Fragen zu Leistungen der Privaten Krankenversicherungen
Bei einer PKV kann der Versicherte mit ambulanten, stationären und zahnärztlichen Leistungen rechnen. Als Privatversicherter kann davon ausgegangen werden, dass die Basistarife einer PKV den normalen Leistungsumfang der gesetzlichen Versicherung abdecken. Dabei kommen jedoch weitere Leistungen hinzu, die von einer GKV nicht übernommen werden. Mit einer PKV kann der Versicherte sicher sein, dass die vertraglich vereinbarten Leistungen erbracht werden und nicht, wie oft bei der GKV, gestrichen.
Zu den Leistungen einer PKV gehören:
- Größerer Leistungskatalog
- Kostenübernahme Heilpraktiker & Alternative Medizin
- Umfangreicher Zahnschutz
- Krankenhaustagegeld
- Chefarztbehandlung
Privat versichern lassen heißt, dass sich ein jeder genau die Leistungen im Tarif aussuchen darf, die er auch tatsächlich benötigt. Es sollte daher vorher klar sein, was Sie von ihrem Versicherungsschutz erwarten und welche Summe Sie bereit sind, dafür auszugeben. Welche Leistungen werden beispielweise bei einem Krankenhausaufenthalt erwartet? Was soll die Versicherung bezüglich meines Zahnersatzes leisten und wie soll der Krankentagessatz aussehen? Wer diese Fragen vor einem Versicherungsabschluss beantwortet, ist gut vorbereitet. Mehr dazu
Oftmals werden die Leistungen einer privaten Krankenversicherung in Module gepackt, um den Kunden eine bessere Übersicht zu gewährleisten. Dies führt oft zu der Annahme, dass einzelne Module bei unterschiedlichen Versicherern zu anderen Konditionen gebucht werden können. Wenn Sie sich für einen Tarif bei einer privaten Versicherung entschieden haben, dann gilt dies für alle Module. Sie können nicht bei unterschiedlichen Versicherern gebucht werden.
Die privaten Zusatzkrankenversicherungen können für gesetzlich Krankenversicherte je nach Leistungsanspruch vereinbart werden. Es gibt dabei mehrere Hauptleistungsgruppen, aus denen hierbei gewählt werden kann:
- Ambulante Zusatzversicherung
- Krankenhauszusatzversicherung
- Zahnzusatzversicherung
- Krankentagegeld
- Auslandszusatzversicherung
- Behandlungen durch einen Heilpraktiker und alternative Medizin
Fragen zu Beiträgen und Beitragssätzen
Steigen die Kosten für Behandlungen und Medikamente im Gesundheitswesen, so erhöhen die gesetzlichen Krankenkassen ihre Beiträge. Leider gilt dies auch für die Beitragssätze bei privaten Versicherungen, die identisch mit den Sätzen der gesetzlichen Versicherungen steigen. Die aktuellen Beitragssteigungen sollten immer im Blick behalten werden. Mehr zu Beitragserhöhungen
Für den Beitrag sind sowohl das Alter als auch der Gesundheitszustand zu Versicherungsbeginn von Bedeutung. Diese Informationen werden von der PKV mit Statistiken über die durchschnittlichen Krankheitskosten, Krankentage, Krankenhaustage und der Lebenserwartung der Versicherten abgeglichen und für den Beitrag berechnet. Wenn diese Kosten stabil blieben, über die Jahre, würde es zu keiner PKV Beitragserhöhung kommen. Entscheidend ist, dass es immer wieder neue Behandlungs- und Operationsmethoden, neue und ggf. teurere Medikamente gibt, die Ausgaben für ambulante und Krankenhaustage steigen, und Menschen aufgrund der steigenden Lebenserwartung längere medizinische Versorgungen benötigen. Diese Tatsachen führen dazu, dass der ursprünglich berechnete Beitrag nicht dem tatsächlichen Beitrag entsprechen kann. Die PKV ist per Gesetz dazu verpflichtet, die tatsächlichen mit den kalkulierten Ausgaben zu vergleichen und diese zu überprüfen. Mehr zu Beitragserhöhungen
Wenn es zu einer Beitragserhöhung PKV kam, haben Versicherte in der Regel fünf Optionen. Dabei ist sinnvoll, wenn diese sich im Vorfeld mit einem Kundenberater der jeweiligen Versicherung berät und sich den Ratgeber beste Private Krankenversicherung durchliest. Mehr zu Beitragserhöhungen
Gute Chancen auf einen niedrigen Beitragssatz hat derjenige, der ein junger Versicherungseinsteiger ist, wenig bis keine körperlichen Vorerkrankungen oder chronische Beschwerden hat, einen gesunden Lebensstil pflegt und unter 55 Jahren ist.
Dabei ist es essentiell, dass sich der zu Versichernde darüber im Klaren ist, was er von seinem Versicherungsschutz erwartet und welche Summe er bereit ist, dafür auszugeben. Beispielsweise könnte er sich auf eine höhere Selbstbeteiligung einlassen oder von einigen medizinischen Leistungen verabschieden. Eine weitere Möglichkeit zum Geld sparen können Beitragsrückerstattungen sein, wenn bestimmte Leistungen nicht wahrgenommen werden.
Natürlich ist es in diesem Fall unabdinglich zu vergleichen und sich mehrere Angebote von Versicherern im Vorfeld zusammenstellen zu lassen. Einen Tarifvergleich können Sie hier anlegen.
Bei einer privaten Krankenversicherung gibt es verschiedene Tarife. Die Tarifwahl beeinflusst als einer von mehreren Faktoren die Höhe des zu zahlenden Beitrags. Ein hoher Beitragssatz wird dann erreicht, wenn der Versicherte vom Versicherer die besten medizinischen Leistungen verlangt, älter als 50 Jahre ist und sich in einem vorbelasteten Gesundheitszustand privat versichern lässt. Natürlich ist es auch wichtig zu entscheiden, welche Summe er bereit ist auszugeben, da sich die Beiträge nicht nach dem Einkommen des Versicherers, sondern nach Gesundheitszustand richten.
Als Einsteiger in eine Private Krankenversicherung wird an diese Stelle derjenige definiert, der jung und gesund ist sowie über ein hohes Einkommen verfügt. In diesem Fall kann er mit einem Wechsel in eine Private Krankenversicherung viel Geld sparen, da der Versicherer die Konditionen des Tarifs nicht ohne Zustimmung des Kunden ändern darf. Außerdem erhält er einen günstigen Einsteigertarif und wechselt in einem jungen Alter in die PKV, stellt daher ein geringes Krankheitsrisiko dar und verursacht dadurch weniger Kosten. Weiterhin werden Altersrückstellungen gebildet und gleichen den höheren Leistungsbedarf im Alter aus.
Bei all diesen Überlegungen sollte jedoch bedacht werden, dass sich der zu Versichernde darüber im Klaren sein sollte, was er von seinem Versicherungsschutz bei Vertragsabschluss erwartet und welche Summe er bereit ist, dafür auszugeben. Im Vertrag könnte eine höhere Selbstbeteiligung vereinbart werden oder man konzentriert sich auf Beitragsrückerstattungen sein, wenn beispielsweise bestimmte Leistungen nicht wahrgenommen werden. Einen Tarifvergleich können Sie hier anlegen.
Je nachdem, was in den Vertragsverhandlungen vereinbart wurde, kann eine Beitragsrückerstattungsklausel enthalten sein. Beitragsrückerstattung bedeutet für die Versicherten, die teilweise Erstattung von bereits gezahlten Monatsbeiträgen, welches auch für Krankenzusatz-versicherungen gilt. Diese kann in Anspruch genommen werden, wenn über einen gewissen Zeitraum keine Leistungen vom Versicherten in Anspruch genommen wurden (Vorsorgeuntersuchungen sind hiervon ausgenommen).
Bei der Beitragsrückerstattung wird zwischen zwei Methoden unterschieden: erfolgsunabhängige und erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung. Bei der eher selten anzutreffenden erfolgsunabhängigen Beitragsrückerstattung bekommt der Versicherte einen vertraglich festzugesicherten Teil wieder, egal ob die Summe in diesem Jahr vom Versicherer erwirtschaftet wurde. Während bei der erfolgsabhängigen die Rückzahlung von den erwirtschafteten Überschüssen des Versicherers abhängig ist.
