In Deutschland sind viele Menschen in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Auch, wenn die GKV für ihre zentralen Leistungen und Ausschlüsse – etwa im Hinblick auf alternative Heilmethoden – kritisiert wird, hat sie Vorteile. Die Familienversicherung ist ein ganz besonderer Pluspunkt. Wieviel kostet die gesetzliche Krankenversicherung? Bemessungsgrundlage ist immer das eigene Einkommen. Aber: Es gibt einen Höchstbeitrag in der GKV. Was ein Kassenpatient wissen muss, wird hier zusammengefasst.
Die gesetzliche Krankenversicherung versichert 88 Prozent der Bevölkerung – also mehr als 73 Millionen. Davon sind rund sechs Millionen freiwillig gesetzlich krankenversichert. Wer sich wegen der Versicherungsfreiheit nach dem Überschreiten der JAEG dafür entscheidet, zahlt den Höchstbeitrag der GKV. Eine durchaus hohe finanzielle Belastung, an welcher sich der Rotstift ansetzen lässt.
Inhaltsverzeichnis
- 1 1. Wie hoch ist der Höchstbeitrag in der GKV?
- 2 2. Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze?
- 3 3. Wie hoch ist der Mindestbeitrag für die Gesetzliche Krankenversicherung?
- 4 4. Wie viel zahlt man als freiwillig Versicherter in der GKV?
- 5 5. So viel würde man in der PKV zahlen (und sparen)
- 6 Die wichtigsten Fragen & Antworten zum Thema
1. Wie hoch ist der Höchstbeitrag in der GKV?
In der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet sich der Beitrag nicht über die versicherten Leistungen. Grundlage ist das Einkommen. Diese Regel gilt allerdings mit ein paar Einschränkungen.
Für freiwillig gesetzlich-versicherte Mitglieder einer Krankenkasse kann ein festgelegter Beitrag gelten, was für folgende Personengruppen zutrifft:
- Studenten
- freiwillig gesetzliche Mitglieder ohne Einkommen
- freiwillig gesetzliche Mitglieder bei geringfügiger Beschäftigung
- Selbständige (in der Gründungsphase).
Wie hoch der Höchstbeitrag in der GKV ausfällt, richtet sich also nicht allein nach dem Einkommen, sondern auch dem Beruf und der persönlichen Lebenssituation.
1.1 Wie hoch ist der Höchstbeitrag für Selbständige in der GKV?
Angestellte zahlen für ihre gesetzliche Krankenversicherung immer einen Beitrag basierend auf dem Einkommen. Selbständige gelten nach §6 SGB V als versicherungsfrei und treten in die PKV ein oder werden freiwillig gesetzlich versichert. Ein möglicher Grund für diesen Schritt: Die beitragsfreie Familienversicherung mit kostenfreien Behandlungen.
Wer sich für diesen Schritt entscheidet, zahlt als Selbständiger aber keinen Beitrag gemessen an den Einnahmen. Für diese Personengruppe gelten festgelegte Beitragssätze. Entscheidend ist die Wahl des Krankengeldanspruchs.
Versicherungsart | Beitrag (Stand: 2024) |
Krankenversicherung ohne den Anspruch auf Krankengeld | 812,48 € p. Monat |
Krankenversicherung inklusive Anspruch auf Krankengeld | 843,53 € p. Monat |
Pflegeversicherung (Pflichtversicherung) | 175,96 € p. Monat |
Basis für diese Berechnung ist die Beitragsbemessungsgrenze. Bis zu diesem Betrag werden Einkommen für die reguläre Berechnung der Prämie in der gesetzlichen Krankenversicherung herangezogen. Sprich: Für freiwillig gesetzlich krankenversicherte Selbständige nimmt die GKV automatisch ein entsprechend hohes Einkommen an.
Für das Jahr 2024 entspricht diese Grenze 5.175 Euro im Monat. Aber: Dieser GKV Höchstbeitrag lässt sich reduzieren. Er gilt einmal dann, wenn Selbständige wirklich dieses Einkommen erzielen. Auf der anderen Seite greift der Höchstsatz aber auch, wenn niedrige Einkommen nicht nachgewiesen werden. Klar bietet sich so der Anreiz, durch eine Offenlegung des Einkommens einfach Beitrag zu reduzieren.
