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Elektronisches Rezept: Funktion, Vorteile und Einlösung

Kassenpatienten haben beim Arzt bisher immer ein rosafarbenes Rezept erhalten und sind damit in die nächste Apotheke gegangen. Seit 01. Januar 2024 gilt eine neue Zeitrechnung. Es gibt kein rosa Papier-Rezept mehr. Wer jetzt als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung zum Arzt geht, bekommt ein E-Rezept (manchmal auch eRezept). Dahinter verbirgt sich die Kurzfassung für elektronisches Rezept. Gilt dies auch für Privatversicherte? Und was versprechen sich die Krankenkassen von dessen Einführung?

Mit dem E-Rezept fällt der rosafarbene Verordnungszettel weg. Der Fokus auf einer Nutzung des Smartphones und eGK scheint Menschen ohne mobiles Internet auszuschließen. Immerhin sind einer Studie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie immer noch gut drei Viertel der über 70-Jährigen ohne Smartphones unterwegs. Wie geht eigentlich die PKV mit dem Thema E-Rezept für die Versicherten um?

Das Wichtigste im Überblick:

  • E-Rezept seit 01. Januar 2024 Pflicht
  • Abruf in der Apotheke über eGK oder Rezept-App
  • Arzt kann Papierausdruck erstellen
  • Einführung für PKV geplant
  • Ausstellung für Folgerezepte vereinfacht
Achtung: Bitte prüfen Sie, dass die eingegebenen Daten korrekt und vollständig sind. Ansonsten kann leider kein Vergleich erstellt werden.

1. Wie bekomme ich ein E-Rezept vom Arzt?

Versicherte erhalten das E-Rezept in der Arztpraxis. Mit dem Jahreswechsel ist dessen Nutzung verbindlich. Eingeführt wurde das Rezept bereits deutlich früher – allerdings nicht für alle Patienten, Ärzte und Apotheken verbindlich. Dass das E-Rezept der Gematik jetzt flächendeckend gilt, folgt einem europaweiten Trend. Die Niederlande, Schweden und der direkte Nachbar Österreich nutzen bereits seit längerer Zeit das E-Rezept.

Arzt erstellt elektronisches Rezept (eRezept)

Für viele Patientinnen und Patienten ist das E-Rezept neu. Gerade für ältere Kassenversicherte wird dessen Anwendung im Alltag daher anfangs herausfordernd. Was brauche ich für das elektronische Rezept? Sind meine Daten auch wirklich sicher? Wie Patienten ihr Rezept bekommen, ist einfach erklärt. Der Arzt erstellt nach der Diagnosestellung das Rezept digital und signiert es. Damit wird sichergestellt, dass die Verordnung wirklich von einem Mediziner eingereicht wird. Anschließend wird das E-Rezept in ein zentrales System hochgeladen.

Der E-Rezept Fachdienst speichert es aber nicht nur. Hier wird das Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel verwaltet und zum Austausch für Versicherte und Apotheken bereitgehalten. Gleichzeitig ist der zentrale Rezeptdienst auch ein Sicherheitselemente. Es werden die Zugriffe auf alle Rezepte der Versicherten gespeichert.

Papierausdruck vs. elektronischer Code

Patienten erhalten beim Arzt – sobald sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind – nicht mehr das rosafarbene Rezept. Stattdessen gibt es mit dem E-Rezept die Möglichkeit, einfach die Verordnung ins Handy zu schicken oder einen Papierausdruck zu erstellen. Diese Wahlmöglichkeit muss sein, da nicht jeder Kassenpatient ein Smartphone besitzt.

Allerdings hat der Ausdruck nicht mehr viel mit dem herkömmlichen Papierrezept zu tun. Statt wie Verordnung und Hinweise auf das Rezept zu drucken, codiert beim E-Rezept einfach in ein Bildcode alle relevanten Informationen. Das Ganze hat eine gewisse Ähnlichkeit mit einem QR Code. Als Patient lässt sich dieser Ausdruck in den Apotheken einfach vorzeigen, wo er abgescannt wird und die Apotheke Rezeptdaten auslesen kann.

Der Code kann mit einem Smartphone gescannt und für Bestellungen in Online Apotheken verwendet werden. Dazu braucht es nicht zwingend ein Smartphone. Rezeptcodes werden auch über die Webcam gescannt.

Können Privatversicherte das E-Rezept auch nutzen?