Eine Beitragsrückerstattung kann bar, als einmalige sowie langfristige Beitragssenkung oder als Rückstellung für Beitragserhöhungen ausgezahlt werden. Erwähnenswert ist an dieser Stelle auch, dass die Beiträge einer privaten Krankenversicherung nur dann steuermildernd berücksichtig werden können, wenn keine Beitragsrückerstattung stattgefunden hat. Die Beitragsrückerstattung sollte daher in der Steuererklärung berücksichtig werden. Mehr zum Thema Steuern
Natürlich ist auch der Versicherer daran interessiert, dass seine Versicherten weiterhin zufrieden sind und Mitglied bleiben. Sollte ein Versicherter sich daher einmal nicht in der Lage sehen, seine Beitragssätze kurzfristig zu bezahlen, kann eine Stundung der Beiträge beantragt werden. Bei einer längerfristigen Aussetzung der Beiträge kann der Tarif gewechselt, ein höherer Selbstbeteiligungsbetrag oder verringerte Leistungen beantragt werden.
Sollten die Beiträge über einen sehr langen Zeitraum ausfallen, selbst wenn der Tarif oder die Kasse gewechselt wurde, können die geschuldeten Beiträge nach einer entsprechenden Klage auch mit Vollstreckungsmaßnahmen wie Pfändungen eingeholt werden. Mehr dazu
Fragen rund um den Wechsel
Diese Frage ist nicht so einfach zu beantworten. Generell gilt, wer einmal in der privaten Krankenversicherung war, hat diese Entscheidung für das gesamte Leben getroffen. Da man bei der privaten Krankenversicherung Altersrückstellungen ansammelt, muss man beachten, dass diese verfallen, wenn man die PKV verlässt. Wechselt man zu einer anderen PKV kann ein Teil der Rückstellungen übertragen werden.
Besteht der Wunsch in die GKV zu wechseln, müssen andere Voraussetzungen erfüllt sein. So muss das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze fallen, die Person Arbeitslosengeld I oder II erhalten und somit gesetzlich pflichtversichert werden oder der Eintritt in die Familienversicherung ist möglich.
Ab dem 55. Lebensjahr ist der Wechsel in die GKV nicht mehr möglich bzw. nur noch unter erschwerten Bedingungen durchzuführen. Wenn Personen in den letzten 5 Jahren einen Tag gesetzlich pflichtversichert waren oder in die Familienversicherung des Ehe-/Lebenspartner wechseln können, ist es durchaus möglich. Auch kann das Einkommen drastisch minimiert, sodass man unter die Versicherungspflichtgrenze fällt. Meisten wird jedoch der Wechsel in einen günstigeren Tarif durchgeführt. Zum vollständigen Beitrag
Drei Umstände können den Wechsel in die GKV ermöglichen:
- Einkommen liegt unter der Versicherungspflichtgrenze (69.300€ pro Jahr (Stand: 2024))
- Person erhält Arbeitslosengeld II
- Eintritt in die Familienversicherung
Folgende Punkte sollten beachtet werden:
- Tarif sollte zur Lebenssituation passen.
- Mehrere Angebote von Versicherten im Vorfeld zusammenstellen lassen.
- Einnahmen und Ausgaben aufschreiben lassen.
- Im Vorfeld den Leistungsumfang klar definieren.
- Die Finanzen im Überblick behalten.
- Frage nach Rücklagen klären
Sollte ein Tarifwechsel nicht mehr in Frage kommen, können Kunden die Private Krankenversicherung kündigen. Dies ist in der Regel zum Ablauf des Kalender- oder des Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten möglich. Alles zum Thema Kündigung
Generell besteht laut Gesetz § 178h, 1 VVG eine dreimonatige Kündigungsfrist bei privaten Krankenversicherungen. Generell sollte jeder Versicherte in seinen Vertrag der PKV schauen und überprüfen, welche Kündigungsfrist angesetzt ist. Teilweise haben private Versicherer eine Mindestlaufzeit von drei Jahren, an die Kunden sich halten müssen.
Kunden können allerdings auch von Sonderkündigungsrecht (§205 VVG) der außerordentlichen Kündigung Gebrauch machen. In einem solchen Fall müssen, je nach Sachlage, bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Alles zum Thema Kündigung
Der Wechsel von der PKV zur GKV wird für Kunden ab dem 55. Lebensjahr schwieriger und ist teilweise fast nicht möglich. Kunden können nur unter bestimmten Voraussetzungen zurück in die GKV wechseln. Dazu müssen sie in den letzten 5 Jahren mindestens einen Tag lang gesetzlich pflichtversichert gewesen sein oder aber in die Familienversicherung des Ehe- oder Lebenspartners mit aufgenommen werden. Zum vollständigen Beitrag
Je nachdem welche Kündigungsfristen im Vertrag ausgehandelt sind und welche Bearbeitungszeiten die jeweiligen Versicherten angegeben haben.
Der einfachste Weg dorthin ist das monatliche Einkommen zu reduzieren, damit man auf das Jahr gesehen weniger verdient. Dazu muss natürlich mit dem Arbeitgeber gesprochen werden, der einer Teilzeitregelung oder einem Sabbatical zustimmen könnte.
Delikate Fragen
Liegt eine schwere chronische Vorerkrankung, bzw. ein stark vorbelasteter Gesundheitszustand bei einem relativ hohen Alter vor, sollte von einem Wechsel zu einer privaten Kasse abgesehen werden. Vor- und Nachteile PKV
Ganz im Gegenteil: Viele gesetzlich Versicherte profitieren davon, wenn sie zusammen mit Privatpatienten die gleiche Praxis besuchen. Wird beispielsweise weniger Zeit für den Privatpatienten benötigt als veranschlagt, kann sich der behandelnde Arzt mehr Zeit für die gesetzlich Versicherten nehmen.
Sollten die Rückzahlungen für die Altlasten ihr monatliches Budget stark belasten und liegt eine schwere chronische Vorerkrankung bzw. ein stark vorbelasteter Gesundheitszustand bei einem relativ hohen Alter vor, sollte von einem Wechsel zu einer privaten Kasse abgesehen werden. Sollte der zu Versichernde ein geringes Alter, einen einwandfreien Gesundheitszustand und ein gutes Einkommen vorweisen können, kann sich die Private Krankenversicherung lohnen, da sie häufig geringere Beiträge zu zahlen haben. Vor- und Nachteile PKV
Im Falle der Arbeitslosigkeit und einer Meldung bei der Bundesagentur für Arbeit werden die Krankenversicherungsbeiträge übernommen – auch bei privat Versicherten. Dabei übernimmt die Bundesagentur für Arbeit allerdings nur Beiträge, die auch bei einer gesetzlichen Krankenversicherung anfallen würden. Den Rest müsste der Versicherte selbst zahlen. So müssen Arbeitnehmern sich im Fall der Arbeitslosigkeit entscheiden, ob sie weiterhin privat versichert sein möchten, und eventuell in den PKV Basistarif oder für diese Zeit in die GKV wechseln möchten. Mehr dazu
Der Notlagentarif wurde vom Gesetzgeber für Privatversicherte eingeführt, die nicht mehr ihre Beiträge zahlen können. Der Notlagentarif ist ein spezieller Tarif, der einen reduzierten Leistungsumfang aufweist. Wer über ihn versichert ist, kann medizinische Leistungen der Akut- und Schmerzversorgung sowie bei chronischer Krankheit beziehen. Zu den Leistungen vom Notlagentarif PKV zählen außerdem die teilstationäre und stationäre Versorgung und die Leistungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung. Mehr zum Notlagentarif
Die Kosten für den privaten Krankenversicherung Notlagentarif liegen bei 100 bis 125 Euro im Monat, womit er eindeutig niedriger ist als der PKV Basistarif, der von den Leistungen her dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse entspricht. Mehr zum Notlagentarif
Der Versicherte muss keinen extra Antrag stellen, um in den Notlagentarif zu wechseln, sondern wird automatisch in den Notlagentarif eingestuft. Der Versicherte erhält zuerst zwei Mahnungen bevor er in den Notlagentarif wechseln muss. Ein Notlagentarif gibt es dabei bei jeder Versicherung. Mehr zum Notlagentarif
Der Notlagentarif PKV kann nicht extra beantragt werden. Wer mehrere Monate seinen Beitrag nicht zahlen kann, wird vom Versicherer in den Notlagentarif eingestuft. Er kann außerdem die Schulden einklagen und Vollstreckungsmaßnahmen wie z.B. Pfändung einführen. Er kann diese Maßnahmen auch ergreifen, wenn der Versicherte bereits zu einer anderen PKV oder zur GKV gewechselt ist. Mehr zum Notlagentarif
Sollte es vorkommen, dass der Versicherer eine Rechnung des Arztes beanstandet, können Patienten vor einem Rechtsstreit prüfen lassen, ob ein Anspruch besteht. Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) und die Verbraucherzentralen können hierfür kontaktiert werden.