Hintergrund: Bis 2018 gab es für Selbständige nur sehr wenig Spielraum, um den Beitrag zu verringern. Abgesehen von Gründern und Härtefällen waren die Beitragszahlungen einfach sehr hoch. Wer als Selbständiger ein geringes Einkommen hatte, geriet schnell in finanzielle Schwierigkeiten. Inzwischen gibt es mit einem Mindestbeitrag, der Einkommen ab 1.178,33 Euro im Monat zugrunde legt. Damit können sich mehr Selbständige eine entsprechende Krankenversicherung leisten.
1.2 Höchstbeitrag für Studenten in der GKV
Studenten unterliegen ebenfalls der allgemeinen Versicherungspflicht nach § 193 VVG. Um diese Pflicht zu erfüllen, sind mehrere Schritte möglich. Wie sich angehende Akademiker am Ende versichern, hängt auch vom Alter und der Lebenssituation ab.
- Familienversicherung der GKV: Für viele der rund 2,9 Millionen Studenten an Hochschulen in Deutschland die Standardabsicherung. Über die gesetzlich krankenversicherten Eltern ist so lange eine Mitgliedschaft in der GKV Familienversicherung möglich, wie Kindergeld bezogen wird.
- Studentische Krankenversicherung: Anschließend kann sich über die studentische Krankenversicherung bis zum Ende des 30. Lebensjahres versichert werden. Der Beitrag ist an den BAföG Satz gekoppelt und beträgt als Höchstbetrag 83 Euro. Dazu kommen noch 25 Euro für die Pflegepflichtversicherung.
- Freiwillig gesetzlich krankenversichert: Greift auch die studentische Krankenversicherung nicht mehr, bleibt noch die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV. Wie hoch in diesem Zusammenhang der Höchstbeitrag in der GKV ist, hängt vom Einkommen ab. Ohne Einkünfte fällt immer der festgelegte Mindestbeitrag für die Krankenkasse an.
- PKV: Studenten haben die Möglichkeit, sich auch privat zu versichern. Nach § 8 SGB V muss die Befreiung allerdings beantragt werden. Eine Möglichkeit, um beispielsweise weiter von der Beihilfe der Eltern zu profitieren.
1.3 Höchstbeitrag für Geringverdiener in der GKV
Wer einen Job mit niedrigem Einkommen hat, muss bei der Krankenversicherung aufpassen. Grundsätzlich ist zwischen drei Situationen zu unterscheiden:
- Einkommen oberhalb der Gleitzone
- Einkommen in der Gleitzone
- Geringfügige Beschäftigung
Im Fall einer geringfügigen Beschäftigung gelten besondere Regelungen. Solche Jobs sind sozialversicherungsfrei, weshalb keine Absicherung in der GKV stattfindet. Betroffene gelten allgemein als versicherungsfrei nach dem SGB V und können theoretisch in die PKV eintreten oder sich freiwillig gesetzlich krankenversichern. Dann gilt der Mindestbeitrag der Krankenkasse – da die Einkommensgrenze nicht erreicht ist.
Als Einkommen in der Gleitzone gelten alle Gehälter zwischen 538,01 Euro pro Monat bis 2.000 Euro pro Monat. Die Berechnung erfolgt nach den durchschnittlichen Einkommen, berücksichtigen auch Sonderzahlungen wie Urlaubs und Weihnachtsgeld. Während der Arbeitgeber den vollen Anteil aus dem GKV Beitragssatz übernimmt, werden für Beschäftigte die Arbeitnehmeranteile reduziert.
Für Einkommen oberhalb der Gleitzone gelten die allgemeinen Beitragssätze mit der Beitragsbemessungsgrenze.
2. Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze?
Als Beitragsbemessungsgrenze wird das Einkommen bezeichnet, welches höchsten in der Beitragsermittlung für die Sozialversicherung herangezogen wird. Durch den Gesetzgeber wird dieser Betrag regelmäßig an die Einkommensentwicklung angepasst. Was bedeutet die Beitragsbemessungsgrenze – abgekürzt BBG – im Detail?