Privat versicherte Freiberufler und Selbständige erhalten grüne Rezepte. Die Apotheken erkennen sofort, dass es sich an dieser Stelle um Selbstzahler handelt, die strong>ihre Artikel an Schalter zahlen und Rezept samt Arzneimittel-Rechnung bei der PKV einreichen. Aber: Auch für diesen Personenkreis bietet das E-Rezept Vorteile.

Fakt ist: Der PKV-Verband kennt die Vorzüge, welche das Einlösen eines digitalen Rezepts hat. In der Praxis gibt es hier aber ein Problem:Jeder Versicherer muss die Rahmenbedingungen schaffen, damit dessen Nutzung in der Praxis möglich ist. Stand Januar 2024 sind es nur wenige Gesellschaften, bei denen Versicherte – etwa bei einem Termin wegen Schwangerschaft – ein PKV E-Rezept erhalten.

Zu den Herausforderungen gehört die Tatsache, dass die Nutzung beim E-Rezept Token eine sichere Authentifizierung erfordert. Verwechslungen bei Patientinnen und Patienten dürfen nicht passieren. Wie könnte das private eRezept aussehen? Ärzte händigen einen QR-Code aus. Dieser wird von Privatversicherten gescannt und enthält die KIM-Adresse der Praxis. Anschließend muss der Privatpatient einer Datenübertragung zustimmen. Anschließend können für die PKV erstellte E-Rezepte in der gleichen Form wie durch Kassenpatienten in der Apotheke benutzt werden.

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2. Wie ist der Ablauf bei einem Online-Rezept für Kassenpatienten?

Da viele Ärzte ihren Patientinnen und Patienten in der Vergangenheit immer noch – trotz Existenz des E-Rezepts – Arzneimittel in Papierform verordnet haben, ist die Umstellung für viele Kassenmitglieder neu. Mit dem elektronischen Rezept gehen junge Versicherte souverän um. Viele Services (auch in der öffentlichen Verwaltung) stellen auf digitale Unterstützung um.

Versicherte im Rentenalter tun sich schwerer mit dem E-Rezept. An genau diese Gruppe richten sich folgende Infos. Der Vorteil, den das E-Rezept hat, liegt der Flexibilität. Bislang war es Standard, dass sich Kassenpatienten mit dem Papierrezept auf den Weg in die Apotheke machen mussten. Hier wurde das Rezept gegengezeichnet und die Arzneimittel ausgehändigt.

Das E-Rezept vereinfacht diesen Ablauf. Den Code des Arztes leiten Patientinnen und Patienten direkt an ihre Apotheke weiter – und können das Medikament zu einem späteren Zeitpunkt abholen. Und es gibt auch weiterhin die Möglichkeit, sich beim behandelnden Arzt einen Ausdruck geben zu lassen. Damit lässt sich in der Apotheke jedes apotheken-/rezeptpflichtige Medikament holen.

Wie ist der Ablauf bei PKV-Patienten bei einem E-Rezept?

Bislang stecken E-Rezepte für die PKV in den Kinderschuhen. Es gibt die Einsicht, dass Patientinnen und Patienten auch im Rahmen einer Nachsorge bei Magenverkleinerung oder Haartransplantation davon profitieren. Nach der Anmeldung in der App für das eRezept werden digitale Verordnungen in der gleichen Weise wie bei Kassenpatienten genutzt.

Der Arzt kann den Rezeptcode ausdrucken oder einfach über die App das E-Rezept einspielen. Was anders ist: Es gibt keine elektronische Gesundheitskarte (eGk). Bisher haben private Krankenversicherer diesen Service nicht eingeführt.

In den Ablauf für das Einlösen von E-Rezepten muss für Privatversicherte ein wichtiger Punkt einfließen: Der Beleg, welcher den Erhalt der Medikamente nachweist. Zum aktuellen Stand ist es so, dass PKV Patienten ihre Original-Rezepte erhalten. Mit der Einführung eines privaten E-Rezepts funktioniert dies nicht mehr. Es braucht dann einen digitalen Abrechnungsbeleg für die E-Rezept App.