Eine weitere Möglichkeit ist auf einen Ablehnungsbescheid zu bestehen und innerhalb von vier Wochen Widerspruch einzulegen. Sollte auch dies abgelehnt werden, kann innerhalb eines Monats Klage eingereicht werden.
Bei einer schweren Krankheit zahlt Ihre Private Krankenversicherung selbstverständlich die Kosten Ihrer Behandlung. Auch werden die Beiträge die gezahlt werden müssen nicht plötzlich angehoben, da üblicherweise Beitragserhöhungen nur im Rahmen von regulären Anpassungen für alle Versicherten möglich sind.
Bei einem Krankheitsfall des Versicherten ist eine Kündigung durch den Versicherer nicht möglich. Eine Ausnahme stellen jedoch unregelmäßige Beitragszahlungen und falsch gemachte Angaben über den Gesundheitszustand des Versicherten bei Vertragsabschluss dar.
Fragen zum Datenschutz
Wer den für sich vorteilhaftesten Tarif herausfinden möchte, sollte bestimmte Angaben eintragen um von speziellen Tarifen profitieren zu können. Nur so kann der optimale Tarif angezeigt werden und den Nutzer die Suche im Tarifdschungel erspart werden.
Seit Ende 2012 wurden alle Privat Versicherer verpflichtet, Unisex Tarife einzuführen, welche bis heute streng eingeführt wurden. Die Erhebung des Geschlechts im Tarifrechner hat daher nur statistische Gründe. Zum Tarifrechner
Bestimmte Altersgruppen erhalten andere Beitragssätze, wie beispielsweise besonders junge Antragssteller, da sie mit einem geringen Krankheitsrisiko auch einen geringeren Kostenfaktor darstellen. Zum Tarifrechner
Von der gesetzlichen verpflichtenden Krankenversicherung sind Arbeitnehmer ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von 4.800€, Selbstständige, Freiberufler und Beamte. Für sie gibt es bestimmte Spezialtarife mit günstigen Konditionen. Zum Tarifrechner
Privat versichern lassen heißt, dass sich ein jeder genau die Leistungen im Tarif aussuchen darf, die er auch tatsächlich benötigt. Es sollte daher vorher klar sein, was Sie von ihrem Versicherungsschutz erwarten und welche Summe sie bereit sind, dafür auszugeben. Wer diese Fragen vor einem Versicherungsabschluss beantwortet, ist gut vorbereitet und bekommt den bestmöglichen Tarif präsentiert. Zum Tarifrechner
Um den bestmögliche Tarif für Sie aufzubereiten und lange Kontaktwege zu vermeiden, wird konkret nach ihren Personengebunden Daten gefragt. Außerdem kann so kostenloses Infomaterial schnellstmöglich versandt werden. Zum Tarifrechner
Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz persönlicher Daten sehr ernst. Wir behandeln personenbezogene Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Unsere Datenschutzerklärung
Fragen zum Anbieter
Versicherungen-online.de hilft Verbrauchern bei der Wahl der richtigen PKV durch gezielte Erfahrungsberichte und Ratgeber. Unsere Mission ist es, Sie über die aktuellsten Tarife und Geschehnisse auf dem Markt aufzuklären und Ihnen zu zeigen, wann eine Private Krankenversicherung möglich ist und wann nicht. Kontaktieren Sie uns
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Um das Vertrauen, dass in uns gesetzt wird zu erhalten, haben wir gewissen Qualitätsstandards definiert um einen anhaltendes hohes Niveau für unser Portal zu gewährleisten. So analysieren wir jeden Trend ganz genau und bereiten ihn für unsere Kunden ansprechend und verständlich auf. Jegliche Tarife die wir auf unserem Vergleichsportal anbieten, werden regelmäßig überprüft, wobei wir dabei in steten Austausch mit den Anbietern stehen.
Häufige Fragen von Angestellten
Zu den Vorteilen der Privaten Krankenversicherung für Angestellte zählen dabei unter anderem:
- Gesundheitsschutz, der je nach Tarif individuell bestimmt werden kann
- Wünsche, Bedürfnisse und Ansprüche können berücksichtigt werden
- Bei Erkrankung steht spezialisierte, medizinische Betreuung bereit
- Chefarztbehandlung und Einbettzimmer
- Wahl des betreuenden Arztes
- Erstattungen von erbrachten Leistungen
Wer nicht unter die gesetzliche Versicherungspflicht fällt, der kann sich privat versichern. Dabei steht der Weg auch Angestellten offen, die über die Einkommensgrenze von 69.300 Euro im Jahr (Stand: 2024) kommen. Mehr zum Thema PKV für Angestellte
Arbeitnehmer erhalten noch einen Zuschuss von ihrem Arbeitgeber, der in etwa die Hälfte der Beiträge zahlt. Das gilt jedoch nicht, wenn eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde. Dieser Teil muss von dem Versicherten selbst übernommen werden. Mehr zum Thema PKV für Angestellte
Nein. Wenn die Gesundheitsprüfung bestanden wurde und später der Versicherte erkrankt, müssen deswegen keine höheren Beiträge gezahlt werden. Es werden nur Risikozuschläge genommen, wenn bereits bei Vertragsunterzeichnern Erkrankungen bestehen sollten. Mehr zum Thema PKV für Angestellte
Wer privat versichert ist und einen Private Krankenversicherung Angestellte hat, wird die Leistungen erhalten, die vereinbart wurden. Sollten die Zahlung der monatlichen Kassenbeiträge aussetzen, kann es passieren, dass der Versicherte in einen Notlagentarif rutscht, der andere Leistungen beinhaltet. Mehr zum Thema PKV für Angestellte
Privatversicherte müssen ihre Arzt-Rechnungen zunächst selbst bezahlen. Wenn diese dann per Post oder Rechnungs-App eingereicht wurden, wird der Versicherer die Kosten erstatten. Dabei müssen Versicherte jedoch auf die Selbstbeteiligung achten, falls diese vereinbart wurde. Mehr zum Thema PKV für Angestellte
Der Zuschuss erfolgt durch den Arbeitgeber an angestellte PKV- und GKV-Versicherte und wird durch Multiplikation der Beitragsbemessungsgrenze mit dem Arbeitgeberanteil ermittelt. Mehr zum Thema PKV für Angestellte
Unter vielerlei Umständen kann es dem Versicherten passieren, dass sein Gehalt unter die Versicherungspflichtgrenze fällt. Beispielsweise beim Arbeitgeberwechsel oder bei einem Wechsel von Vollzeitbeschäftigung auf Teilzeitbeschäftigung. Unter diesen Umständen ist ein Wechsel zur gesetzlichen Krankenversicherung zwingend, es sei denn, der Versicherte ist über 55 Jahre. Fällt das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze, weil diese erhöht wurde, kann ein Antrag auf Befreiung innerhalb der folgenden drei Monate gestellt werden. Mehr zum Thema PKV für Angestellte
Häufige Fragen von Ärzten
Ärzte versorgen sich in der Regel selbst und haben ab einem gewissen Einkommen, als Angestellter sehr hohe Abzüge zur Krankenversicherung. Aus diesem Grund ist es ratsam, die eigens für Ärzte konzipierte Tarife in Anspruch zu nehmen. Die Versicherungen bieten dabei spezielle Tarifmodelle an, welche für Ärzte geringere Kosten verursachen. Mehr zum Thema PKV für Ärzte
Als Angestellter unterliegt auch der Mediziner der gesetzlichen Versicherungspflicht und muss für eine PKV für Ärzte die Versicherungspflichtgrenze von derzeit 69.300 Euro (Stand 2024) überschreiten. Nur dann ist es möglich sich eine Private Krankenversicherung zuzulegen. Für die Beitragshöhe werden dann das Alter, der Gesundheitszustand und die gewählten Leistungen in die Berechnung miteinbezogen. Mehr zum Thema PKV für Ärzte
Wenn Mediziner in der GKV verbleiben, werden über einen längeren Zeitraum Nachteile für diese entstehen. Zwar können sie ihre Familienmitglieder mitversichern, aber die Leistungen werden geringer ausfallen. So werden mit steigendem Gehalt nicht nur die Abzüge ansteigen, sondern die Leistungen geringer ausfallen als in der PKV. Die Änderungen der Gesundheitsreform werden sehr wahrscheinlich weiterhin zu einem Leistungsabfall führen. Mehr zum Thema PKV für Ärzte
