnahmen ergeben sich unter anderem nach Strahlentherapien. Privatversicherte können sich für ihre Rehabilitation auch in einer Privatklinik anmelden. Sofern die private Krankenversicherung den Antrag ablehnt, ist auf einer schriftlichen Erklärung zu bestehen. Gegen die Ablehnung kann mit einmonatiger Frist Widerspruch eingelegt werden.

Antrag auf eine Kur oder Reha

Um eine Kur oder Reha-Maßnahme in Anspruch zu nehmen, braucht es den Antrag des Versicherten. Anders ist eine Kostenübernahme nicht möglich. Privat Versicherte benötigen an dieser Stelle grundsätzlich ein ärztliches Attest – welches die medizinische Notwendigkeit bescheinigt. Anschließend geht der Antrag zur Rentenversicherung.

Sofern diese eine Ablehnung für gewünschte Kuraufenthalte verschickt, geht der Antrag an die PKV. Diese prüft, ob eine Erstattung im Rahmen der Versicherung möglich ist. Kleiner Tipp: Wer als Privatpatient keine Kurkosten über die Vollversicherung erstattet bekommt, kann sich um eine Kurkosten­zusatz­versicherung bemühen.

Die wichtigsten Fragen & Antworten zum Thema

Sobald Privatversicherte eine Kur oder Reha antreten, zahlt die Zusatzversicherung das Tagegeld aus. Damit wird die finanzielle Belastung durch den Kuraufenthalt – etwa in Bad Kissingen – aufgefangen. Je nach versicherter Summe lässt sich ein erheblicher Teil der Kosten decken. Manchmal bezahlen Versicherte nichts mehr für die Kur. Wer zahlt die Kur bei Privatversicherten, verliert damit als Frage an Brisanz. Natürlich kann die finanzielle Unterstützung je Kurtag wegfallen, wenn die Vollversicherung alle Leistungen deckt.

Reden wir bei einer Rehabilitation von der Anschlussheilbehandlung nach eine Operation, wird sich die Länge der Rehamaßnahme wahrscheinlich anfangs auf 3 Wochen erstrecken. Inwiefern die Rehabilitation nach dem Eingriff verlängert werden muss, entscheiden die Ärzte in der Rehaklinik. Abhängig ist eine Verlängerung vom Heilungsfortschritt.

Reha Maßnahmen, welcher in den Kosten von Unfallversicherung oder Rentenversicherung getragen werden, weichen hier mitunter ab. So kann eine von der DRV übernommene Maßnahme regulär bis zu 4 Wochen dauern. Zudem ist an dieser Stelle eine Verlängerung auf 6 Wochen möglich. Auch hier wird über eine Verlängerung immer von dem behandelnden Ärztin entschieden.

Welche Gründe für eine längerfristige Maßnahme sprechen richtet sich nach individuellen Rahmenbedingungen. So kann es beispielsweise nach einer Magen op oder einem Eingriff im unteren Verdauungstrakt zu einer umfassenden Umstellung der Ernährung kommen Punkt damit verbunden ist eine Ernährungsschulung, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken kann auch spezielle Ausschlusstests machen mit unter Verlängerungen notwendig.

Ja, auch beihilfeberechtigte Personen haben Anspruch auf Rehabilitation. Allerdings gelten hier sehr individuelle Rahmenbedingungen. Ausschlaggebend sind die jeweiligen Beihilfeverordnungen. Diese Regeln, welche Leistungen in Anspruch genommen werden können und wie die Rehamaßnahme beantragt wird. Dass die Beihilfe eine AHB übernimmt, ist auch im Hinblick auf die Rehaübernahme durch die private Krankenversicherung wichtig. In deren Beihilfe-Tarife wird die „Vorleistunge“ des Beihilfeträgers teilweise vorausgesetzt.

Auf eine AHB haben Betroffene generell einen Anspruch. Mit der Behandlung sollen die Heilungschancen verbessert werden. Viele Kur oder Reha-Maßnahmen werden von den Trägern der gesetzlichen Sozialversicherungszweige übernommen. Informationen dazu bieten die jeweiligen Beratungsstellen. Diese im Detail zu erklären, würde den Ratgeber zur medizinischen Rehabilitation sprengen.

An dieser Stelle gibt es zwischen der GKV und PKV einen deutlichen Unterschied. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Begleitpersonen für Minderjährige bis zu einem Alter von 12 Jahren regulär vorgesehen. In der PKV sind die Informationen aus den Bedingungen zum Tarif ausschlaggebend. Privat versicherte Eltern sollten sich nicht auf die Übernahme verlassen.

Fazit: Klare Trennung zwischen AHB und Reha in der PKV

Nach einer OP oder einem Unfall sind Betroffene selten innerhalb weniger Tage genesen. Es braucht eine Kur. Korrekt ausgedrückt geht es um eine AHB. Die Anschlussrehabilitation wird direkt vom Krankenhaus veranlasst. Anders die klassische Reha. Hier geht es nicht ohne Antrag. Und oft sind für die Kur nicht die privaten Krankenversicherer zuständig – sondern die Rentenversicherung. Wer Kuraufenthalte plant, muss genau hinschauen.
Niclas Heike

Niclas Heike interessiert sich seit Jahren für Themen rund um den Versicherungsschutz und recherchiert leidenschaftlich gern zu diesen Themen. Seine Themenbereiche sind vor allem Unfallversicherungen und Berufsunfähigkeit. Korrekte Tarife und faire AGB sind ihm dabei besonders wichtig.

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