3. Kann ich das E-Rezept ohne Smartphone nutzen?

In Deutschland sind laut einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes rund 78 Prozent der Haushalte mit mindestens einem Smartphone ausgestattet. Heißt auch: Über ein Fünftel der bundesdeutschen Haushalte bringt nicht die Voraussetzungen zur Nutzung des E-Rezepts mit. Diese dürfen natürlich nicht einfach ausgeschlossen werden. Der Gesetzgeber hat als Lösung eine Nutzung mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGk) entwickelt. Auf diese Weise lassen sich E-Rezepte einfach im Kreditkarten-Format mit in Apotheken nehmen.

Patientinnen und Patienten haben noch eine dritte Möglichkeit, um statt mit der E-Rezept App ihre Arzneimittel über „klassische“ Wege zu bekommen. Kassenversicherte können Ärzte auffordern, ihre Rezepte einfach als Ausdruck auf Papier zur Verfügung zu stellen. Dieser Papierausdruck erfüllt die E-Rezept Pflicht genauso wie das Speichern auf der Gesundheitskarte oder in der eRezept App.

Aber: Wer sich in der Arztpraxis für den Ausdruck auf Papier entscheidet, kann einige Vorteile beim Einlösen des digitalen Rezepts nicht nutzen. Der Rezeptcode lässt sich beispielsweise nicht direkt in die Apotheke schicken. Außerdem entfällt die Kommunikation mit Online Apotheken in der E-Rezept App.

4. Muss ich die elektronische Patientenakte für das E-Rezept nutzen?

Kassenpatienten, die seit dem 01. Januar 2024 zum Arzt gehen, brauchen ihre elektronische Gesundheitskarte – und im Idealfall auch noch das Smartphone mit der E-Rezept App der Gematik. Die Patientenakte hat weder etwas mit der Aushändigung des E-Rezepts noch mit dem Einlösen in der Apotheke zu tun.

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung brauchen ihre Patientenakte nur, wenn sie den Versicherer wechseln. Denkbar wäre der Zugriff auf die Informationen etwa in der Situation, dass ins ein Beamtenverhältnis eingetreten oder die JAEG überschritten wird. In diesen Momenten kann in die PKV gewechselt werden.

Wieso wird die elektronische Patientenakte dann in Verbindung mit den E-Rezepten benutzt? Hier spielt die Entstehungsgeschichte eine Rolle. E-Rezepte und die digitale Patientenakte sind im gleichen Kontext entstanden – und haben auch eine ähnliche Zielsetzung. Über elektronische Akte und die E-Rezepte will die Regierung das Gesundheitswesen vereinfachen.

Über die Möglichkeit, E-Rezepte und die Aktie mit der Krankengeschichte einfach im Rahmen der elektronischen Gesundheitskarte abzurufen, fällt Ärzten die Kommunikation viel leichter. Außerdem lässt sich über den E-Rezept Server einfacher prüfen, ob verschreibungspflichtige Arzneimittel miteinander in Wechselwirkung treten.

Gematik App Screenshots Apple App Store
Die Gematik App ist übersichtlich & durchdacht.

5. Ist mein Arzt verpflichtet mir ein Digital-Rezept auszustellen?

Unter den Patienten in der GKV gibt es durchaus Vorbehalte, was die Ausstellung des E-Rezepts angeht. Allerdings haben Versicherte seit 01. Januar 2024 keine Wahl: Arztpraxen sind dazu verpflichtet, das elektronische Rezept für ein Medikament mit Verschreibungspflicht zu nutzen. Damit endet die Übergangsfrist, während der Versicherten immer noch das rosafarbene Rezept ausgestellt werden durfte. Der Papierausdruck ist mit dem E-Rezept nicht verschwunden. Es gibt nur die rosafarbene Papierform nicht mehr. Patienten, die nicht auf ein digitales Rezept in der Apotheke setzen, können so trotzdem ein E-Rezept einlösen.

6. Wie hoch sind die Kosten für ein elektronisches Rezept?

Die gute Nachricht: E-Rezepte kosten Patienten keinen Cent. Kosten, welche mit der Umstellung in den Praxisräumen entstehen, werden Ärzten über die Krankenkassen erstattet. Damit ist nicht zu befürchten, dass Kassenversicherte per E-Rezept über eine Hintertür zur Kasse gebeten werden. Aber: Was für die Mitglieder der GKV auch weiterhin gilt, sind die Zuzahlungen auf Arzneimittel. Daran ändert sich auch mit der Einführung der E-Rezepte nichts.