Erzielen Beschäftigte hohe Einkommen, sind alle Gehaltsbestandteile an der Beitragsbemessungsgrenze von der Berücksichtigung in der GKV befreit. Heißt in einem Beispiel: Bei 6.000 Euro Einkommen sind für den GKV Beitrag im Jahr 2024 (Beitragsbemessungsgrenze bei 5.175 Euro im Monat) dann 825 Euro nicht mehr relevant.
Damit sinkt der Anteil, den Angestellte auf ihr Einkommen für die gesetzliche Krankenversicherung zahlen. Im Beispiel sind es nicht mehr 14,60 Prozent – sondern nur noch 12,59 Prozent. Hintergrund: Durch das hohe Einkommen zahlt der Beschäftigte zwar den GKV Höchstbeitrag von 812,48 Euro (ohne Pflegeversicherung und Zusatzbeitrag). Ohne die BBG würde sich der Beitrag allerdings auf mehr als 875 Euro erhöhen. Der Beitrag wird von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Hälfte getragen.
Tabelle zur Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze in den letzten 5 Jahren:
Jahr | Beitragsbemessungsgrenze |
2024 | 5.175 Euro |
2023 | 4.987,50 Euro |
2022 | 4.837,50 Euro |
2021 | 4.837,50 Euro |
2020 | 4.687,50 Euro |
3. Wie hoch ist der Mindestbeitrag für die Gesetzliche Krankenversicherung?
Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Beiträge basierend auf dem Einkommen. Ein Grundsatz, der einige Ausnahmen kennt. Ein Beispiel ist die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV. Diese kommt für Studenten oder Selbständige in Frage – aber auch Personen mit einer geringfügigen Beschäftigung. Wer sich dafür entscheidet, zahlt den Mindestbeitrag in der GKV.
Durch den Gesetzgeber festgelegt, liegt dieser für 2024 bei 172,03 Euro nur für die gesetzliche Krankenversicherung. Hinzuzurechnen ist noch der Beitrag zur Pflegepflichtversicherung. Insgesamt beläuft sich der Aufwand auf 210,49 Euro (mit Kindern) bzw. 217,28 Euro für kinderlose Versicherte. Zustande kommt dieser Beitrag durch die Annahme eines fiktiven Einkommens von 1.178,33 Euro pro Monat – selbst, wenn kein Gehalt bezogen wird.
Eine Besonderheit ist die Gleitzone, beginnend bei 538,01 Euro Einkommen pro Monat. Durch die Reduzierung in der Berechnung des GKV Beitrags zahlen Versicherte mit sehr niedrigen Einnahmen an der unteren Grenze der Gleitzone teilweise weniger als 1 Euro Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung.
4. Wie viel zahlt man als freiwillig Versicherter in der GKV?
Eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung kann in verschiedenen Situationen vorteilhaft sein. Studenten, die erst nach ihrer Ausbildung bessere Karrierechancen nutzen wollen, oder Personen ohne Einkommen nutzen die Möglichkeit zur Absicherung gegen Krankheitskosten. Aber auch andere Berufsgruppen nutzen die freiwillige Mitgliedschaft, wie:
- Beamte
- Selbständige und
- Freiberufler
Natürlich können sich auch Beschäftigte freiwillig gesetzlich krankenversichern, wenn sie die JAEG erreichen und damit eigentlich als versicherungsfrei gelten. Für die Berechnung gelten weitgehend die gleichen Grundlagen wie für versicherungspflichtige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Zur Berechnung wird das Einkommen herangezogen. Selbständige und Freiberufler sollten überlegen – wenn die Einnahmen niedriger als die BBG ausfallen – den Krankenkassen das tatsächliche Einkommen nachzuweisen. Hierdurch lässt sich der Beitrag reduzieren.
5. So viel würde man in der PKV zahlen (und sparen)
In der privaten Krankenversicherung werden Beiträge nicht basierend auf dem Einkommen berechnet. Ausschlaggebend sind Aspekte wie der versicherte Leistungsumfang und individuelle Faktoren – etwa das Eintrittsalter und Vorerkrankungen. Letztere können zu Risikozuschlägen führen. Wie wirkt sich diese Bemessungsgrundlage auf den Beitrag aus? Oder anders gefragt: Wie hoch ist das Sparpotenzial? Pauschal ist eine Bewertung natürlich nicht ganz einfach, da viele Faktoren eine Rolle spielen. Zwei Beispiele zeigen das Sparpotenzial aber sehr deutlich.