Mediziner sind der Gefahr ausgeliefert berufsunfähig zu werden. Dabei stellt besonders das hohe Infektionsrisiko die größte Gefahr dar. Zwar sind Mediziner durch die Ärztekammer abgesichert, dennoch gibt es erst eine Rentenzahlung, wenn der Mediziner zu 100 Prozent berufsunfähig ist. Mehr zum Thema PKV für Ärzte
Mediziner, die in die PKV wechseln möchten, müssen als Angestellte über der Jahresbruttoentgeltgrenze liegen. Als selbstständiger Mediziner ist dies nicht nötig und der Weg in die Private Krankenversicherung für Ärzte ohne Probleme möglich. Der Wechsel sollte dennoch gut überlegt sein, da er nur schwer rückgängig zu machen ist. Innerhalb der PKV kann es auch im Nachhinein zu gewünschten Beitragsanpassungen kommen. Mehr zum Thema PKV für Ärzte
Ärzte können auch Ihre Angehörigen, wie Ehegatten, Lebenspartner und unterhaltsberechtigte Kinder mitversichern lassen. Sie sind dabei zu den gleichen vergünstigten Konditionen mitversichert. Bei Scheidung, Tod, Trennung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft und Erreichen der Altersgrenze bei Kindern endet das Familienversicherten-Verhältnis und die Angehörigen werden automatisch in einen Normaltarif gestuft. Mehr zum Thema PKV für Ärzte
Es können sich alle, sowohl angestellte als auch selbstständige Ärzte privatversichern lassen, mit Ausnahme von Tierärzten und Apothekern. Aber auch ohne Arzttarif können sich Tierärzte und Apotheker günstig privat versichern lassen. Mehr zum Thema PKV für Ärzte
Häufige Fragen von Arbeitslosen
Im Falle der Arbeitslosigkeit und einer Meldung bei der Bundesagentur für Arbeit werden die Krankenversicherungsbeiträge übernommen – auch bei privat Versicherten. Dabei übernimmt die Bundesagentur für Arbeit allerdings nur Beiträge, die auch bei einer gesetzlichen Krankenversicherung anfallen würden. Den Rest müsste der Versicherte selbst zahlen. So müssen Arbeitnehmern sich im Fall der Arbeitslosigkeit entscheiden, ob sie weiterhin privat versichert sein möchten, und eventuell in den PKV Basistarif oder für diese Zeit in die GKV wechseln möchten. Mehr zum Thema
Es gibt in der Regel keinen speziellen privaten Krankenversicherung Arbeitslos Tarif. Vielmehr können Versicherte mit ihrem Kundenberater sprechen und gegebenenfalls in den Basistarif wechseln oder aber einige Leistungen sowie die Selbstbeteiligung streichen, um den Beitrag zu senken. Mehr zum Thema
In einem solchen Fall bleibt die Wahl, ob der Versicherte zurück in die PKV wechseln möchte oder nun gesetzlich Krankenversichert bleibt, wenn eine Befreiung der gesetzlichen Versicherungspflicht bestand. Mehr zum Thema
Diese Möglichkeit besteht. Der Antrag auf Befreiung muss spätestens 3 Monate nach Beginn der Arbeitslosigkeit gestellt werden. Wenn von einer kurzfristigen Arbeitslosigkeit ausgegangen werden kann, ist das meist eine sinnvolle Entscheidung. Mehr zum Thema
In diesem Fall besteht kein Anspruch auf einen Wechsel in die GKV. Nur wer in den letzten 5 Jahren gesetzlich versichert war, kann eventuell in die GKV wechseln, ansonsten besteht weiterhin der private Versicherungsschutz. Mehr zum Thema
Mit dem Basistarif der PKV können Arbeitslose eventuell die Höhe ihrer Beitragskosten senken. Dabei entsprechen die Leistungen denen der GKV. Vor allem für Arbeitslose ab dem 55. Lebensjahr ist das ein sinnvoller Vorgang, um vorerst Kosten zu sparen. Mehr zum Thema
Eine Möglichkeit besteht beispielsweise auf die Erhöhung der Selbstbeteiligung oder in der Einsparung von bestimmten medizinischen Leistungen. Beitragsrückerstattungen sind ebenfalls möglich, sollten bestimmte Leistungen nicht wahrgenommen werden. Natürlich ist es in diesem Fall unabdinglich zu vergleichen und sich mehrere Angebote von Versicherern im Vorfeld zusammenstellen zu lassen. Zum Tarifrechner
Während der Arbeitslosigkeit ist es möglich, zurück in die GKV zu wechseln. Wechsel PKV GKV
Fragen rund um das Thema Baby
Wenn beide Elternteile bei einer privaten Krankenversicherung sind, so muss das Neugeborene ebenfalls dort privat versichert werden. Dabei ist zu beachten, dass es keine Familienversicherung gibt und das Neugeborene mit einer eigenen Police versichert werden muss, die kostenpflichtig ist. Alles zum Thema PKV und Baby
Da es in der privaten Krankenversicherung keine Familienversicherung gibt, die der gesetzlichen entspricht, müssen alle Familienmitglieder einzeln versichert werden. Dadurch entstehen allerdings auch für jedes Familienmitglied Kosten. Freiberufler und Selbstständige müssen diesen Beitrag komplett selbst übernehmen, allerdings können sie ihn bei der Steuererklärung absetzen. Angestellte Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss, der sich ebenfalls auf die zu leistenden Beiträge für das Kind erstrecken kann. Alles zum Thema PKV und Baby
Wer bereits Schwanger ist und in die PKV wechseln möchte, wird dies, ob der Wartezeit, meist zu erschwerten Bedingungen vorfinden. Bei Erwachsenen wird prinzipiell eine Gesundheitsprüfung durchgeführt, bevor die Aufnahme in die PKV abgeschlossen werden kann. Schwangere stellen jedoch einen höheren Kostenfaktor für die PKV dar. Aus diesem Grund werden die meisten Schwangeren von den privaten Krankenkassen abgelehnt. Es ist jedoch möglich, vorerst den Basistarif der privaten Krankenversicherung zu nutzen und nach der Geburt in einen anderen Tarif der Gesellschaft zu wechseln. Alles zum Thema PKV und Baby
Nein, bei einer privaten Krankenversicherung müssen die Familienmitglieder sich selbst versichern bzw. müssen Eltern für ihre Kinder eigene Policen abschließen. Einige Versicherer gehen allerdings dazu über und bieten Familien-Tarife an. Alles zum Thema PKV und Baby
Den besten Tarif für Babys finden Eltern, wenn sie sich mehrere Angebote einholen wozu der PKV Vergleich Hilfe leisten kann. Dazu kann und sollte sowohl ein Angebot der eigenen PKV als auch Angebote anderer Anbieter eingeholt werden. Besteht die Wahl, ob das Baby eine Private Krankenversicherung erhalten soll oder nicht, ist es ratsam, eine Kostengegenüberstellung durchzuführen. Das lohnt sich vor allem dann, wenn bei der gesetzlichen Krankenkasse ebenfalls Kosten anfallen würden. Vor allem eine PKV Selbstbeteiligung kann sinnvoll sein, um die Kosten der PKV Baby zu senken. Alles zum Thema PKV und Baby
Zumeist ist es sinnvoll, erst nach der Geburt in die PKV zu wechseln, da Schwangere einen erhöhten Kostenfaktor darstellen und deshalb von vielen Versicherern abgelehnt werden. Alles zum Thema PKV und Baby
Es gibt die sogenannte Alleinversicherung für Kinder. Diese sollte in Anbetracht der gewünschten Leistungen natürlich genauso sorgfältig abgeschlossen werden, wie bei einem Erwachsenen. Da Kinder allgemein wenig Kosten im Gesundheitswesen verursachen, sind die Beiträge für Kinder besonders niedrig. Außerdem findet keine Gesundheitsprüfung statt, wenn das Baby zwei Monate nach der Geburt angemeldet wird. Die meisten PKVs verzichten an dieser Stelle auf die Gesundheitsprüfung, selbst wenn angeborene Krankheiten bestehen. Alles zum Thema PKV und Baby
Der Arbeitgeberzuschuss kann sich auch auf die Beitragskosten für die Baby PKV auswirken. Das hängt allerdings davon ab, wie hoch die Beitragskosten der Mutter oder des Vaters sind. Alles zum Thema PKV und Baby