Sobald über die elektronische Gesundheitskarte oder die App der Gematik beim E-Rezept Fachdienst die Verordnung in den Apotheken abgerufen wird, sind Zuzahlungen von 10 Prozent (mindestens fünf Euro und höchstens 10 Euro) auf den Abgabepreis in der Apotheke zu zahlen.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema

Die App für das E-Rezept lässt sich einfach herunterladen und einrichten. Der Entwickler Gematik setzt dazu auf die bekannten App Stores für alle relevanten mobilen Betriebssysteme. Hierüber kann die Anwendung einfach direkt auf das Mobilgerät installiert werden. Für die App entfällt das Hantieren mit einer apk-Datei. Sobald die App auf dem Smartphone installiert wurde, kann sie auch genutzt werden. Damit die E-Rezept App in der Praxis funktioniert, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen.

Das E-Rezept wird in der Apotheke um die Ecke oder in der Online Apotheke über den Rezeptcode eingelöst. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Verschreibungspflichtige Arzneimittel lassen sich entweder direkt über den Papierausdruck aus der Arztpraxis (hier ist der Rezeptcode aufgedruckt) oder mit der E-Rezept App der Gematik einlösen. Dazu wird über die App das E-Rezept einfach angezeigt. Durch die Apotheken lässt sich der Code scannen. Alternativ kann dieser auch vor der Abholung verschickt werden. Parallel gibt es auch die Möglichkeit, direkt mit der elektronischen Gesundheitskarte das E-Rezept einzulösen.

Das Einlösen in einer Online Apotheke funktioniert ähnlich der App. Es kann der Rezeptcode entweder direkt in die Apotheken geschickt oder als Foto beim Abschluss der Bestellung eingereicht werden. Einige Anbieter stellen auch einen Scanner für den Code zur Verfügung oder lassen sich in der Rezept App der Gematik für den Versand einfach auswählen.

Nein, ein wesentlicher Anspruch beim E-Rezept ist ein sogenanntes Makelverbot. Damit darf der Arzt nicht beeinflussen, wo Rezepte eingelöst werden. Patienten sollen in diesem Zusammenhang die komplette Kontrolle behalten und mittels der E-Rezept App oder dem Papierausdruck und der Gesundheitskarte die Verordnung in ihrer Wunschapotheke einlösen können. Eine Ausnahme stellen spezielle Rezepturen dar. Diese müssen aber über einen anderen Weg als das E-Rezept an die Apotheke weitergeleitet werden.

Ja, die E-Rezepte sind so auf den Servern angelegt, dass sie nach dem Einlösen mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGk) oder per E-Rezept App auf dem Server entsprechend markiert werden. Damit kann eine Apotheke über den Fachdienst einfach Rezepte überprüfen. Ist es bereits eingelöst, antworten die Server beim Datenabgleich mit einer entsprechenden Meldung.

Nicht alle Patientinnen und Patienten haben ein Smartphone, um die App für das E-Rezept der Gematik zu nutzen. Der Ausdruck zu Hause von der eGK (Gesundheitskarte) ist nicht ohne Weiteres möglich. Allerdings wird in der Arztpraxis ein Rezeptcode direkt auf Papier ausgedruckt, wenn dies erforderlich sein sollte. Insofern lässt sich das Rezept auch ohne elektronische Gesundheitskarte oder die App der Gematik in der Wunschapotheke einlösen.

Fazit: Seit Januar 2024 gibt´s nur noch das E-Rezept

Für Kassenversicherte hat es zum Jahreswechsel eine Veränderung gegeben. Ärzte stellen kein rosafarbenes Rezept mehr aus. Auf die Gesundheitskarte (eGK) wird ein E-Rezept geladen.Bei einer Verordnung für GKV-Mitglieder besteht die Pflicht zur Ausstellung des Rezeptcodes. Der neue Standard soll es einfacher und sicherer machen, in der Apotheke Arzneimittel zu erhalten. In naher Zukunft soll das E-Rezept auch für Privatversicherte kommen – wenn diese beispielsweise für eine Hyposensibilisierung Arzneimittel brauchen.
Niclas Heike

Niclas Heike interessiert sich seit Jahren für Themen rund um den Versicherungsschutz und recherchiert leidenschaftlich gern zu diesen Themen. Seine Themenbereiche sind vor allem Unfallversicherungen und Berufsunfähigkeit. Korrekte Tarife und faire AGB sind ihm dabei besonders wichtig.

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