Ein Privatversicherter mit 20 Jahren zahlt im Tarif K der ARAG (Beschäftigt über JAEG, ohne Selbstbehalt und für 1- oder 2-Bett-Zimmer mit Chefarztbehandlung und 100 Prozent Zahnersatz) ohne Risikozuschlag beispielsweise 103,29 Euro im Monat. Der gleiche privatversicherte Angestellte würde bei einem Eintritt mit 30 Jahren einen monatlichen Beitrag von 242,24 Euro zahlen.
Versicherung | Beitrag p. Monat | Ersparnis p. Monat gegenüber GKV Höchstbeitrag |
freiwillig gesetzlich versichert (ohne Pflegeversicherung) | 364,09 Euro | 0 Euro |
PKV (20 Jahre) | 103,29 Euro | 260,80 Euro |
PKV (30 Jahre) | 242,24 Euro | 121,85 Euro |
Achtung: Für privatversicherte Selbständige und Freiberufler ist die Ersparnis noch einmal höher, da diese Versichertengruppe den vollen GKV Beitrag (also Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) zu tragen hat.
Die wichtigsten Fragen & Antworten zum Thema
Hinsichtlich der Leistungen gibt es keine Unterschiede. Die Pflichtversicherung entsteht nach § 5 SGB V und erfasst vor allem Beschäftigte ab der Gleitzone bis zum Erreichen der Versicherungspflichtgrenze. Auch Studenten sind grundsätzlich von der Pflichtversicherung erfasst. Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung steht allen Personen offen, für die nach dem Sozialgesetzbuch 5. Buch Versicherungsfreiheit von Berufs wegen, durch das Einkommen oder eine Befreiung von der Versicherungspflicht besteht. Ein Unterschied sind die Vorgaben zur Beitragsberechnung in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung. Für die Pflichtmitgliedschaft gibt es keinen entsprechenden Mindestbeitrag. Dafür existieren hier Sonderregelungen für die Gleitzone.
Auf die Versicherungszugehörigkeit hat die BBG keinen Einfluss. Hier ist erst das Erreichen der Versicherungspflichtgrenze relevant. Sobald die Beitragsbemessungsgrenze erreicht wird, wird der Höchstbeitrag in der GKV fällig – aber nur für Einkommensteile bis zur BBG. Was darüber hinaus verdient wird, spielt in der Berechnung des laufenden GKV-Beitrags keine Rolle mehr.
Der Höchstbeitrag ist an das Einkommen der Beitragsbemessungsgrenze gekoppelt. Diese ist die Bemessungsgrundlage, an welche die allgemeinen Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung angelehnt werden. Versicherte mit einem Anspruch auf Krankengeld zahlen 14,6 Prozent Beitrag für die GKV. Bei Angestellten teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Höchstbeitrag. Wo kein Anspruch auf Krankengeld besteht, wird der Höchstbeitrag von 14 Prozent an die Krankenkasse gezahlt. Die Festlegung der Beitragsbemessungsgrenze erfolgt jedes Jahr und spiegelt die Einkommensentwicklung wider.
Anders als in der Rentenversicherung werden in der gesetzlichen Krankenversicherung keine Unterschiede mehr zwischen den alten und neuen Bundesländern gemacht. Sowohl die Beitragssätze als auch die Bemessungsgrenzen sind hier inzwischen einheitlich geregelt. Daher macht es auch keinen Unterschied mehr, wo die Löhne und Gehälter ausgezahlt werden.
Ja, der Gesetzgeber will Familien mit Kindern fördern. Aus diesem Grund gibt es für kinderlose Versicherte in der Pflegepflichtversicherung (darf nicht mit einer privaten Zusatzvorsorge verwechselt werden) einen Beitragszuschlag. Dieser wird mit Vollendung des 23. Lebensjahres erhoben und beläuft sich auf 0,35 Prozent. Eltern müssen zur Vermeidung des Zuschlags die Elternschaft – auch von Adoptiv-, Pflege- und Stiefkindern – nachweisen.