In der Regel sollte es möglich sein, die Beitragskosten des Babys zu senken. Denn ein Baby braucht im Normalfall kein Einbettzimmer. Der Zahntarif kann zu dieser noch komplett entfallen. Auch der Selbstbehalt kann hier frei gewählt werden und so die Beitragskosten senken. Alles zum Thema PKV und Baby
Wenn das Baby mit in die Private Krankenversicherung soll, muss der Antrag dazu innerhalb der ersten zwei Monate nach der Geburt gestellt werden. Zumindest wenn nicht bereits beide Elternteile in der privaten Krankenversicherung sind. Alles zum Thema PKV und Baby
Fragen rund um das Thema Kind
Der Gesetzgeber sieht vor, dass Kinder bei dem Elternteil versichert werden, das ein höheres Einkommen hat. Wenn nun ein Elternteil privat versichert ist, muss das Kind ebenfalls privat versichert sein. Es ist auch möglich, das Kind gesetzlich zu versichern, allerdings treten an dieser Stelle ebenfalls Beitragskosten auf, sodass ein genauer Vergleich lohnt, um die finanziellen Unterschiede herauszufinden. Hierbei kann der PKV Vergleichsrechner Hilfe leisten. Mehr zum Thema PKV und Kind
Es kommt hierbei darauf an, wie das Elternteil selbst versichert ist. Sind beide Elternteile privat versichert, muss das Kind ebenfalls mit in die private Versicherung aufgenommen werden. Ist ein Elternteil privat und das andere gesetzlich versichert, spielt das Einkommen eine Rolle. Das Kind wird in dem Fall, bei dem Elternteil versichert, welches das höhere Einkommen hat. Mehr zum Thema PKV und Kind
Diese Option besteht nur in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Kind muss in der eine eigene Police für die Kinder PKV erhalten. Mehr zum Thema PKV und Kind
Das Kind wird in denselben Tarif eingestuft wie das versicherte Elternteil. Es ist nicht möglich, dass das Kind einen besseren Tarif erhält. Das kann lediglich passieren, wenn sich dazu entschieden wird, dass Kind bei einer anderen Versicherung unterzubringen. In diesem Fall kann es auch zur Gesundheitsprüfung kommen, die sonst wegfallen würde. Mehr zum Thema PKV und Kind
Ja, diese Option besteht. Dazu ist es sinnvoll, sich mit einem Kundenberater zusammenzusetzen und diese im Detail durchzugehen. Kinder haben in der Regel andere Leistungsansprüche als Erwachsene. Mehr zum Thema PKV und Kind
In der Regel muss das Elternteil drei Monate bei einer privaten Versicherung Kunde sein, um auch das Kind privat versichern zu können. Ist das nicht der Fall, können Zusatzversicherungen abgeschlossen werden, welche die gesetzliche Krankenversicherung aufwerten und Lücken schließen. Mehr zum Thema PKV und Kind
Mit dem Aufnahmezwang für Babys können Eltern schon sehr früh dafür sorgen, dass ihr Kind privat versichert ist. Das bietet sich vor allem für Eltern an, deren Kind nicht gesund zur Welt kam. Bedingung ist allerdings, dass ein Elternteil bereits seit drei Monaten privat versichert ist und der Antrag innerhalb der ersten zwei Monate nach der Geburt gestellt wird. Die Private Krankenversicherung muss das Kind aufnehmen, ohne eine Gesundheitsprüfung durchzuführen oder aber Risikozuschläge zu verlangen. Eltern können auf diese Weise niedrigere Beiträge erwarten. Mehr zum Thema PKV und Kind
Erkranken Versicherte erst nach Vertragsabschluss an einer chronischen Erkrankung, werden ihre Beiträge aus diesem Grund definitiv nicht erhöht, gleiches gilt für den Umfang der Leistungen. Bei Abschluss eines neuen Vertrags, wird vorher eine entsprechende Gesundheitsprüfung durchgeführt, in der die chronische Erkrankung des Kinds angegeben werden muss. Dies führt konsequenterweise zu höheren Beiträgen, da die Beiträge auf dem gesundheitlichen Risiko beruhen. Es sollte eine umfassende Tarifprüfung bei verschiedenen Gesellschaften auch bezüglich der angebotenen Leistungen durchgeführt werden. Hierbei kann der PKV Vergleichsrechner Hilfe leisten. Mehr zum Thema PKV und Kind
Ja, im Gegensatz zu den normalen Erwachsenentarifen, gibt es spezielle Tarife für Kinder und Jugendliche. Hierbei kann der PKV Vergleichsrechner Hilfe leisten. Mehr zum Thema PKV und Kind
Fragen rund um das Thema Familie
Wenn Eltern in verschiedenen Krankenversicherungssystemen versichert sind, kann gewählt werden, wo das Kind mitversichert werden soll. Wenn nur ein Elternteil dabei die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, ist es möglich frei zu wählen, wo das Kind versichert sein soll. Übersteigen jedoch beide Einkommen die Versicherungspflichtgrenze von derzeit 69.300 Euro (Stand: 2024), dann können die Kinder nur gesetzlich versichert werden, wenn der Elternteil mit dem höheren Einkommen auch bei einer GKV versichert ist. Ist das nicht der Fall, müssen die Kinder in einer privaten Krankenversicherung untergebracht werden. Mehr zum Thema PKV und Familie
Der private Krankenversicherer muss das Kind in die PKV aufnehmen, sofern dies innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt beantragt wird. In diesem Fall würde die Gesundheitsprüfung entfallen und keine Risikozuschläge anfallen, selbst wenn das Kind angeborene Krankheiten hat. Wird das Kind aufgenommen, darf es dabei allerdings nicht in einen höheren Tarif eingestuft werden, als das/die Elternteil/e. Entscheiden sich Eltern allerdings dafür, dass Kind in einer anderen Versicherungsgruppe zu versichern, dann kann diese auf eine Gesundheitsprüfung bestehen oder einen höheren Tarif ansetzen. Mehr zum Thema PKV und Familie
Leider nein. Der Versicherungsschutz der PKV sieht in dem Sinne keine Familienversicherung vor. Einzelne Private Krankenversicherung Familie Tarife werden zwar angeboten, aber die Familienmitglieder müssen dennoch einzeln versichert werden. Mehr zum Thema PKV und Familie
Das ist nicht der Fall, wenn die Anmeldung zur Familienversicherung innerhalb der ersten zwei Monate nach der Geburt erfolgt. Die meisten PKVs verzichten an dieser Stelle auf die Gesundheitsprüfung, selbst wenn angeborene Krankheiten bestehen. Mehr zum Thema PKV und Familie
Dies muss erfolgen, wenn der Elternteil privat versichert ist, der ein höheres Einkommen hat. Sollte die Person mit dem höheren Einkommen gesetzlich versichert sein, dann ist die Wahl der Krankenversicherung frei. Mehr zum Thema PKV und Familie
Im Falle der Elternzeit wird der Zuschuss für angestellte Arbeitnehmer entfallen, sodass diese die Beitragskosten vollständig tragen müssen. Wer in dieser Zeit unter die Versicherungspflichtgrenze fällt, wird automatisch in die gesetzliche Krankenversicherung gestuft. Sollte zu erwarten sein, dass das Einkommen mit Aufnahme der Arbeit wieder über der Versicherungspflichtgrenze liegt, kann eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden. Mehr zum Thema PKV und Familie
Wenn die Versicherung in der PKV für einen gewissen Zeitraum unterbrochen werden muss, wird mit der Anwartschaftsversicherung der spätere Eintritt zu den aktuellen Bedingungen gesichert sein. Bei einem Neueintritt in die PKV ist dann keine Gesundheitsprüfung nötig. Vielmehr erwerben Versicherte hier das Recht, wieder in die PKV einzutreten und dabei die bestehenden Konditionen des aktuellen Vertrages zu nutzen. Mehr zum Thema PKV und Familie
Der Arbeitgeberzuschuss wird auch für die privat mitversicherten Kinder und gegeben falls auch für die Ehefrau mitgezahlt. Dabei sind jedoch bestimmte Höchstgrenzen festgelegt, bis zu denen der Arbeitgeberzuschuss gezahlt wird.
Vor der Heirat hat das Kind Anspruch auf eine kostenfreie Familienversicherung, sollte die Mutter gesetzlich krankenversichert sein. Ist der Ehepartner Mitglied einer PKV haben beide Ehepartner die Wahl, wo sie das Kind versichern lassen wollen, vorausgesetzt es erfolgte vorher eine zügige Meldung der Umstände.
Häufige Fragen von Beamten
Beamte erhalten Beihilfe als ergänzende Fürsorgeleistung des Dienstherrn für den Anteil, der durch die Eigenvorsorgen nicht abgedeckt ist. Mit einer privaten Krankenversicherung können Beamte die optimale Ergänzung der Krankenversicherung erfahren. Viele Leistungen werden preiswert angeboten, welche den Versicherungsschutz ausbauen. So werden ambulante Heilbehandlungen, stationäre Behandlungen und zahnärztliche Behandlungen abgedeckt. Für Beamte ist die die PKV für Beamte daher eine mögliche Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung, da in dieser kein Anspruch auf Beihilfeanspruch besteht. Welche Private Krankenversicherung Kosten auf Beamte zukommen kann mithilfe des PKV Vergleichrechners ermittelt werden. Mehr zum Thema PKV und Beamte
Beihilfe ist mit dem Arbeitgeberanteil der gesetzlichen Krankenkasse vergleichbar. Es handelt sich also um eine finanzielle Unterstützung in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen für deutsche Beamte, Soldaten und Berufsrichter. Erstattet werden 50 bis 80 Prozent der Aufwendungen, je nach Familiensituation und Bundes- bzw. Landesrecht. Dabei werden in der Regel nur beihilfefähige Aufwendungen berücksichtigt und Selbstbehalte abgezogen. Mehr zum Thema PKV und Beamte
Die Beihilfe gilt auch für Ehegatten und Kinder. Bei Kindern gilt, dass sie grundsätzlich solange beihilfeberechtigt sind, wie Anspruch auf Kindergeld besteht. Sprich, spätestens wenn das 25. Lebensjahr vollendet ist, endet der Anspruch auf Beihilfe.
Auch Ehepartner haben Anspruch auf Beihilfe, wenn ihr Einkommen eine Summe von 17.000 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigt und abzusehen ist, dass dies auch nicht der Fall sein wird. Diese Grenze ist vom Bund festgesetzt, kann aber in den Bundesländern variieren. In den folgenden Ländern werden die Beihilfeverordnungen des Bundes angewendet: Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig Holstein und Thüringen.
Zusätzlich haben auch Richter, Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldaten der Bundeswehr einen Anspruch auf Beihilfe. Auch Beschäftigte des Bundes, des Landes, einer Gemeinde oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft haben in einigen Fällen Anspruch auf Beihilfe. Mehr zum Thema PKV und Beamte
Eine Beihilfe wird nur dann gewährt, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Entstehen der Aufwendungen oder Ausstellen der Rechnung beantragt wird. Mehr zum Thema PKV und Beamte
Die Beihilfe gilt auch für Ehegatten und Kinder. Für den Ehepartner werden 70 Prozent für Kinder 80 Prozent übernommen. Da dennoch ein Teil der Versorgung offen bleibt, ist es für Beihilfeberechtigte sinnvoll, wenn sie eine PKV abschließen, um diese Versorgungslücke zu schließen.
Bei Kindern gilt, dass sie grundsätzlich solange beihilfeberechtigt sind, wie Anspruch auf Kindergeld besteht. Sprich, spätestens wenn das 25. Lebensjahr vollendet ist, endet der Anspruch auf Beihilfe.
Auch Ehepartner haben Anspruch auf Beihilfe, wenn ihr Einkommen eine Summe von 17.000 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigt und abzusehen ist, dass dies auch nicht der Fall sein wird. Diese Grenze ist vom Bund festgesetzt, kann aber in den Bundesländern variieren. In den folgenden Ländern werden die Beihilfeverordnungen des Bundes angewendet: Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig Holstein und Thüringen. Zusätzlich haben auch Richter, Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldaten der Bundeswehr einen Anspruch auf Beihilfe. Auch Beschäftigte des Bundes, des Landes, einer Gemeinde oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft haben in einigen Fällen Anspruch auf Beihilfe. Mehr zum Thema PKV und Beamte
Ja, denn auch wenn Beamte nicht sozialversicherungspflichtig sind, müssen sie sich dennoch versichern. Dabei steht es ihnen frei ob sie sich gesetzlich versichern oder eine Private Krankenversicherung Beamte abschließen. Mehr zum Thema PKV und Beamte
Diese kann zwischen 50 und 80 Prozent liegen. Jeweils in Abhängigkeit vom Familienstand und dem Bundesland des Beamten. Mehr zum Thema PKV und Beamte
Folgender Bemessungssatz wird gewährleistet:
- Beihilfeberechtigte – 50 Prozent
- Beihilfeberechtigte mit zwei oder mehr im Familienzuschlag berechtigten Kinder – 70 Prozent
- Berücksichtigungsfähige Ehegatten – 70 Prozent
- Jedes im Familienzuschlag berücksichtigungsfähige Kind – 80 Prozent
- Empfängerinnen und Empfänger von Versorgungsbezügen – 70 Prozent
Da die Beihilfe nur zwischen 50 und 80 Prozent der entstehenden Krankheitskosten abdeckt, müssen die Versorgungslücken geschlossen werden. Mit einer privaten Krankenversicherung haben Beihilfeberechtigte die Möglichkeiten diese Lücke zu schließen. Beihilfebeiträge sind in der Regel niedriger als die Beiträge zur GKV. In der Regel ist die Beihilfe bis zu einem bestimmten Alter möglich, danach folgt die Einstufung in den Normaltarif der PKV. Mehr zum Thema PKV und Beamte
Da Ehepartner von Beamten Beihilfeberechtigte sind, können auch sie in eine Private Krankenversicherung wechseln. Bei guter Gesundheit kann hier viel Geld gespart werden und ein Vergleich der Tarife lohnt in diesem Fall. Mehr zum Thema PKV und Beamte
Häufige Fragen von Freiberuflern
Durch den Wechsel in die Private Krankenversicherung haben Versicherte in der Regel niedrigere Beiträge zu leisten als das in der GKV der Fall ist. Das liegt vor allem daran, dass die Beiträge der PKV sich nicht anhand des Gehalts berechnen, sondern anhand des Alters und des Gesundheitszustandes. Mehr zum Thema PKV und Freiberufler
Nein. Als Freiberufler kann frei gewählt werden, für welche Versicherungsform sich entschieden wird. Dennoch haben die meisten Freiberufler Vorteile, wenn sie sich für die PKV entscheiden, da ihre Beitragskosten geringer ausfallen werden. Mehr zum Thema PKV und Freiberufler
Dieser Wechsel ist nur möglich, wenn ein Angestelltenverhältnis besteht und das Einkommen unterhalb der Jahresentgeltbruttogrenze von 69.300 Euro liegt (Stand: 2024). In einem solchen Fall ist es möglich, sich wieder gesetzlich kranken zu versichern. Mehr zum Thema PKV und Freiberufler
In der Regel ja. Einige private Versicherer stellen diese bereits auf ihrer Webseite dar. Dennoch lohnt sich bei der Versicherung der Wahl zu fragen, welche Möglichkeiten es gibt. Es werden vor allem für den Berufsstand „Arzt“ extra Tarife angeboten. Mehr zum Thema PKV und Freiberufler
Grundsätzlich ja, jedoch sollte das Einkommen über 2500€ monatlich betragen damit sich ein Wechsel auch lohnt. Die KSK zahlt hier einen Zuschuss, den sie auch für die Gesetzliche Krankenversicherung zahlen würde. Dieser errechnet sich aus dem voraussichtlichen Einkommen, kann aber auch im Nachhinein korrigiert werden. Mehr zum Thema PKV und Freiberufler
Häufige Fragen von Selbstständigen
Junge Existenzgründer können in der Private Krankenversicherung für Selbstständige einen preiswerten Schutz erfahren. Der Start in die Selbstständigkeit ist (meist) nicht mit einem regelmäßigen Einkommen versehen. Vielmehr gilt es, die Kosten überschaubar zu halten. Aus diesem Grund suchen sich viele Selbstständige eine Private Krankenversicherung, welche eine grundlegende Absicherung darstellt, die dem Niveau der gesetzlichen Krankenkassen entspricht. Ausgestattet mit einer hohen Selbstbeteiligung sowie attraktiven Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit können junge Existenzgründer so ihre Beitragssätze erheblich senken. Mehr zum Thema PKV und Selbständige
Unternehmen suchen bei einer privaten Krankenversicherung einen zusätzlichen Gesundheitsschutz, welcher mit guten Leistungen ausgestattet ist. Die erfolgreiche Selbstständigkeit ist an viele Jahre des harten Einsatzes geknüpft, welche durch besondere Leistungen der Gesundheitsversorgung ausgeglichen werden sollen. So sind alternative Heilverfahren, Krankengeld, die Unterbringung im Einbettzimmer mit Chefarzt-Betreuung und hochwertige Erstattungen im dentalen Bereich wohlverdiente Vorzüge. Mehr zum Thema PKV und Selbständige
Eine allgemeine Aussage kann an dieser Stelle nicht getroffen werden, vielmehr muss hier auf die persönlichen Bedürfnisse verwiesen werden. Als Selbstständiger besteht die Wahl zwischen der GKV und PKV. Dabei muss auch klar festgehalten werden, dass die vielen Tarife in der PKV, die Wahl nicht gerade leichter machen. Aus diesem Grund lässt sich der PKV Vergleich empfehlen um einen Überblick zu verschaffen und die Entscheidung zu erleichtern.
Die freiwillige Versicherung in der GKV ist dabei an bestimmte Vorversicherungszeiten geknüpft und bietet nur ein eingeschränktes Leistungsspektrum an. Die PKV hingegen kann für ältere Versicherungsnehmer und bei bestehenden Vorerkrankungen teuer werden. Mehr zum Thema PKV und Selbständige
Nein. Ein Mindesteinkommen wird von Selbstständigen nicht benötigt. Diese haben die freie Wahl sich entweder gesetzlich oder privat zu versichern. Mehr zum Thema PKV und Selbständige
Ja, innerhalb der privaten Versicherung kann der Tarif gewechselt werden. Die Beitragsrückstellungen werden dabei in den neuen Tarif überschrieben. Mehr zum Thema PKV und Selbständige
Eher nicht. Ein Zurück in die GKV ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Beispielsweise wenn das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze fällt und der Versicherte wieder versicherungspflichtig wird. Mehr zum Thema PKV und Selbständige
Der Notlagentarif wurde vom Gesetzgeber für Privatversicherte eingeführt, die nicht mehr ihre Beiträge zahlen können. Der Notlagentarif ist ein spezieller Tarif, der einen reduzierten Leistungsumfang aufweist. Wer über ihn versichert ist, kann medizinische Leistungen der Akut- und Schmerzversorgung sowie bei chronischer Krankheit beziehen. Zu den Leistungen vom Notlagentarif PKV zählen außerdem die teilstationäre und stationäre Versorgung und die Leistungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung. Mehr zum Notlagentarif
Gute Chancen auf einen niedrigen Beitragssatz hat derjenige, der ein junger Versicherungseinsteiger ist, wenig bis keine körperlichen Vorerkrankungen oder chronische Beschwerden hat, einen gesunden Lebensstil pflegt und unter 55 Jahren ist.
Dabei ist es essentiell, dass sich der zu Versichernde darüber im Klaren ist, was er von seinem Versicherungsschutz erwartet und welche Summe er bereit ist, dafür auszugeben. Beispielsweise könnte er sich auf eine höhere Selbstbeteiligung einlassen oder von einigen medizinischen Leistungen verabschieden. Eine weitere Möglichkeit zum Geld sparen können Beitragsrückerstattungen sein, wenn bestimmte Leistungen nicht wahrgenommen werden.
Natürlich ist es in diesem Fall unabdinglich zu vergleichen und sich mehrere Angebote von Versicherern im Vorfeld zusammenstellen zu lassen. Zum Tarifrechner
Seit dem Jahr 2010 können steuerpflichtige Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge vollständig von der Einkommenssteuer absetzen. Im Prinzip gibt es nur eine Voraussetzung, die erfüllt sein muss. Die erbrachten Leistungen müssen denen der Basisversicherung entsprechen. Wenn das der Fall ist, ist die Private Krankenversicherung steuerlich absetzbar. Die Höchstbeträge, die das PKV absetzen ermöglichen, sind für Arbeitnehmer auf bis zu 1.900 Euro und für Selbständige und Freiberufler auf bis zu 2.800 Euro festgesetzt. Mehr dazu
Besteht der Wunsch in die GKV zu wechseln, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So muss das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze (69.300€ im Jahr) fallen. Ab dem 55. Lebensjahr ist der Wechsel in die GKV nicht mehr möglich bzw. nur noch unter erschwerten Bedingungen durchzuführen. Mehr dazu
Häufige Fragen von Lehrern
Früher wurde das Berufsfeld des Lehrers automatisch verbeamtet, heutzutage kann es, je nach Bundesland, auch in einem Angestelltenverhältnis oder als Freiberufler ohne Beamtenstatus enden. Die berufliche Situation ist dabei ausschlaggebend, ob eine Private Krankenversicherung Lehrer gewählt wird, oder nicht. So können verbeamtete Lehrer nach Beihilfetarifen suchen, Angestellte und Freiberufler müssen jedoch andere Private Krankenversicherung Voraussetzungen erfüllen.
Mit dieser Versicherung können Beamte oder auch Angestellte Versorgungslücken der gesetzlichen Krankenkasse schließen. Diese können dabei sowohl im ambulanten und stationären Bereich als auch im zahnärztlichen Bereich liegen. Mehr zum Thema PKV für Lehrer
Nein, in den Bundesländern Berlin und Thüringen werden Referendare mit Eintritt in den Beruf Lehrer nicht verbeamtet. Mehr zum Thema PKV für Lehrer
Dass Lehrer verbeamtet werden ist zwar noch die Regel, aber leider trifft diese nicht bundesweit zu. So werden je nach Bundesland Lehrer unterschiedlich verbeamtet. Mehr zum Thema PKV für Lehrer
Prinzipiell ja, dabei müssen aber Lehrer, welche in einem Angestelltenverhältnis sind, beachten, dass sie über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 69.300 Euro liegen. Ansonsten wird ihnen die PKV verwehrt, da sie noch unter die gesetzliche Krankenversicherungspflicht fallen. Beamte und Freiberufler können sich problemlos in der PKV Lehrer versichern. Mehr zum Thema PKV für Lehrer
Beihilfe ist mit dem Arbeitgeberanteil der gesetzlichen Krankenkasse vergleichbar. Es handelt sich also um eine finanzielle Unterstützung in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen für deutsche Beamte, Soldaten und Berufsrichter. Erstattet werden 50 bis 80 Prozent der Aufwendungen, je nach Familiensituation und Bundes- bzw. Landesrecht. Dabei werden in der Regel nur beihilfefähige Aufwendungen berücksichtigt und Selbstbehalte abgezogen. Mehr zum Thema PKV und Beamte
Ja, zwar sind Beamte nicht sozialversicherungspflichtig, aber krankenversicherungspflichtig. Daher müssen sie sich versichern. Die Entscheidung, ob gesetzlich oder privat bleibt dabei jedem selbst überlassen. Mehr zum Thema PKV und Beamte
Als Beamter auf Widerruf oder auf Probe ist der zu Versichernde als Beamter eingestuft und kann sich neben dem Beihilfeanspruch privat versichern lassen. Wichtig ist, dass vor der Entscheidung natürlich spätere Veränderungen bezüglich persönlicher Zukunft oder auch dem widerrufenden Beamtenstatus mit in die Überlegungen einbezogen werden. Sollte das eintreffen, kann der zu Versichernde als Angestellter, der unterhalb der JAEG Grenze liegt, wieder in die GKV wechseln. Ein Vergleich der verschiedenen Tarife vor dem Wechsel lohnt sich und kann mit unserem kostenlosem Tarifrechner durchgeführt werden.
Fragen rund um das Thema Rente und Alter
Die Beiträge werden im Alter etwas sinken. Das liegt zum einen daran, dass der 10-prozentige Zuschlag ab dem 60. Lebensjahr entfällt und dass das Krankentagegeld mit offiziellem Eintritt in die Rente wegfallen wird. Alles zum Thema PKV und Rente
Ab dem 55. Lebensjahr sehen neue Leitlinien es vor, dass die Versicherung günstigere Tarife anbieten muss. Mit dem Eintritt ins Rentenalter kann ebenfalls ein interner Tarifwechsel vollzogen werden, bei dem die Altersrückstellungen PKV [Altersrückstellungen PKV] erhalten bleiben. Alles zum Thema PKV und Rente
Dieser Vorgang ist leider fast unmöglich. Als Versicherter kann nur in die gesetzliche Krankenkasse gewechselt werden, wenn das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze von derzeit 69.300 Euro (Stand: 2024) fällt. Dazu kann entweder im Jahr vor dem Rentenantritt den Verdienst stark minimiert werden oder eine Meldung als Arbeitsloser erfolgen, um Arbeitslosengeld I zu beziehen. Die Arbeitsagentur wird eine gesetzliche Krankenversicherung veranlassen. Alles zum Thema PKV und Rente
Bereits ab dem ersten Tag der Beitragszahlung werden sogenannte „Altersrückstellungen“ gebildet, die rund 10 Prozent des Beitrags ausmachen. Diese werden ab dem 65. Lebensjahr dafür verwendet, die Beiträge der PKV stabil zu halten. Alles zum Thema PKV und Rente
Im Alter ist es in der Regel der Fall, dass der Bedarf an medizinischer Versorgung ansteigt. Um zu verhindern, dass auch die Beiträge ansteigen, greifen Versicherer in diesem Moment auf die angesammelten Altersrückstellungen zurück. Diese stellen sicher, dass die Beiträge konstant bleiben. Alles zum Thema PKV und Rente
Der Basistarif wurde zum 1. Januar 2009 mit der Gesundheitsreform eingeführt. Seit diesem Tag unterliegen Versicherer der Pflicht einen Tarif zu führen, der den Leistungen der GKV entspricht. Wenn ein Wechsel PKV GKV nicht möglich ist, können Versicherte in den Basistarif wechseln. Sie genießen weiterhin die Vorteile der PKV, müssen aber niedrigere Beiträge zahlen.
Die Krankentageversicherung entfällt mit Ende des aktiven Arbeitslebens, da der Versicherte in diesem Fall keiner geregelten Arbeit mehr nachkommen muss bzw. nicht mehr „arbeitsunfähig“ sein kann. Daher verringert sich auch der Beitragssatz im Alter, da der Versicherte die Krankentageversicherung auch nicht mehr zahlt. Alles zum Thema PKV und Rente
Häufige Fragen von Studenten
Studenten können während des Studiums von den Vorzügen einer privaten Krankenversicherung profitieren. Diese bietet dem Studenten die Möglichkeit, die Vorzüge eines Privatpatienten zu genießen und zusätzliche Leistungen abdecken zu lassen. Alles zum Thema PKV und Studenten
Studenten sollten zum einen nicht mehr familienversichert sein oder aber mehr als 350 Euro pro Monat verdienen. Dabei ist es wichtig, dass Studenten innerhalb der ersten 3 Monate nach Studienbeginn eine Befreiung der Versicherungspflicht beantragen. Diese kann dann dazu genutzt werden, um sich privat zu versichern. Alles zum Thema PKV und Studenten
In den meisten Fällen wird das nicht der Fall sein, dass hängt allerdings von der gesetzlichen Krankenversicherung und dem Versicherungsalter des Studenten ab. Alles zum Thema PKV und Studenten
Das Amt für Ausbildungsförderung zahlt Studieren, die privatversichert sind auf Antrag einen Zuschuss von 62 Euro zu dem Krankenversicherungsbeitrag. 11 Euro werden zum Pflegeversicherungsbeitrag gezahlt. Insgesamt beträgt der Zuschuss also 73 Euro. Die Höhe des Zuschusses unterscheidet sich dabei nicht zwischen gesetzlich und privat versicherten Antragstellern. Alles zum Thema PKV und Studenten
In diesem Fall zahlen die Arbeitsagenturen den vollen Beitrag von maximal 300 Euro pro Monat für die Private Krankenversicherung. Wenn jedoch Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht, erfolgt die automatische Anmeldung von der Arbeitsagentur in der gesetzlichen Krankenkasse. Die Arbeitsagentur zahlt die Beiträge. Alles zum Thema PKV und Studenten
Der Private Krankenversicherungsmarkt für Studenten bietet derzeit eine reiche Auswahl an Studenten PKVs an, dabei kommt es jedoch immer darauf an, welche Leistungen abgedeckt werden sollen. Studierende sollten sich gut überlegen, ob der Wechsel in die PKV wirklich sinnvoll ist. Ein individueller Tarifvergleich der Privatversicherer kann daher äußerst sinnvoll sein. Der PKV Vergleich gibt Ihnen einen weitläufigen Überblick.
Wenn Studierende eine Private Krankenversicherung im Ausland benötigen, z.B. wenn sie einen Auslandsaufenthalt im Rahmen ihres Studiums planen, können sie sich bei einigen privaten Krankenversicherungsgesellschaften entsprechende Tarife nutzen, da es sich um einen ausbildungsbedingten Auslandsaufenthalt handelt. Mehr dazu
Dazu gibt es verschiedene Regelungen, die den Nebenjob nach bestimmten Regelungen kategorisieren:
- Nebenjob während den Semesterferien: Dieser ist sozialversicherungsfrei, wenn er nicht länger als 6 Monate dauert.
- Im Praktikum: Dieses ist sozialversicherungsfrei, auch wenn es zeitlich unbegrenzt andauert.
- Nebenjob während den Vorlesungen: Diese sind nur sozialversicherungsfrei, wenn sie nicht länger als zwei Monate am Stück ausgeübt werden, 450€ Monatsverdienst nicht überschreiten und wöchentlich nicht mehr als 20h betragen.
Da Beamte einen Anspruch auf Beihilfe vom Staat haben, können sie auch ihre Kinder mitversichern lassen, welche bis zu 80% Beihilfe bekommen. Dieser Anspruch auf Mitversicherung entfällt jedoch mit Erreichen des 25. Lebensjahrs. Die Beihilfe kann übrigens auch entfallen, wenn das monatliche Einkommen mehr als 640€ beträgt.
Wer vorher privat versichert war, ist zukünftig über den privaten Beihilfetarif versichert (welcher bei 20-25% liegt). Ein Wechsel zur GKV ist hier ab Ende des Studiums möglich. Bis dahin kann bei ihrem Versicherer auch zu einem günstigen Studententarif gewechselt werden. Ein Vergleich der Tarife der verschiedenen Gesellschaften lohnt sich auch hier.
Fragen zum Auslandsaufenthalt
Die privaten Krankenvollversicherungen umfassen in der Regel einen weltweiten Krankenschutz. Alle Leistungen, die zum jeweiligen Tarif gehören, gelten somit weltweit und der Privatversicherte kann unbesorgt auf Reisen sein. Dazu gehört zum Beispiel die vollständige oder teilweise Kostenerstattung bei ambulanten, stationären oder zahnärztlichen Behandlungen. Hierbei kommt es immer auf den jeweils gewählten Tarif an. Alles zum Thema PKV und Auslandsaufenthalt
Die Versicherung bleibt bestehen, sollte der Umzug in ein anderes EU-Land erfolgen. Weiterhin ist der Versicherer zu Leistungen verpflichtet, bei einem Aufenthalt in Deutschland zu erbringen hätte. Die Versicherung endet, sollte der Umzug in ein Land erfolgen, dass nicht Mitglied der EU oder des EWR ist. Der Versicherer kann aber um eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses gebeten werden, wobei hier mit Beitragszuschlägen zu rechnen ist. Alles zum Thema PKV und Auslandsaufenthalt
Wenn Studierende eine Private Krankenversicherung im Ausland benötigen, z.B. wenn sie einen Auslandsaufenthalt im Rahmen ihres Studiums planen, können sie sich bei einigen privaten Krankenversicherungsgesellschaften entsprechende Tarife nutzen, da es sich um einen ausbildungsbedingten Auslandsaufenthalt handelt. Alles zum Thema PKV und Auslandsaufenthalt
Fragen rund um das Thema Steuern
Seit dem Jahr 2010 können steuerpflichtige Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge vollständig von der Einkommenssteuer absetzen. Mehr zum Thema PKV und Steuern
Im Prinzip gibt es nur eine Voraussetzung, die erfüllt sein muss. Die erbrachten Leistungen müssen denen der Basisversicherung entsprechen. Wenn das der Fall ist, ist die Private Krankenversicherung steuerlich absetzbar. Mehr zum Thema PKV und Steuern
Die Höchstbeträge, die das PKV absetzen ermöglichen, sind für Arbeitnehmer auf bis zu 1.900 Euro und für Selbständige und Freiberufler auf bis zu 2.800 Euro festgesetzt. Mehr zum Thema PKV und Steuern